TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Die Erbringung einer Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung (Zu BGH, MDR 2023, 1439) JF - Monatsschrift für Deutsches Recht Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2023-772402 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 77 IS - 24 SP - R293 EP - R296 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - GEN A1 - Hoepner, Gert T1 - Hoepner-Marketing-Lexikon. 2011ff Y1 - 2011 ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Rauscher, Thomas T1 - Kommentierung zu EU-EheGüterVO-E T2 - Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band IV Y1 - 2015 SN - 978-3-504-38437-1 U6 - https://doi.org/10.9785/9783504384371-007 SP - 1081 EP - 1146 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ET - 4., neu bearbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eisenbeiß, Maik T1 - Die Geld-zurück-Garantie - Mehr als nur ein Qualitätsindikator? JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft N2 - Geld-zurück-Garantien erlangen in der Unternehmenspraxis eine immer größere Bedeutung, vor allem weil sie als probates Mittel zur Signalisierung hochwertiger Qualität angesehen werden – eine Annahme, die bislang wissenschaftlich ungeprüft geblieben ist. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag eine umfassende empirische Untersuchung der kaufverhaltensrelevanten Wirkungen dieses Marketinginstrumentes vorgenommen. Die Ergebnisse verdeutlichen zum einen, dass eine Geld-zurück-Garantie nur unter bestimmten Bedingungen als Qualitätssignal wirkt. Dies hängt neben der Art des Produktes (Erfahrungs- vs. Suchgut) insbesondere von der Ausprägung des für die Qualitätsbeurteilung besonders diagnostischen Merkmals Marke sowie von der Produktkenntnis der Konsumenten ab. Zum anderen zeigt sich aber auch, dass eine Geld-zurück-Garantie affektive Konsumentenreaktionen auslöst, die die Kaufabsicht von Konsumenten zusätzlich erhöhen können. Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Geld-zurück-Garantie – entgegen bisheriger Erwartungen aus der Praxis – nicht zwingend ein Qualitätsindikator ist, stattdessen entfaltet sie aber bisher unbeachtete affektive Wirkungen, die insbesondere auf ihre absichernde Funktion von etwaigen Fehlentscheidungen beim Kauf zurückzuführen sind. Y1 - 2011 U6 - https://doi.org/10.1007/s11573-011-0521-4 VL - 81 IS - 12 SP - 1285 EP - 1323 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Golland, Alexander ED - Riechert, Anne ED - Wilmer, Thomas T1 - Kommentierung von § 26 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz T2 - TTDSG Y1 - 2022 SN - 978-3-503-20978-1 N1 - Gedruckte Ausgabe unter 21 QRUG 2 verfügbar. SP - 439 EP - 474 PB - Erich Schmidt CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Ermann, Walter, ED - Grunewald, Barbara ED - Maier-Reimer, Georg T1 - Vorbemerkung vor § 1353 T2 - Erman, Bürgerliches Gesetzbuch : Handkommentar mit AGG, EGBGB (Auszug) , ErbbauRG, LPartG, ProdHaftG, VBVG, VersAus-glG und WEG Y1 - 2014 SN - 978-3-50447-102-6 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Sillius, Sarah T1 - „Viele machen gutes Marketing, ohne es zu wissen“ : zwei Experten von FH [Prof. Dr. Gert Hoepner] und RWTH Aachen [Prof. Dr. Daniel Mentzel] erklären, wie Unternehmen ihre Zielgruppe besser erreichen JF - Wirtschaftliche Nachrichten : das Magazin für Unternehmen / Industrie- und Handelskammer Aachen Y1 - 2014 N1 - Nur noch nach Anfrage bei der IHK Aachen erhältlich: https://www.ihk.de/aachen/servicemarken/presse/medien-der-ihk/wirtschaftliche-nachrichten/aktuelle-ausgaben VL - 2014 IS - 3 SP - 16 EP - 18 PB - IHK Aachen CY - Aachen ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Einleitung vor § 1297 T2 - Bürgerliches Gesetzbuch : Handkommentar mit AGG, EGBGB (Auszug), ErbbauRG, HausratsVO, LPartG, ProdHaftG, UKlaG, VAHRG und WEG Y1 - 2014 SN - 978-3-504-47102-6 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift N2 - Bald eine Dekade ist es her, dass diese annähernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verhängte Bußgelder erreichten Millionenhöhe. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Auslöser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen“) erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren. Y1 - 2024 SN - 0341-1915 IS - 6 SP - 325 EP - 329 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Schröer, Jan-Erik T1 - Error 404 im Vergabeverfahren: Datenschutz nicht gefunden? JF - VergabeR N2 - Das Thema Datenschutz wurde bei der öffentlichen Auftragsvergabe bislang vor allem in Bezug auf Drittlandtransfers personenbezogener Daten in die USA diskutiert. Jedoch spielt der Datenschutz für das Vergabeverfahren und für die Ausführung datenschutzrelevanter Leistungen generell eine wesentliche Rolle. Gleichwohl herrschen bislang unter öffentlichen Auftraggebern Schwierigkeiten, datenschutzrechtlich relevante Fallkonstellationen zu erkennen, die möglichen Risiken daraus abzuleiten und, sofern dies gelingt, diesen Risiken angemessen zu begegnen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, ihren Folgen und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Gestaltung von Vergabeverfahren und Vergabeunterlagen. Y1 - 2024 SN - 2366-2247 IS - 2 SP - 75 EP - 92 PB - Wolters Kluwer CY - Köln ER -