TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Meinhardt, Kerstin A1 - Kinder, Stephanie T1 - Die Fallstudie : Aufstellung eines Anlagespiegels JF - Das Wirtschaftsstudium : WISU ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen und Weiterbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 VL - 44 IS - 5 SP - 580 EP - 582 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Bettina A1 - Schneider, Wilhelm T1 - Die Konzernrechnungslegung JF - Das Wirtschaftsstudium : WISU ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen und Weiterbildung Y1 - 2010 SN - 0340-3084 VL - 39 IS - 7 SP - 938 EP - 942 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Kern, Alexander A1 - Beierl, Ottmar A1 - Zischank, Wolfgang T1 - DIN EN 62 305-3 - Berechnung des Trennungsabstands (Anmerkungen zur Anwendung der Berechnungsverfahren und vereinfachte Verfahren zur Abschätzung der Stromaufteilung) / Kern, A. ; Beierl, O. ; Zischank, W. JF - Elektropraktiker. 63 (2009), H. 3 Y1 - 2009 SN - 0013-5569 SP - 218 EP - 222 PB - HUSS-MEDIEN GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert A1 - Beise, Marian A1 - Ebling, Günther A1 - Licht, Georg T1 - Innovationsaktivitäten im verarbeitenden Gewerbe: Ergebnisse der Innovationserhebung 1997 / Beise, M., G. Ebling, N. Janz, G. Licht und H. Niggemann JF - Innovationsaktivitäten in der deutschen Wirtschaft : Analyse der Mannheimer Innovationspanels im Verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor / Norbert Janz ... (Hrsg.) Y1 - 1999 SN - 3-7890-6179-4 N1 - ZEW-Wirtschaftsanalysen ; 41 SP - 9 EP - 98 PB - Nomos-Verl.-Ges. CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Thiergart, Kirsten T1 - Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes. Y1 - 2018 SN - 0340-7918 SP - 1547 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Finkenberger, Isabel Maria T1 - Vox populi. (Transformations-)potenziale nachkriegsmoderner Freiraumressourcen JF - Stadt+Grün N2 - Heute wie damals werden die großzügigen und offenen Siedlungsstrukturen der ersten Nachkriegsjahrzehnte mit ihrem hohen Anteil an "Grün" vielfach geschätzt und als solche nicht grundlegend hinterfragt. "Grün" verheißt im Allgemeinen Licht, Luft und Sonne, Freizeit und Erholung und gilt als etwas Wünschenswertes im städtischen Kontext. Unbeachtet bleibt, dass dem Begriff "Grün" zunächst keine Eigenschaften oder Qualitäten zugewiesen sind - er sagt noch lange nichts über dessen räumliche Qualität, dessen Nutzbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aus. Abstandsgrün und Straßenbegleitgrün ist eben auch "Grün". Neben einer quantitativen Argumentation, welche ökologischen Aspekte wie Biotopvernetzung, Stadt- und Mikroklima berücksichtigt, sollten wir verstärkt qualitativ denken und damit die Grundlage für einen erweiterten und wesentlich differenzierteren Diskurs über urbane Freiräume ebnen. Y1 - 2024 SN - 0948-9770 VL - 2014 IS - 1 SP - 31 EP - 35 PB - Patzer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bialonski, Stephan A1 - Grieger, Niklas T1 - Der KI-Chatbot ChatGPT: Eine Herausforderung für die Hochschulen JF - Die neue Hochschule N2 - Essays, Gedichte, Programmcode: ChatGPT generiert automatisch Texte auf bisher unerreicht hohem Niveau. Dieses und nachfolgende Systeme werden nicht nur die akademische Welt nachhaltig verändern. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.5281/zenodo.7533758 SN - 0340-448X VL - 2023 IS - 1 SP - 24 EP - 27 PB - HLB CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Funke, Harald A1 - Esch, Thomas A1 - Roosen, Petra T1 - Antriebssystemanpassungen zur Verwendung von LPG als Flugkraftstoff JF - Motortechnische Zeitschrift (MTZ) N2 - Auch in der allgemeinen Luftfahrt wäre es wünschenswert, die bereits vorhandenen Verbrennungsmotoren mit weniger CO₂-trächtigen Kraftstoffen als dem heute weit verbreiteten Avgas 100LL betreiben zu können. Es ist anzunehmen, dass im Vergleich die unter Normalbedingungen gasförmigen Kraftstoffe CNG, LPG oder LNG deutlich weniger Emissionen produzieren. Erforderliche Antriebssystemanpassungen wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts an der FH Aachen untersucht. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1007/s35146-021-0778-2 VL - 2022 IS - 83 SP - 58 EP - 62 PB - Springer Nature CY - Basel ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Kelbch, Niklas T1 - Kartellrecht vs. Datenschutzrecht: Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in sozialen Netzwerken JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2023 SN - 0170-7256 IS - 9 SP - 247 EP - 249 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift N2 - Bald eine Dekade ist es her, dass diese annähernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verhängte Bußgelder erreichten Millionenhöhe. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Auslöser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen“) erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren. Y1 - 2024 SN - 0341-1915 IS - 6 SP - 325 EP - 329 PB - Beck CY - München ER -