TY - CHAP A1 - Schuh, Günther A1 - Gottschalk, Sebastian Friedrich A1 - Narr, Claus A1 - Höhne, Tim ED - Zäh, Michael F. T1 - Adaptive logistics : information management for planning and control of small series assembly T2 - 2nd International Conference on Changeable, Agile, Reconfigurable and Virtual Production (CARV 2007), Toronto, Ontario, Canada, 22-24 July 2007 : Book of Abstracts Y1 - 2007 SN - 978-0-9783187-0-3 SP - 212 EP - 221 ER - TY - JOUR A1 - Schuh, G. A1 - Höhne, Tim A1 - Kampker, A. T1 - Auftragsmanagement in der Supply Chain wird "lean" JF - wt Werkstattstechnik online Y1 - 2005 SN - 1436-4980 VL - 95 IS - 4 SP - 282 EP - 285 ER - TY - JOUR A1 - Schuh, G. A1 - Kampker, A. A1 - Höhne, Tim T1 - Adaptive Logistik – Selbststeuerung in Fertigung und Montage JF - wt Werkstattstechnik online Y1 - 2006 SN - 1436-4980 VL - 96 IS - 5 SP - 321 EP - 324 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Überwachung von Arbeitnehmern als Ausdruck von Compliance - Grundsätze sowie Zulässigkeit und Grenzen einzelner Maßnahmen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1547 EP - 1555 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Das rechtssichere Arbeitszeugnis - Erlaubte und nicht erlaubte Formulierungen und anderes Wissenswertes JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 12 SP - 802 EP - 813 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Neuerungen beim Beschäftigtendatenschutz durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes - Unternehmen sollten Frist bis zum 25.5.2018 nutzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 32 SP - 2429 EP - 2435 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Änderungen durch das Flexirentengesetz - Neue Anreize zur Beschäftigung von Rentnern JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 10 SP - 738 EP - 748 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Aufhebungsverträge und Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld - Neue Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund geänderter Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1588 EP - 1593 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER -