TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene JF - DSB Datenschutz-Berater N2 - Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die künftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europäischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung könne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bezüglich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden künftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten öffentlich-rechtlicher Datensätze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen möchte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 2 SP - 43 EP - 46 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Eggert, Mathias A1 - Moulen, Tobias T1 - Selektion von Geschäftsprozessen zur Anwendung von Robotic Process Automation am Beispiel einer Versicherung JF - HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik N2 - Häufig bremsen geringe IT-Ressourcen, fehlende Softwareschnittstellen oder eine veraltete und komplex gewachsene Systemlandschaft die Automatisierung von Geschäftsprozessen. Robotic Process Automation (RPA) ist eine vielversprechende Methode, um Geschäftsprozesse oberflächenbasiert und ohne größere Systemeingriffe zu automatisieren und Medienbrüche abzubauen. Die Auswahl der passenden Prozesse ist dabei für den Erfolg von RPA-Projekten entscheidend. Der vorliegende Beitrag liefert dafür Selektionskriterien, die aus einer qualitativen Inhaltanalyse von elf Interviews mit RPA-Experten aus dem Versicherungsumfeld resultieren. Das Ergebnis umfasst eine gewichtetet Liste von sieben Dimensionen und 51 Prozesskriterien, welche die Automatisierung mit Softwarerobotern begünstigen bzw. deren Nichterfüllung eine Umsetzung erschweren oder sogar verhindern. Die drei wichtigsten Kriterien zur Auswahl von Geschäftsprozessen für die Automatisierung mittels RPA umfassen die Entlastung der an dem Prozess mitwirkenden Mitarbeiter (Arbeitnehmerüberlastung), die Ausführbarkeit des Prozesses mittels Regeln (Regelbasierte Prozessteuerung) sowie ein positiver Kosten-Nutzen-Vergleich. Praktiker können diese Kriterien verwenden, um eine systematische Auswahl von RPA-relevanten Prozessen vorzunehmen. Aus wissenschaftlicher Perspektive stellen die Ergebnisse eine Grundlage zur Erklärung des Erfolgs und Misserfolgs von RPA-Projekten dar. KW - Robotic Process Automation KW - RPA KW - Prozessautomatisierung KW - Prozessverbesserung KW - Selektionskriterien Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1365/s40702-020-00665-0 SN - 1436-3011 N1 - Corresponding author: Mathias Eggert VL - 57 IS - 6 SP - 1150 EP - 1162 PB - Springer CY - Weinheim ER - TY - CHAP A1 - Eggert, Mathias A1 - Winkelmann, Axel A1 - Lohmann, Patrick A1 - Knackstedt, Ralf T1 - The Regulatory Influence On Management Information Systems - A Contingency Perspective T2 - ECIS 2013 Completed Research. 9 Y1 - 2013 N1 - Proceedings of the 21st European Conference on Information Systems ER - TY - JOUR A1 - Weigand, Christoph T1 - Optimale Maschinenjustierung JF - Technische Hochschule / Bibliothek: Wissenschaftliche Zeitschrift. 37 (1991) Y1 - 1991 SN - 0043-6917 SP - 167 EP - 175 ER - TY - JOUR A1 - Weigand, Christoph T1 - Optimal Adjustment Policies JF - Proceedings of the First Umeå-Würzburg Conference in Statistics : Kronlund Conference Center and University of Umeå, September 10 - 14, 1990 / ed. by Kurt Brännäs Y1 - 1990 SN - 91-7174-564-5 N1 - Umeå-Würzburg Conference in Statistics <1, 1990> SP - 147 EP - 158 PB - Univ. of Umeå CY - Umeå ER - TY - JOUR A1 - Weigand, Christoph T1 - A new Approach for Optimal Control of a Production process JF - Economic Quality Control. 7 (1992) Y1 - 1992 SN - 0940-5151 SP - 225 EP - 251 ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Ermann, Walter ED - Grunewald, Barbara ED - Maier-Reimer, Georg T1 - Vorbemerkung vor § 1297 T2 - Bürgerliches Gesetzbuch : Handkommentar mit AGG, EGBGB (Auszug), ErbbauRG, HausratsVO, LPartG, ProdHaftG, UKlaG, VAHRG und WEG Y1 - 2014 SN - 978-3-504-47102-6 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Kommentierung zu §§ 1837 - 1851 T2 - Münchener Kommentar zum BGB Band 9, Familienrecht II Y1 - 2017 SN - 978-3-406-66548-6 PB - C.H.Beck CY - München ET - 7. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Buck, Raphael A1 - Läubli, Daniel A1 - Meyer, Laura A1 - Moosdorf, Andreas T1 - Re-FRESH! Mit dem Frischesortiment punkten JF - Akzente Y1 - 2013 IS - 3 SP - 36 EP - 43 ER - TY - GEN A1 - Golland, Alexander T1 - Formelle DSGVO-Verstöße wirken sich nicht auf Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus BT - Zugleich Besprechung einer Entscheidung des EuGH, Urteil vom 4.5.2023 - C-60/22 T2 - DSB Datenschutz-Berater N2 - In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Verfasser mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 (Az.: C-60/22, DSB 2023, 178) zu den Auswirkungen eines formellen Verstoßes des Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Artt. 26, 30 DSGVO (juris: EUV 2016/679) auf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auseinander. Nachdem zunächst der zugrunde liegende Sachverhalt und der Hintergrund des Vorlageverfahrens skizziert wurden, gibt der Verfasser einen Überblick über die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH. Insbesondere stelle der EuGH hier fest, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO geregelt sei und sich eine rechtswidrige Verarbeitung daher nur aus einem Verstoß gegen die Artt. 6 ff. DSGVO ergeben könne; die Pflichten aus Art. 26 und Art. 30 DSGVO würden nicht zu den Gründen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zählen. Mit Blick auf die Praxis lasse sich, so der Verfasser abschließend, festhalten, dass die Entscheidung insofern nicht überraschend sei; jedoch sei die Feststellung, dass sich aus Verstößen gegen Art. 26 und Art. 30 DSGVO kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten nachweisen lasse überraschend und bedenklich. Auch überrasche es, dass der EuGH eher in einem Nebensatz feststelle, dass der Verantwortliche im Prozess aufgrund seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Betroffenen beweisbelastet ist; ob sich die Kammer hier der möglichen Auswirkungen ihrer Ausführungen bewusst gewesen sei, bleibe fraglich. Y1 - 2023 N1 - Entscheidungsreport SP - 178 EP - 180 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER -