TY - JOUR A1 - Golland, Alexander ED - Hoeren, Thomas ED - Schneider, Jochen ED - Selmayr, Martin ED - Spies, Axel ED - Wybitul, Tim T1 - Gemeinsam einsam: Ein „Like“ für die gemeinsame Verantwortlichkeit? JF - ZD Zeitschrift für Datenschutz Y1 - 2019 SN - 2192-5593 VL - 9 IS - 9 SP - 381 EP - 382 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutzrechtliche Fragen personalisierter Preise — Herausforderungen von Algorithmen im Schnittbereich von Ethik, Ökonomie und Datenschutz JF - CR Computer und Recht Y1 - 2020 SN - 2194-4172 U6 - https://doi.org/10.9785/cr-2020-360313 VL - 36 IS - 3 SP - 186 EP - 194 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Der räumliche Anwendungsbereich der DS-GVO JF - DuD Datenschutz und Datensicherheit N2 - Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in ihrem Art. 3 das räumlich anwendbare Datenschutzrecht und zielt dabei gerade auch auf Angebote nichteuropäischer Diensteanbieter ab. Die bisherige Diskussion konzentriert sich bislang in erster Linie darauf, das eingeführte Marktortprinzip zu thematisieren; das weitgehend unangetastete Niederlassungsprinzip und vor allem die Probleme, die sich durch dessen unveränderte Beibehaltung ergeben, werden dagegen nicht erörtert. Der folgende Beitrag versucht sich an einer systematischen Analyse eines teils kontrovers, teils kaum diskutierten Themas. Y1 - 2018 SN - 1862-2607 VL - 42 IS - 6 SP - 351 EP - 357 PB - Springer CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Reichweite des “Joint Controllership”: Neue Fragen der gemeinsamen Verantwortlichkeit JF - K&R Kommunikation & Recht N2 - Kein Urteil zum Datenschutzrecht sorgte im vergangenen Jahr für mehr panische Reaktionen als die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache “Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein”(C-210/16). Das Urteil warf in datenschutzrechtlicher Literatur und Öffentlichkeit zahlreiche Fragen auf: Ist jetzt jeder “gemeinsam” Verantwortlicher? Was sind die Kriterien? Der EuGH hat kürzlich in einem – dem allgemeinen Vernehmen nach aufsehenerregenden, de facto aber kaum überraschenden – Urteil für Klarheit gesorgt. Dabei hat das Gericht jedoch einige Fragen offengelassen und neue Fragen aufgeworfen. Ein Blick auf alte und neue Herausforderungen in Kooperationsszenarien. Y1 - 2019 SN - 1434-6354 N1 - Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 29. 7. 2019 – C-40/1 VL - 22 IS - 9 SP - 533 EP - 537 PB - dfv Mediengruppe, Deutscher Fachverlag GmbH CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Bähr, Brigitte T1 - [Gert Hoepner] im Interview zum Thema ; Verpackungspolitik - mehr als Hülle JF - Packaging journal : Technologie, Logistik, Marketing, Produkte Y1 - 2012 SN - 1610-0336 IS - 5 SP - 78 EP - 80 PB - Ella Verlag CY - Hürth ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Die Unwirksamkeit von auf Öffnungsklauseln in Gemeinschaftsordnungen fußenden Beschlüssen JF - Monatsschrift für deutsches Recht Y1 - 2019 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2019-731509 SN - 0340-1812 IS - 15 SP - 904 EP - 905 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Die Erbringung einer Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung (Zu BGH, MDR 2023, 1439) JF - Monatsschrift für Deutsches Recht Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2023-772402 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 77 IS - 24 SP - R293 EP - R296 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eisenbeiß, Maik T1 - Die Geld-zurück-Garantie - Mehr als nur ein Qualitätsindikator? JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft N2 - Geld-zurück-Garantien erlangen in der Unternehmenspraxis eine immer größere Bedeutung, vor allem weil sie als probates Mittel zur Signalisierung hochwertiger Qualität angesehen werden – eine Annahme, die bislang wissenschaftlich ungeprüft geblieben ist. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag eine umfassende empirische Untersuchung der kaufverhaltensrelevanten Wirkungen dieses Marketinginstrumentes vorgenommen. Die Ergebnisse verdeutlichen zum einen, dass eine Geld-zurück-Garantie nur unter bestimmten Bedingungen als Qualitätssignal wirkt. Dies hängt neben der Art des Produktes (Erfahrungs- vs. Suchgut) insbesondere von der Ausprägung des für die Qualitätsbeurteilung besonders diagnostischen Merkmals Marke sowie von der Produktkenntnis der Konsumenten ab. Zum anderen zeigt sich aber auch, dass eine Geld-zurück-Garantie affektive Konsumentenreaktionen auslöst, die die Kaufabsicht von Konsumenten zusätzlich erhöhen können. Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Geld-zurück-Garantie – entgegen bisheriger Erwartungen aus der Praxis – nicht zwingend ein Qualitätsindikator ist, stattdessen entfaltet sie aber bisher unbeachtete affektive Wirkungen, die insbesondere auf ihre absichernde Funktion von etwaigen Fehlentscheidungen beim Kauf zurückzuführen sind. Y1 - 2011 U6 - https://doi.org/10.1007/s11573-011-0521-4 VL - 81 IS - 12 SP - 1285 EP - 1323 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Sillius, Sarah T1 - „Viele machen gutes Marketing, ohne es zu wissen“ : zwei Experten von FH [Prof. Dr. Gert Hoepner] und RWTH Aachen [Prof. Dr. Daniel Mentzel] erklären, wie Unternehmen ihre Zielgruppe besser erreichen JF - Wirtschaftliche Nachrichten : das Magazin für Unternehmen / Industrie- und Handelskammer Aachen Y1 - 2014 N1 - Nur noch nach Anfrage bei der IHK Aachen erhältlich: https://www.ihk.de/aachen/servicemarken/presse/medien-der-ihk/wirtschaftliche-nachrichten/aktuelle-ausgaben VL - 2014 IS - 3 SP - 16 EP - 18 PB - IHK Aachen CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift N2 - Bald eine Dekade ist es her, dass diese annähernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verhängte Bußgelder erreichten Millionenhöhe. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Auslöser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen“) erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren. Y1 - 2024 SN - 0341-1915 IS - 6 SP - 325 EP - 329 PB - Beck CY - München ER -