TY - JOUR A1 - Timme, Michael A1 - Hülk, Fabian T1 - Schriftform bei Mietvertrag mit einer Aktiengesellschaft JF - Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) Y1 - 2010 SN - 1434-9272 VL - 13 IS - 5 SP - 177 EP - 178 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael A1 - Hülk, Fabian T1 - Schriftform bei langfristigen Mietverträgen - ein Dauerproblem JF - Neue juristische Wochenschrift : NJW. 60 (2007), H. 46 Y1 - 2007 SN - 0341-1915 N1 - in der Bereichsbibliothek Eupener Str. vorhanden unter 43 Z 093 SP - 3313 EP - 3317 ER - TY - JOUR A1 - Schulte-Zurhausen, Manfred T1 - Schnittstelle Marketing und Organisation JF - Organisationsgestaltung in marktorientierten Unternehmen Y1 - 2001 SN - 3-7938-7240-8 SP - 17 EP - 47 PB - Sauer CY - Heidelberg ER - TY - BOOK A1 - Siedenbiedel, Georg A1 - Eisler-Mertz, Christiane T1 - Schlüsselqualifikationen im Marketing Y1 - 2000 PB - Fortis [u.a.] CY - Köln [u.a.] ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Schadensersatzpflicht des Vermieters bei vorgetäuschtem Eigenbedarf und freiwilligem Auszug des Mieters JF - Monatsschrift für deutsches Recht : MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis. 29 (2009), H. 14 Y1 - 2009 SN - 0340-1812 SP - 777 EP - 778 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten im Prozess JF - Monatsschrift für deutsches Recht : MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis. 26 (2006), H. 24 Y1 - 2006 SN - 0340-1812 SP - 1381 EP - 1383 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Schadensersatzanspruch des nichtbelieferten Käufers bei einem Sukzessivlieferungsvertrag JF - Juristische Schulung (2001) Y1 - 2001 SP - 1060 EP - 1063 ER - TY - JOUR A1 - Frings, Michael T1 - Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht JF - Studienbuch Wirtschaftsrecht : Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts / Achim Albrecht ... Y1 - 2002 SN - 3-933430-93-3 SP - 137 EP - 195 PB - Fortis-Verl. CY - Köln [u.a.] ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER -