TY - JOUR T1 - Dimensionen 2-2014 : Magazin der FH Aachen University of Applied Sciences N2 - Thema 06 On the Road and Inside Indonesia | FH-Studentin Petra Hess schreibt ein Buch über Sulawesi 12 Von Hunden im Schafskostüm | Mit „North Orbit“ zeigt der Student Kevin Ramolla Island einmal anders Studium 16 Intelligenter als Staubsaugerroboter | Robotik an der FH Aachen 18 Wir sind Weltmeister! | Carologistics-Team gewinnt bei Roboter-WM 20 „Dein Passwort hält 28 Trilliarden Jahre lang durch!“ | Studierende schärfen Bewusstsein für Passwortsicherheit 22 Gute Ideen für echte Herausforderungen | Zukunftswerkstatt bei der Summer School Renewable Energy 24 Auf der Überholspur | Aixtreme-Racing-Team blickt auf eine gute Saison 26 Das „Momentum“ halten | Interview mit Teamchef Maximilian Philippi 28 Statt Fernseher und Fitnessstudio | Help e.V. hilft jungen Menschen, sich sozial zu engagieren 30 Nimm mein Auto! | FH-Student arbeitet im Start-up-Unternehmen „Tamyca“ 32 Nominiert: PR-Bild-Award 34 Den Nerv der Zeit getroffen | Studenten gewinnen dritten Platz bei weltweitem Wettbewerb International 36 Kleiner Sprung, großer Sprung | Solange Wetzels hat sich für ein Studium an der FH entschieden FORSCHUNG UND TRANSFER 38 Schlag auf Schlag | Pulsierende Herzzellen ebnen im Institut für Bioengineering den Weg zur personalisierten Medizin 42 Komplexe Prozesse einfach dargestellt | Gestalterteam entwirft iPad-App für „ProSense“ 44 Zwei Welten vereint | Bei der Entwicklung von Sensoren verknüpft das Institut für Nano- und Biotechnologien Biologie und Mikroelektronik Personen 48 Wir machen euch zum Kaiser! | Fotoaktion bei den Newcomer Days 50 An der Schnittstelle | Dr. Nils Bausch arbeitet als Lecturer an der University of Portsmouth 55 Zwei neue Publikationen zum Aachener Dom SERVICE 56 Meldungen 59 Kopfnuss 60 Ortswechsel | „La Batte“ in Lüttich 62 Impressum T3 - Dimensionen - Magazin der FH Aachen University of Applied Sciences - 2014, 2 Y1 - 2014 CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Hessen: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 SP - 465 EP - 465 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer zählen für Kündigungsschutz grundsätzlich nicht mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 SP - 423 EP - 423 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitnehmereigenschaft des mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechungzum Beschluss v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 SP - 532 EP - 532 ER - TY - JOUR A1 - Pyschny, D. A1 - Döring, Bernd A1 - Feldmann, M. T1 - Ermittlung der thermischen Leistungsfähigkeit des neuartigen multifunktionalen Verbunddeckensystems InaDeck JF - Bauingenieur : die richtungsweisende Zeitschrift im Bauingenieurswesen Y1 - 2014 SN - 0005-6650 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Bayernallee vorhanden: 13 Z 049-2014 VL - 89 IS - 3 SP - 116 EP - 124 PB - VDI Fachmedien CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen - Handelsrechtlicher Kompetenzzuwachs mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Beschäftigung von Prokuristen ist gängige betriebliche Praxis. Unternehmen stehen dabei immer wieder vor der Frage, ob und welche Arbeitnehmer sie zu Prokuristen bestellen sollen. Nicht selten bleiben hierbei die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die mit der Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen einhergehen können, unberücksichtigt, wie diverse Gerichtsentscheidungen zeigen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Folgen bei der Beschäftigung von Prokuristen geben und der betrieblichen Praxis somit gleichzeitig als Entscheidungshilfe dienen, wenn es um das Ob und Wie der möglichen Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen geht. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1591 EP - 1596 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Verschitz, Daniel A1 - Butenweg, Christoph T1 - Standsicherheitsnachweis von Behältern für Kleinkläranlagen JF - ACWA aktuell N2 - Die PIA GmbH prüft seit fast 8 Jahren die Standsicherheit von Behältern für Kleinkläranlagen. Diese bestehen in der Regel aus Kunststoff oder Beton und müssen über ihre gesamte Lebensdauer den Beanspruchungen aus Handhabung, Einbau und Betrieb standhalten. Die Standsicherheit kann nach EN 12566 wahlweise durch einen rechnerischen Nachweis oder durch einen praktischen Nachweis wie die Bruchlastprüfung oder die Prüfung in der Grube erfolgen. Y1 - 2014 IS - 12 - 9/2014 SP - 10 PB - RWTH Aachen CY - Aachen ER -