TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen für die Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 15 SP - 1263 EP - 1270 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht? JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 45 SP - 3552 EP - 3559 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 314 EP - 317 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Arbeitnehmerüberlassung: Neue gesetzliche Spielregeln ab dem 1.1.2017 JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des ursprünglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endgültige Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (AÜG-E). Die Änderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von größeren Änderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. Für die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 371 EP - 374 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Hessen: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 SP - 465 EP - 465 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Annahmeverzugslohn bei Rückkehrrecht des Arbeitnehmers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum BAG, Urteil vom 27.1.2016 – 5 AZR 9/15 (LAG Sachsen) SP - 408 EP - 408 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleiherbetrieb T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zum BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 07.06.2016 - 1 ABR 25/14 SP - 489 EP - 489 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 SP - 391 EP - 391 ER -