TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 23.01.2019 – 7 AZR 733/16 IS - 11 SP - 201 EP - 201 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorlagebeschluss – Kopftuchverbot erneut vor dem EuGH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Beschluss des BAG v. 30.01.2019 – 10 AZR 299/18 IS - 11 SP - 203 EP - 203 ER - TY - CHAP A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens : §§ 129, 132, 133, 144, 145 T2 - Bankenkommentar zum Insolvenzrecht. - 3. Auflage Y1 - 2016 SN - 978-3-95725-016-2 SP - 1277 EP - 1767 PB - Finanz Colloquium CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte. Insolvenzverwalter, Organe der Gläubiger : §§ 56-62, 66-72, 74-79 T2 - Insolvenzrecht : Kommentar / hrsg. von Martin Ahrens; Markus Gehrlein; Andreas Ringstmeier . - 3. Auflage Y1 - 2017 SN - 978-3-472-08669-7 N1 - Früher unter dem Titel: Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht SP - 690 - 752; 776 - 797; 802 - 818 PB - Luchterhand CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER - TY - BOOK A1 - Timme, Michael T1 - BGB Crashkurs: der sichere Weg durch die Prüfung Y1 - 2017 SN - 978-3-406-70586-1 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4. Auflage ER - TY - CHAP A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse. Sicherung der Insolvenzmasse, Entscheidung über die Verwertung : §§ 148-164 T2 - Insolvenzrecht : Kommentar / hrsg. von Martin Ahrens; Markus Gehrlein; Andreas Ringstmeier . - 3. Auflage Y1 - 2017 SN - 978-3-472-08669-7 N1 - Früher unter dem Titel: Fachanwaltskommentar Insolvenzrecht SP - 1437 EP - 1479 PB - Luchterhand CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Änderungen durch das Flexirentengesetz - Neue Anreize zur Beschäftigung von Rentnern JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 10 SP - 738 EP - 748 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Aufhebungsverträge und Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld - Neue Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund geänderter Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1588 EP - 1593 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER -