TY - THES A1 - Keinz, Jan T1 - Optimization of a Dry Low NOx Micromix Combustor for an Industrial Gas Turbine Using Hydrogen-Rich Syngas Fuel Y1 - 2018 N1 - Dissertation submitted for the degree of Doctor of Engineering Sciences and Technology ; in Cooperation with Aachen university of Applied Sciences, Department Aerospace Technology; Thesis director: Prof. P. Hendrick; Thesis co-director: Prof. H. Funke PB - Université Libre de Bruxelles - Brussels School of Engineering Aero-Thermo-Mechanics CY - Brüssel ER - TY - JOUR T1 - Dimensionen 1-2017 : Magazin der FH Aachen University of Applied Sciences - Struktur und Freiheit N2 - Inhalt Dimensionen 01-2017: 6 Struktur und Freiheit : Wie die Digitalisierung die Lehre beeinflusst 12 Wie wir in Zukunft konsumieren : Vom intelligenten Kühlschrank bis zur selbst gedruckten Brille 16 Baby unter Beobachtung : Forscher der FH decken massive Sicherheitsmängel bei Babymonitoringsystem auf 18 "In unserem Auge ist viel los" : Anissa Frank hat sich in ihrer Bachelorarbeit mit dem Phänomenen des kreisrunden Makulaloches beschäftigt 20 #totallove : Was kommt nach dem "Hotel Total"? 24 Das graue Wunder : Dirk Thal, Leon Bockstegers und Erick Regehr sind überzeugt: "Beton kann mehr" 26 Auftrieb : Zwei FH-Innovationen landen beim Luftfahrtkonzern Airbus 30 Ich möchte die Kunst demokratisieren : David Gerards bietet Künstlern mit dem "Poebel" eine Plattform 32 Zwischen Orient und Okzident : Unterwegs in Marokko 38 Einfach genau hinhören und horchen : Interview mit Prof. Dr. Hans-Joachim Blome zum Thema Gravitationswellen 42 Die Entdeckung eines Architekten : Auf den Spuren des Architekten Leonardo da Vinci 46 Über den Dächern von Chicago 48 Eine Prothese aus dem 3D-Drucker : Studierende engagieren sich für ein Projekt, das vielen Menschen in Krisenregionen helfen kann 50 Ist der Tod das Ende unserer Persönlichkeit? Prof. Dr. Walter van Laack ist Experte auf dem Gebiet Nahtoderfahrungen 52 Von Aachen in die ganze Welt : Die Summer Schools sind der Exportschlager der FH Aachen 59 Ein Stipendium zum Geburtstag 60 Keine Chance für Shimmy 58 Kopfnuss 61 Neues Buch über Prof. Rudold Schwarz 62 Silber beim PR-Bild-Award 63 Impressum T3 - Dimensionen - Magazin der FH Aachen University of Applied Sciences - 2017, 1 Y1 - 2017 CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Die Zukunft des verbraucherschützenden Widerrufsrechts in Europa JF - Zeitschrift für europäisches Privatrecht : ZEuP N2 - Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.). Y1 - 2010 SN - 0943-3929 VL - 18 IS - 3 SP - 509 EP - 534 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Eckpunkte aktueller Reformen im Familienrecht JF - Bonner Rechtsjournal Y1 - 2009 IS - 1 SP - 25 EP - 30 PB - BRJ CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung JF - Notar : Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis Y1 - 2016 IS - 3 SP - 75 EP - 85 PB - DNotV-Verl. CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Lipp, Volker ED - Münch, Joachim T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen T2 - Die neue Europäische Erbrechtsverordnung Y1 - 2016 SN - 978-3-95646-062-3 N1 - Schriftenreihe des Instituts für Notarrecht der Georg-August-Universität Göttingen ; Band 5 SP - 65 EP - 97 PB - Deutscher Notarverlag CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Stärkung der Parteiautonomie durch die Europäischen Güterrechtsverordnungen JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht - NZFam N2 - Mit der Verabschiedung der Europäischen Güterrechtsverordnung für Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt. Y1 - 2016 SN - 2198-2333 VL - 3 IS - 23 SP - 1061 EP - 1065 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kampker, Achim A1 - Schleser, Markus A1 - Triebs, Johannes A1 - Berg, Alexander-Karl A1 - Hansen, Jan Ole A1 - Fiedler, Falko T1 - Bauteilintegrierte Vorrichtungsfunktionen im Karosseriebau : Aktuelle Ergebnisse im Forschungsprojekt ProeK JF - ZWF Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb N2 - Das Forschungsprojekt Produktionseffizienz in der Kleinserie (ProeK) erarbeitet kostengünstige und effiziente Lösungsansätze für Prozessketten im Zukunftsfeld der Elektromobilität. Das Teilprojekt Karosserie setzt diese Zielsetzung durch innovative und praxisorientierte Produkt- und Prozesskonzepte mit neuartigen bauteilintegrierten Vorrichtungsfunktionen (BiV) um. Im Teilprojekt Außenhaut sollen Toleranzen adaptiv durch Anpassungen der Prozessparameter sowie Bauteilmanipulation kompensiert werden. Y1 - 2018 U6 - https://doi.org/10.3139/104.112012 SN - 0947-0085 VL - 113 IS - 11 SP - 767 EP - 770 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER -