TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Weckruf für deutsche Großunternehmen? – Der neue Entwurf des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 JF - K&R Kommunikation & Recht Y1 - 2020 SN - 1434-6354 VL - 23 IS - 7-8 SP - I PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz durch modulare Zertifizierung: Trusted Cloud-Pilotprojekt bringt neuen Ansatz JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 10 SP - 213 EP - 215 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Rezension zu: Auernhammer – DSGVO/BDSG, Kommentar (7. Auflage, 2020) JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2020 SN - 0170-7256 N1 - Rezensiertes Werk: Auernhammer – Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze. Kommentar, 7. Auflage, Köln 2020 VL - 44 IS - 10 SP - 260 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU Änderungen und Herausforderungen für Unternehmen JF - NWB Unternehmensteuern und Bilanzen – StuB N2 - Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag am 28.6.2019 das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am 20.9.2019 zugestimmt. Das Artikelgesetz, welches im sog. Omnibusverfahren zahlreiche Gesetze auf Bundesebene ändert, soll zur Vereinheitlichung und Anpassung des Bundesrechts an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beitragen. KW - Datenschutz KW - Datenschutzgrundverordnung Y1 - 2019 SN - 1615-8024 IS - 20 SP - 787 EP - 790 ER - TY - CHAP A1 - Jacobs, Stephan T1 - Verwendung von Netzwerkmustern in der Telekommunikationsindustrie : [Vortragsfolien] T2 - Test Patterns - Intelligente Wiederverwendung von Testware : Software-QS-Tag 2007 ; 08. November 2007, Nürnberg N2 - "[...] Der erste Teil des Vortags konzentriert sich auf die bei Ericsson gemachten Erfahrungen. Welche Muster wurden identifiziert, für welche Tests wurden sie eingesetzt. Wie werden diese Muster verwendet, wie werden sie beschrieben und spezifiziert. Und schließlich, wie entsteht eine Art Standardisierung, in der das Wissen über diese Muster als Organisationswissen zur Verfügung steht. Im zweiten Teil des Vortrags werden die bei Ericsson gemachten Erfahrungen verallgemeinert. Die bei Ericsson verwendeten Muster werden auf allgemeine Strukturen übertragen (z.B. Client-Server). Es wird gezeigt, wie die Zuordnung von Testverfahren auf Netzwerkmuster auch in anderen Domänen verwendet wird und welche Vorteile sich damit erzielen lassen." Quelle: http://www.qs-tag.de/fileadmin/software-qs-tag/public/2007/abstract_jacobs.shtml Y1 - 2007 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Kaufvertrag: Das Zusammentreffen von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss – ein Spannungsverhältnis JF - Monatsschrift für Deutsches Recht N2 - Wer A sagt, muss zumindest im Kaufrecht nicht immer B sagen: Es kommt nicht selten vor, dass sich in einem Kaufvertrag einerseits ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel findet, die Parteien aber andererseits gleichwohl eine Beschaffenheitsvereinbarung für bestimmte Eigenschaften vertraglich festlegen. In diesem Problemfeld führt eine aktuelle Entscheidung des BGH zu weiteren Klärungen für die Praxis (BGH, Urt. v. 10.4.2024 – VIII ZR 161/23, MDR 2024, 706). Der folgende Beitrag setzt sich mit den vielfältigen Aspekten der Entscheidung auseinander und erläutert, aus welchen Gründen der BGH dem Käufer einige goldene Brücken für einen Schadensersatzanspruch gebaut hat. Y1 - 2024 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2024-781203 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 78 IS - 12 SP - 745 EP - 748 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Kommentierung zu §§ 1852 - 1857a T2 - Münchener Kommentar zum BGB Band 9, Familienrecht II Y1 - 2017 SN - 978-3-406-66548-6 PB - C.H.Beck CY - München ET - 7. Auflage ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Oetker, Hartmut ED - Rixecker, Roland ED - Säcker, Jürgen T1 - Kommentierung zu §§ 1802 - 1834 T2 - Münchener Kommentar zum BGB Band 9, Familienrecht II Y1 - 2017 SN - 978-3-406-66548-6 PB - C.H.Beck CY - München ET - 7. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Beweislast beim gutgläubigen Erwerb eines Kraftfahrzeugs ohne Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil II — Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 23.9.2022 – V ZR 148/21, MDR 2022, 1542 JF - Monatsschrift für Deutsches Recht N2 - Im Handel mit Kraftfahrzeugen gehören Aspekte des gutgläubigen Erwerbs zu den beinahe alltäglichen Standardproblemen. Der BGH fügt in seiner Entscheidung v. 23.9.2022–VZR148/21, MDR 2022, 1541 diesem im Detail breit gefächerten Themenfeld einen weiteren Mosaikstein hinzu: Der Erwerber erhielt das verkaufte Kfz ohne Übergabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II, behauptet aber, diese Bescheinigung sei dem vom ihm eingeschalteten Vermittler bei Erwerb (als Fälschung) vorgelegt worden. Tatsächlich befand sich das Original durchgängig beim wahren Eigentümer, der nunmehr Herausgabe des Fahrzeugs verlangt. Der BGH schützt in dieser Gestaltung im Ergebnis den Erwerber. Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/doi.org/10.9785/mdtr-2023-770102 SN - 0340-1812 VL - 77 IS - 1 SP - r5 EP - r7 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen JF - NWB N2 - Seit Ende 2022 prägt das Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) nicht nur den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Die allgemeine Verfügbarkeit von generativen KI-Modellen, allen voran die großen Sprachmodelle (Large Language Models, kurz: LLM) wie ChatGPT von OpenAI oder Bing AI von Microsoft, erfreuen sich größter Beliebtheit: LLM sind in der Lage, auf Grundlage statistischer Methoden – eine entsprechende Schnittstelle (Interface) vorausgesetzt – auch technisch wenig versierten Nutzern verständliche Antworten auf ihre Fragen zu liefern. Dabei werden nicht nur umfassend Nutzerdaten verarbeitet, sondern auch auf weitere personenbezogene Daten zugegriffen sowie neue Daten erzeugt. Der Beitrag geht der Frage nach, welche spezifischen datenschutzrechtlichen Herausforderungen sich für Unternehmen beim Einsatz solcher LLM stellen. Y1 - 2024 SN - 0028-3460 IS - 6 SP - 425 EP - 432 PB - NWB CY - Herne ER -