TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bindung des Betriebserwerbers an zukünftige Tariflohnerhöhungen : Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Bezugnahmeklauseln in übernommenen Arbeitsverträgen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 39 SP - 2864 EP - 2869 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Überwachung von Arbeitnehmern als Ausdruck von Compliance - Grundsätze sowie Zulässigkeit und Grenzen einzelner Maßnahmen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1547 EP - 1555 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Das rechtssichere Arbeitszeugnis - Erlaubte und nicht erlaubte Formulierungen und anderes Wissenswertes JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 12 SP - 802 EP - 813 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Neuerungen beim Beschäftigtendatenschutz durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes - Unternehmen sollten Frist bis zum 25.5.2018 nutzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 32 SP - 2429 EP - 2435 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - BOOK A1 - Focke, Markus A1 - Steinbeck, Jörn T1 - Steigerung der Anlagenproduktivität durch OEE-Management : Definitionen, Vorgehen und Methoden – von manuell bis Industrie 4.0 Y1 - 2018 SN - 978-3-658-21456-2 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-658-21456-2 PB - Springer Fachmedien CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Die Zukunft des verbraucherschützenden Widerrufsrechts in Europa JF - Zeitschrift für europäisches Privatrecht : ZEuP N2 - Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.). Y1 - 2010 SN - 0943-3929 VL - 18 IS - 3 SP - 509 EP - 534 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Eckpunkte aktueller Reformen im Familienrecht JF - Bonner Rechtsjournal Y1 - 2009 IS - 1 SP - 25 EP - 30 PB - BRJ CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung JF - Notar : Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis Y1 - 2016 IS - 3 SP - 75 EP - 85 PB - DNotV-Verl. CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Lipp, Volker ED - Münch, Joachim T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen T2 - Die neue Europäische Erbrechtsverordnung Y1 - 2016 SN - 978-3-95646-062-3 N1 - Schriftenreihe des Instituts für Notarrecht der Georg-August-Universität Göttingen ; Band 5 SP - 65 EP - 97 PB - Deutscher Notarverlag CY - Bonn ER -