TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - EDPB: Europäische Aufsichtsbehörden mit neuen Guidelines zur datenschutzkonformen Einwilligung JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2020 SN - 0170-7256 VL - 44 IS - 6 SP - 151 EP - 153 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Verantwortlichkeit, Data Breach, das Ende von Fax & E-Mail: Aufsichtsbehörden mit streitbaren Thesen JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2020 SN - 0170-7256 VL - 44 IS - 4 SP - 98 EP - 100 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das neue kirchliche Datenschutzrecht – Herausforderungen für Unternehmen der Privatwirtschaft JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2018 SN - 0170-7256 VL - 42 IS - 9 SP - 179 EP - 181 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Gemeinsame Verantwortlichkeit in mehrstufigen Verarbeitungsszenarien N2 - Die Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit beschäftigt die datenschutzrechtliche Literatur seit Langem. Die Bestimmung der Verantwortlichkeit bei arbeitsteiligen Verarbeitungsverfahren, welche vor allem bei heutigen Plattformdiensten üblich sind, ist komplex: Stets sind mehrere Akteure beteiligt und in der Regel werden durch die Handlung eines Beteiligten mehrere Verarbeitungsschritte ausgelöst. Nun hat sich der EuGH in einem in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerten Urteil geäußert. Y1 - 2018 SN - 1434-6354 N1 - Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 5. 6. 2018 – C-210/16, K&R 2018, 475 ff. (in diesem Heft) VL - 21 IS - 7-8 SP - 433 EP - 438 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Der räumliche Anwendungsbereich der DS-GVO JF - DuD Datenschutz und Datensicherheit N2 - Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in ihrem Art. 3 das räumlich anwendbare Datenschutzrecht und zielt dabei gerade auch auf Angebote nichteuropäischer Diensteanbieter ab. Die bisherige Diskussion konzentriert sich bislang in erster Linie darauf, das eingeführte Marktortprinzip zu thematisieren; das weitgehend unangetastete Niederlassungsprinzip und vor allem die Probleme, die sich durch dessen unveränderte Beibehaltung ergeben, werden dagegen nicht erörtert. Der folgende Beitrag versucht sich an einer systematischen Analyse eines teils kontrovers, teils kaum diskutierten Themas. Y1 - 2018 SN - 1862-2607 VL - 42 IS - 6 SP - 351 EP - 357 PB - Springer CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das Kopplungsverbot in der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungsbereich, ökonomische Auswirkungen auf Web 2.0-Dienste und Lösungsvorschlag JF - MMR Multimedia und Recht N2 - Das Kopplungsverbot fristete – obwohl in rechtswissenschaftlicher Literatur seit jeher diskutiert – unter der Geltung des BDSG ein Schattendasein. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Änderung absehbar: Der neue Art. EWG_DSGVO Artikel 7 Abs. EWG_DSGVO Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO stellt klar, dass die Leistungserbringung nicht von der Einwilligungserteilung abhängig gemacht werden darf. Doch dieses scheinbare Novum des Datenschutzrechts wirft zahlreiche Fragen auf. Während vor allem Vertreter der unternehmerischen Praxis die Anwendung des Kopplungsverbots in zahlreichen Konstellationen ablehnen, beschwören dessen Apologeten das Ende sämtlicher „datenfinanzierten“ Dienste herauf. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die Regelungstiefe einer Norm, die das Web 2.0 revolutionieren könnte, und schlägt eine Lösung vor, die dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen und den wirtschaftlichen Interessen von Diensteanbietern gleichermaßen gerecht wird. Y1 - 2018 SN - 1434-596X VL - 21 IS - 3 SP - 130 EP - 135 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – Neue Herausforderungen für Unternehmen JF - NWB Rechnungswesen - BBK N2 - Nach einem intensiven politischen Diskurs wurde im vergangenen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die DSGVO ersetzt zum 25.5.2018 die bislang geltende, aus dem Jahre 1995 stammende Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG. Die Novellierung des Datenschutzrechts bringt zahlreiche neue Anforderungen mit sich. Unternehmen sind daher gezwungen, sich auf die Änderungen einzustellen, ihre datenschutzrelevanten Prozesse im Hinblick auf die neuen Anforderungen zu überprüfen und bis zum Mai 2018 an der DSGVO auszurichten. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die zentralen Aspekte der Datenschutzreform und die damit einhergehenden Herausforderungen für Unternehmen. Y1 - 2018 SN - 0340-9848 IS - 1 SP - 35 EP - 39 ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz durch modulare Zertifizierung: Trusted Cloud-Pilotprojekt bringt neuen Ansatz JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 10 SP - 213 EP - 215 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – EuGH tariert aus JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Umsatzbasierte Bußgelder – wie sonst nur aus dem Kartellrecht bekannt – waren einer der Gründe, warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor ihrem Inkrafttreten für erhebliches Aufsehen sorgte. Die vielfach relevanteren Schadensersatzansprüche, die, wie bei „Dieselgate“, aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen und der aus Sicht von Rechtsdienstleistern bestehenden Skalierbarkeit mit weitaus höheren Einbußen für Unternehmen einhergehen können, blieben zunächst unbeachtet. Inzwischen ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO die Vorschrift, die die meisten Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) der letzten Jahre hervorgerufen hat. Am 4.5.2023 hat nun der EuGH (Urteil v. 4.5.2023 - Rs. C-300/21, NWB GAAAJ-41389) in einem Grundsatzurteil über zentrale Fragen rund um den Ersatz immaterieller Schäden als Folge von Datenschutzverstößen entschieden. KW - Datenschutzgrundverordnung KW - Schadensersatz Y1 - 2023 SN - 0028-3460 VL - 2023 IS - 26 SP - 1845 EP - 1845 PB - NWB Verlag CY - Herne ER -