TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zeitliche Grenze des Widerspruchsrechts nach § 613 a Absatz 6 BGB im Falle fehlerhafter Unterrichtung der Arbeitnehmer JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 vorhanden SP - 213 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Mävers, Gunther T1 - Rechtzeitigkeit der Meldung nach §§ 37 b, 140 SGB III JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2004 SN - 1618-0143 SP - 307 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gleichstellungsabrede – Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten für die betriebliche Praxis JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 vorhanden SP - 2737 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Erweiterte Kampfrechte der Gewerkschaften – Was Arbeitgeber künftig beachten müssen JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2018 SN - 1618-0143 SP - 310 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Der Arbeitskampf im Ungleichgewicht: Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks? JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 42 Z 228 vorhanden SP - 814 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Einführung einer elektronischen Personalakte JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2009 SN - 1618-0143 SP - 86 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Thiergart, Kirsten T1 - Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes. Y1 - 2018 SN - 0340-7918 SP - 1547 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Stefan, Middendorf A1 - Olbertz, Klaus T1 - Betriebsratswahlen 2010 JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 4 SP - 290 EP - 297 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Kleinertz, Caroline T1 - Urlaub, Feiertage und Krankheit - Kurzarbeit in Vollzug JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2010 SN - 0323-4568 IS - 6 SP - 348 EP - 351 PB - Huss Medien CY - Berlin ER -