TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Verantwortlichkeit, Data Breach, das Ende von Fax & E-Mail: Aufsichtsbehörden mit streitbaren Thesen JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2020 SN - 0170-7256 VL - 44 IS - 4 SP - 98 EP - 100 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - BOOK A1 - Bundrock, Ronja A1 - Kremers, Nico A1 - Pankok, Lennard A1 - Weisheit, Theresa Maria A1 - Spoede, Jasper ED - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Bernecker, Andreas ED - Bassen-Metz, Yasmine ED - Eggert, Mathias ED - Fritz, Thomas ED - Golland, Alexander ED - Höhne, Tim ED - Tran, Duc Hung ED - Vogt, Jürgen T1 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht. Band 5. 02/2022 N2 - Inhaltsverzeichnis - Bachelorarbeiten 1. Testamentsgestaltung bei Patchworkfamilien – Lösungsansätze für typische Praxisprobleme unter Berücksichtigung der Interessenlagen der Parteien - Ronja Bundrock 4 - 58 2. Die Haftung des AG-Vorstands gegenüber der Gesellschaft in unterneh- mensinternen und -externen Krisen - Nico Kremers 59 - 122 3. The Relationship of the Ex-Ante Uncertainty about the Value of a Stock and its IPO Underpricing – An Analysis of the German Market - Lennard Pankok 123 - 179 4. Attractiveness Bias in Venture Capital – An Analysis of Investor Decision Making in “Die Höhle der Löwen” - Theresa Maria Weisheit 180 - 242 Inhaltsverzeichnis – Masterarbeiten Erhöhung der Energieautarkie in der Backbranche – Anwendung von bidi- rektionalem Laden und dessen Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse und Informationssysteme - Jasper Spoede 243 - 355 T3 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht - 5 Y1 - 2022 PB - FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Eggert, Mathias A1 - Kreuzer, Vincent T1 - Sprachsteuerung im Gesundheitswesen – Anforderungen und Auswahl geeigneter Anbieter T1 - Voice control in healthcare—requirements and provider selection JF - HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik N2 - Das Gesundheitswesen ist konfrontiert mit steigenden Kosten und einer immer schwieriger werdenden Personalsituation. Zeitgleich versprechen moderne Sprachsteuerungssysteme Prozesse in Arztpraxen und Krankenhäusern zu verschlanken und Vorgänge zu beschleunigen. Dennoch wird derzeit der Einsatz von Sprachsteuerungssystemen in Arztpraxen oder Krankenhäusern nur selten beobachtet, was auch an den besonders strengen Datenschutzauflagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liegt. Darüber hinaus wirft die niedrige Nutzungsrate die Frage nach den konkreten Anforderungen und ihrer Umsetzbarkeit auf, was durch den vorliegenden Beitrag adressiert wird, indem die Ergebnisse von Interviews mit acht medizinischen Fachexperten ausgewertet werden. Ergänzend wird die technische Umsetzbarkeit einzelner Anforderungen mit unterschiedlichen Cloud-Anbietern erprobt. KW - Gesundheitswesen KW - Sprachsteuerung KW - Sprachassistent KW - Anforderungen KW - Umsetzbarkeit Y1 - 2022 SN - 2198-2775 U6 - http://dx.doi.org/10.1365/s40702-022-00919-z SN - 1436-3011 N1 - Corresponding author: Mathias Eggert VL - 59 SP - 1640 EP - 1652 PB - Springer Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vernachlässigung des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips durch den BGH JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift Y1 - 2019 SN - 0341-1915 IS - 32 SP - 2277 EP - 2279 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Timme, Michael T1 - Kommentierung zu den §§ 24 - 27 T2 - Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht Bd. 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§ 1-96, 185, 186, Verfahren vor den europäischen Gerichten Y1 - 2020 SN - 978-3-406-72772-6 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Eggert, Mathias A1 - Moulen, Tobias T1 - Selektion von Geschäftsprozessen zur Anwendung von Robotic Process Automation am Beispiel einer Versicherung JF - HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik N2 - Häufig bremsen geringe IT-Ressourcen, fehlende Softwareschnittstellen oder eine veraltete und komplex gewachsene Systemlandschaft die Automatisierung von Geschäftsprozessen. Robotic Process Automation (RPA) ist eine vielversprechende Methode, um Geschäftsprozesse oberflächenbasiert und ohne größere Systemeingriffe zu automatisieren und Medienbrüche abzubauen. Die Auswahl der passenden Prozesse ist dabei für den Erfolg von RPA-Projekten entscheidend. Der vorliegende Beitrag liefert dafür Selektionskriterien, die aus einer qualitativen Inhaltanalyse von elf Interviews mit RPA-Experten aus dem Versicherungsumfeld resultieren. Das Ergebnis umfasst eine gewichtetet Liste von sieben Dimensionen und 51 Prozesskriterien, welche die Automatisierung mit Softwarerobotern begünstigen bzw. deren Nichterfüllung eine Umsetzung erschweren oder sogar verhindern. Die drei wichtigsten Kriterien zur Auswahl von Geschäftsprozessen für die Automatisierung mittels RPA umfassen die Entlastung der an dem Prozess mitwirkenden Mitarbeiter (Arbeitnehmerüberlastung), die Ausführbarkeit des Prozesses mittels Regeln (Regelbasierte Prozessteuerung) sowie ein positiver Kosten-Nutzen-Vergleich. Praktiker können diese Kriterien verwenden, um eine systematische Auswahl von RPA-relevanten Prozessen vorzunehmen. Aus wissenschaftlicher Perspektive stellen die Ergebnisse eine Grundlage zur Erklärung des Erfolgs und Misserfolgs von RPA-Projekten dar. KW - Robotic Process Automation KW - RPA KW - Prozessautomatisierung KW - Prozessverbesserung KW - Selektionskriterien Y1 - 2020 U6 - http://dx.doi.org/10.1365/s40702-020-00665-0 SN - 1436-3011 N1 - Corresponding author: Mathias Eggert VL - 57 IS - 6 SP - 1150 EP - 1162 PB - Springer CY - Weinheim ER - TY - BOOK A1 - Abraham, Michelle A1 - Ahmadian, Natalia A1 - Büttgenbach, Thomas A1 - Keller, Nadja A1 - Paumer, Marc A1 - Plum, Axel ED - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Bassen-Metz, Yasmine ED - Bernecker, Andreas ED - Eggert, Mathias ED - Fritz, Thomas ED - Höhne, Tim ED - Tran, Duc Hung ED - Vogt, Jürgen T1 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht. Band 1/2021 N2 - Inhaltsverzeichnis 1. Whistleblowing – Chancen & Risiken von Hinweisgebersystemen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht – Michelle Abraham 3-70 2. Die Bedeutung und rechtliche Bewertung von Vesting-Klauseln bei der Venture-Capital Finanzierung einer Start-Up GmbH – Natalia Ahmadian 71-137 3. Bewertung der Möglichkeit zur Einführung von Tarifverträgen im deutschen Berufsfußball – Thomas Büttgenbach 138-190 4. Pflichten und Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers bei Compliance-Verstößen – Naja Keller 191-234 5. Aktienrückkäufe auf dem deutschen Markt nach der Finanzkrise 2008/2009 – Marc Paumer 235-287 6. Will Germany reach its 2030 climate goals in the transportation sector? – An investigation focusing on the new German Emission Trading System – Axel Plum 288-369 T3 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht - 1 Y1 - 2021 PB - FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften CY - Aachen ER - TY - GEN A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Daten- und Privatsphäreschutz im Wandel der 2020er-Jahre Y1 - 2020 SP - 33 EP - 38 ER - TY - BOOK A1 - Golland, Alexander A1 - Koglin, Olaf T1 - Kirchliches Datenschutzrecht: Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzvorschriften der Kirchen in Deutschland und Durchführungsverordnungen / herausgegeben von Alexander Golland und Olaf Koglin N2 - Textsammlung mit allen für den Datenschutz in Kirchen maßgeblichen Regelwerken: DSGVO, KDG, KDR-OG und DSG-EKD sowie begleitende Verordnungen KDO-DVO und ITSVO-EKD. Die vorliegende Textsammlung enthält neben dem zentralen Regelwerk, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ihrer letzten korrigierten Fassung vom 19. April 2018, die Normen des kirchlichen Rechts, die aufgrund der DSGVO neu erlassen wurden. Auf Seiten der katholischen Kirche sind dies das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und die Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts (KDR-OG); zudem findet die Verordnung zur Durchführung der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO-DVO) weiterhin entsprechende Anwendung. Die evangelische Kirche novellierte das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) und hielt an der Verordnung zur Sicherheit der Informationstechnik (ITSVO-EKD) fest. Ergänzt wird das Werk durch Verweise auf maßgebliche Veröffentlichungen der Artikel-29-Datenschutzgruppe und der weltlichen und kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörden. Damit richtet sich das vorliegende Werk vor allem an kirchliche Gemeinden sowie Unternehmen in kirchlicher Trägerschaft und ihre Datenschutzbeauftragten wie gleichermaßen an private Unternehmen, Kanzleien und Berater mit kirchlicher Kundschaft bzw. Mandantschaft. Y1 - 2018 SN - 978-1-7210-2406-3 PB - Createspace Independent Publishing Platform CY - North Charleston ET - 1. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Golland, Alexander T1 - Kirchliches Datenschutzrecht: Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzvorschriften der Kirchen in Deutschland, Durchführungsverordnungen und Verfahrensgesetze : Tetxsammlung / herausgegeben von Alexander Golland, mit der Stiftung Datenschutz N2 - Textsammlung mit allen für den Datenschutz in Kirchen maßgeblichen Regelwerken: DSGVO, KDG, KDR-OG, DSG-EKD sowie begleitende Verordnungen (KDG-DVO, KDR-OG-DVO und ITSVO-EKD) und Verfahrensgesetze (KDSGO und KiGG.EKD). Die vorliegende Textsammlung enthält die für den Datenschutz der beiden großen Kirchen in Deutschland maßgeblichen Vorschriften: Dies sind, neben der Datenschutz-Grundverordnung, die Normen des kirchlichen Rechts, die neu erlassen bzw. geändert wurden. Weiter sind die verschiedenen Durchführungsverordnungen für die kirchlichen Datenschutzgesetze und die maßgeblichen Normen des kirchlichen Verfahrensrechts abgedruckt. Ergänzt wird das Werk durch Verweise auf maßgebliche Veröffentlichungen der weltlichen und kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörden und weitere Materialien. KW - Datenschutz KW - Deutschland KW - Kirchenrecht Y1 - 2020 SN - 978-3-8005-1710-7 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH CY - Frankfurt am Main ET - 2. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das neue kirchliche Datenschutzrecht – Herausforderungen für Unternehmen der Privatwirtschaft JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2018 SN - 0170-7256 VL - 42 IS - 9 SP - 179 EP - 181 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Gemeinsame Verantwortlichkeit in mehrstufigen Verarbeitungsszenarien N2 - Die Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit beschäftigt die datenschutzrechtliche Literatur seit Langem. Die Bestimmung der Verantwortlichkeit bei arbeitsteiligen Verarbeitungsverfahren, welche vor allem bei heutigen Plattformdiensten üblich sind, ist komplex: Stets sind mehrere Akteure beteiligt und in der Regel werden durch die Handlung eines Beteiligten mehrere Verarbeitungsschritte ausgelöst. Nun hat sich der EuGH in einem in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerten Urteil geäußert. Y1 - 2018 SN - 1434-6354 N1 - Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 5. 6. 2018 – C-210/16, K&R 2018, 475 ff. (in diesem Heft) VL - 21 IS - 7-8 SP - 433 EP - 438 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Der räumliche Anwendungsbereich der DS-GVO JF - DuD Datenschutz und Datensicherheit N2 - Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in ihrem Art. 3 das räumlich anwendbare Datenschutzrecht und zielt dabei gerade auch auf Angebote nichteuropäischer Diensteanbieter ab. Die bisherige Diskussion konzentriert sich bislang in erster Linie darauf, das eingeführte Marktortprinzip zu thematisieren; das weitgehend unangetastete Niederlassungsprinzip und vor allem die Probleme, die sich durch dessen unveränderte Beibehaltung ergeben, werden dagegen nicht erörtert. Der folgende Beitrag versucht sich an einer systematischen Analyse eines teils kontrovers, teils kaum diskutierten Themas. Y1 - 2018 SN - 1862-2607 VL - 42 IS - 6 SP - 351 EP - 357 PB - Springer CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das Kopplungsverbot in der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungsbereich, ökonomische Auswirkungen auf Web 2.0-Dienste und Lösungsvorschlag JF - MMR Multimedia und Recht N2 - Das Kopplungsverbot fristete – obwohl in rechtswissenschaftlicher Literatur seit jeher diskutiert – unter der Geltung des BDSG ein Schattendasein. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Änderung absehbar: Der neue Art. EWG_DSGVO Artikel 7 Abs. EWG_DSGVO Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO stellt klar, dass die Leistungserbringung nicht von der Einwilligungserteilung abhängig gemacht werden darf. Doch dieses scheinbare Novum des Datenschutzrechts wirft zahlreiche Fragen auf. Während vor allem Vertreter der unternehmerischen Praxis die Anwendung des Kopplungsverbots in zahlreichen Konstellationen ablehnen, beschwören dessen Apologeten das Ende sämtlicher „datenfinanzierten“ Dienste herauf. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die Regelungstiefe einer Norm, die das Web 2.0 revolutionieren könnte, und schlägt eine Lösung vor, die dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen und den wirtschaftlichen Interessen von Diensteanbietern gleichermaßen gerecht wird. Y1 - 2018 SN - 1434-596X VL - 21 IS - 3 SP - 130 EP - 135 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Golland, Alexander A1 - Schneidereit, Peter ED - Borges, Georg ED - Werners, Brigitte T1 - Rechtliche Rahmenbedingungen des Identitätsmangements im Cloud Computing T2 - Identitätsmanagement Im Cloud Computing : Evaluation ökonomischer und Rechtlicher Rahmenbedingungen N2 - Cloud Computing wirft in zahlreichen Rechtsbereichen neuartige juristische Fragestellungen auf. Ziel der Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist, die das Identitätsmanagement in der Cloud betreffenden Rechtsgrundlagen aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten vorzustellen und einzuordnen, bevor im Rahmen des sechsten Kapitels die Darstellung der hieraus resultierenden Verpflichtungen in ihrer konkreten Form erfolgt. KW - Technische Schutzmaßnahmen KW - Identitätsmanagement KW - IT-Sicherheit KW - Cloud Computing KW - Datenschutz Y1 - 2018 SN - 978-3-662-55584-2 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/978-3-662-55584-2_4 SP - 53 EP - 104 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Golland, Alexander A1 - Baum, Michael A1 - Hamminger, Alexander A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ein Überblick: Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung T2 - Das neue Datenschutzrecht in der Praxis des Steuerberaters Beitragssammlung N2 - Datenschutz und der 25.5.2018, wie ein Damoklesschwert scheinen beide Begriffe zurzeit im Raum zu stehe. Jeder weiß oder sollte zumindest um das Inkrafttreten der europäischen DSGVO am 25.5.2018 wissen. Viel wurde über wesentliche Neuerungen im Datenschutzrecht berichtet. Nicht zuletzt über gesteigerte organisatorische Anforderungen, Dokumentationspflichten und drohende Bußgelder. Doch was bedeuten diese Neuerungen ganz konkret für die Praxis des Steuerberaters? Anders als man vermuten könnte, werden die datenschutzrechtlichen Neuerungen nicht nur im Bereich der Kanzleiorganisation relevant. Auch im Steuerverwaltungsverfahren sieht sich der Steuerberater datenschutzrechtlichen Fragestellungen gegenüber, bspw. dann, wenn die Finanzbehörden bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten gegen die DSGVO verstoßen. Gleiches gilt in Bereichen des Beschäftigtendatenschutzes. Sowohl der Kanzleiinhaber selbst, als auch seine Arbeitgeber-Mandanten haben die Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes einzuhalten. Der Steuerberater benötigt datenschutzrechtliches Know How, welches unmittelbar seine tägliche Praxis betrifft. Andernfalls besteht das Risiko, dass dieser mit mehr Fragen, als Antworten zurück bleibt. KW - EUDSGVO KW - EU-DS-GVO KW - Datenschutz KW - Datenschutzrecht KW - Datenschutzgrundverordnung Y1 - 2018 SN - 978-3-482-67271-2 SP - 8 EP - 14 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – Neue Herausforderungen für Unternehmen JF - NWB Rechnungswesen - BBK N2 - Nach einem intensiven politischen Diskurs wurde im vergangenen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die DSGVO ersetzt zum 25.5.2018 die bislang geltende, aus dem Jahre 1995 stammende Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG. Die Novellierung des Datenschutzrechts bringt zahlreiche neue Anforderungen mit sich. Unternehmen sind daher gezwungen, sich auf die Änderungen einzustellen, ihre datenschutzrelevanten Prozesse im Hinblick auf die neuen Anforderungen zu überprüfen und bis zum Mai 2018 an der DSGVO auszurichten. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die zentralen Aspekte der Datenschutzreform und die damit einhergehenden Herausforderungen für Unternehmen. Y1 - 2018 SN - 0340-9848 IS - 1 SP - 35 EP - 39 ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Kriegesmann, Torben ED - Härting, Niko T1 - Der Schutz virtueller Identitäten durch die DSGVO JF - PinG Privacy in Germany N2 - Die Frage des Schutzes von virtuellen Identitäten ist – insbesondere bei Online-Medien – von elementarer Bedeutung: Ihre Beantwortung entscheidet über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf vermeintlich anonyme Nutzerprofile im Internet. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik, ob und unter welchen Umständen virtuelle Identitäten dem Datenschutzrecht unterfallen, fehlt bislang. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Schutz virtueller Identitäten und zeigt Ansätze auf, mittels derer bestimmt werden kann, wann virtuelle Identitäten nach Inkrafttreten der DSGVO durch das Datenschutzrecht geschützt werden. Y1 - 2017 SN - 2197-1862 U6 - http://dx.doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.02.03 VL - 5 IS - 2 SP - 45 EP - 50 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Engling, Christoph T1 - Offene und geschlossene WLAN: Rechtliche Hürden bei Betrieb eines öffentlichen Internetzugangs JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2015 SN - 0170-7256 VL - 39 IS - 5 SP - 102 EP - 103 PB - Beck CY - Gütersloh ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz durch modulare Zertifizierung: Trusted Cloud-Pilotprojekt bringt neuen Ansatz JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 10 SP - 213 EP - 215 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Rezension zu: Gabel/Heinrich/Kiefner – Rechtshandbuch Cyber-Security (2019) JF - K&R Kommunikation & Recht Y1 - 2020 SN - 1434-6354 IS - 6 SP - VII ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Engling, Christoph T1 - a-i3/BSI Symposium 2014: Sicherheit von Daten und Identitäten angesichts NSA und Big Data JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 7-8 SP - 165 EP - 166 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - BOOK A1 - Drumm, Christian A1 - Scheuermann, Bernd A1 - Weidner, Stefan T1 - Einstieg in SAP S/4HANA® : Geschäftsprozesse, Anwendungen, Zusammenhänge – Erklärt am Beispielunternehmen Global Bike N2 - Dieser verständliche Einstieg in SAP S/4HANA führt Sie anhand des Beispielunternehmens Global Bike durch die zentralen Abläufe in Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen, Produktion und Lagerverwaltung. Sie werden mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen, den relevanten Organisationsstrukturen und Stammdaten sowie den Prozessen vertraut gemacht. Mithilfe von Praxisbeispielen und Fallstudien sind Sie schon bald SAP-S/4HANA-Profi – für mehr Erfolg in Studium und Beruf! Y1 - 2023 SN - 9783836281560 (Print) SN - 9783836281584 (E-Book) N1 - Unter der Signatur 21 QGT 220 in der Bibliothek Eupener Straße vorhanden. PB - Rheinwerk Verlag CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Beweislast beim gutgläubigen Erwerb eines Kraftfahrzeugs ohne Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil II — Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 23.9.2022 – V ZR 148/21, MDR 2022, 1542 JF - Monatsschrift für Deutsches Recht N2 - Im Handel mit Kraftfahrzeugen gehören Aspekte des gutgläubigen Erwerbs zu den beinahe alltäglichen Standardproblemen. Der BGH fügt in seiner Entscheidung v. 23.9.2022–VZR148/21, MDR 2022, 1541 diesem im Detail breit gefächerten Themenfeld einen weiteren Mosaikstein hinzu: Der Erwerber erhielt das verkaufte Kfz ohne Übergabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II, behauptet aber, diese Bescheinigung sei dem vom ihm eingeschalteten Vermittler bei Erwerb (als Fälschung) vorgelegt worden. Tatsächlich befand sich das Original durchgängig beim wahren Eigentümer, der nunmehr Herausgabe des Fahrzeugs verlangt. Der BGH schützt in dieser Gestaltung im Ergebnis den Erwerber. Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Y1 - 2022 U6 - http://dx.doi.org/doi.org/10.9785/mdtr-2023-770102 SN - 0340-1812 VL - 77 IS - 1 SP - r5 EP - r7 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Die Erbringung einer Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung (Zu BGH, MDR 2023, 1439) JF - Monatsschrift für Deutsches Recht Y1 - 2023 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/mdtr-2023-772402 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 77 IS - 24 SP - R293 EP - R296 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - BOOK A1 - Scheilen, Jana A1 - Peiffer, Max A1 - Görlich, Anna-Luisa A1 - Hacke, Theresa ED - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Bassen-Metz, Yasmine ED - Bernecker, Andreas ED - Eggert, Mathias ED - Fritz, Thomas ED - Golland, Alexander ED - Höhne, Tim ED - Tran, Duc Hung ED - Vogt, Jürgen T1 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht. Band 7. 02/2023 N2 - 1. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen der Verdachtskündigung gegenüber einem Arbeitnehmer - Jana Scheilen | Seite 4-66 2. Besteuerungsinkongruenzen im Internationalen Steuerrecht - die Umsetzung der ATAD II in Form des § 4k EStG in Bezug auf hybride Gesellschaften und Betriebsstätten - Max Peiffer | Seite 67-126 3. Der Zuzug einer Gesellschaft aus einem Drittstaat nach Deutschland - Herausforderungen durch die modifizierte Sitztheorie und Lösungsmöglichkeiten - Anna-Luisa Görlich | Seite 127-189 4. Escalation of Commitment und seine Einflussfaktoren in der unternehmerischen Entscheidungsfindung: Ein Szenario-Experiment - Theresa Hacke | Seite 190-245 T3 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht - 7 Y1 - 2023 PB - FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften CY - Aachen ER - TY - CHAP A1 - Kraft, Bodo A1 - Kohl, Philipp A1 - Meinecke, Matthias ED - Bernert, Christian ED - Scheurer, Steffen ED - Wehnes, Harald T1 - Analyse und Nachverfolgung von Projektzielen durch Einsatz von Natural Language Processing T2 - KI in der Projektwirtschaft : was verändert sich durch KI im Projektmanagement? Y1 - 2024 SN - 978-3-3811-1132-9 (Online) SN - 978-3-3811-1131-2 (Print) U6 - http://dx.doi.org/10.24053/9783381111329 SP - 157 EP - 167 PB - UVK Verlag ER - TY - CHAP A1 - Eggert, Mathias A1 - Moulen, Tobias ED - D'Onofrio, Sara ED - Meinhardt, Stefan T1 - Auswahl von Geschäftsprozessen zur Anwendung von Robotic Process Automation – Vergleich relevanter Kriterien aus Theorie und Praxis T2 - Robotik in der Wirtschaftsinformatik N2 - Die Auswahl der passenden Geschäftsprozesse für eine Automatisierung mittels Robotic Process Automation (RPA) ist für den Erfolg von RPA-Projekten entscheidend. Das vorliegende Kapitel liefert dafür Selektionskriterien, die aus einer qualitativen Studie mit elf interviewten RPA-Experten aus dem Versicherungsumfeld resultieren. Das Ergebnis umfasst eine gewichtete Liste von sieben Dimensionen und 51 Prozesskriterien, welche die Automatisierung mit Softwarerobotern begünstigen beziehungsweise deren Nichterfüllung eine Umsetzung erschweren oder sogar verhindern. Die drei wichtigsten Kriterien zur Auswahl von Geschäftsprozessen für die Automatisierung mittels RPA umfassen die Entlastung der an dem Prozess mitwirkenden Mitarbeiter (Arbeitnehmerentlastung), die Ausführbarkeit des Prozesses mittels Regeln (Regelbasierte Prozessteuerung) sowie ein positiver Kosten-Nutzen-Vergleich. Auf diesen Ergebnissen aufbauend wird ein Vergleich mit den bereits bekannten Selektionskriterien aus der Literatur erstellt und diskutiert. Praktiker können die Ergebnisse verwenden, um eine systematische Auswahl von RPA-relevanten Prozessen vorzunehmen. Aus wissenschaftlicher Perspektive stellen die Ergebnisse eine Grundlage zur Erklärung des Erfolgs und Misserfolgs von RPA-Projekten dar. KW - Experteninterviews KW - Prozessauswahl KW - Selektionskriterien KW - Prozessverbesserung KW - Prozessautomatisierung KW - Robotic Process Automation Y1 - 2023 SN - 978-3-658-39620-6 (Print) SN - 978-3-658-39621-3 (Online) N1 - Vollständig überarbeiteter und erweiterter Beitrag basierend auf Eggert M, Moulen T (2020) Selektion von Geschäftsprozessen zur Anwendung von Robotic Process Automation am Beispiel einer Versicherung, 57(5):1150–1162 SP - 107 EP - 129 PB - Springer Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - BOOK A1 - Sept, Marcel A1 - Zillinger, Christina A1 - Wiechert, Johanna A1 - Thelen, Marius ED - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Bassen-Metz, Yasmine ED - Bernecker, Andreas ED - Eggert, Mathias ED - Fritz, Thomas ED - Golland, Alexander ED - Höhne, Tim ED - Tran, Duc Hung ED - Vogt, Jürgen T1 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht. Band 6. 01/2023 N2 - Inhaltsverzeichnis - Bachelorarbeiten 1. Zukunft der Rente – Kann eine Erwerbstätigenversicherung das demografische Problem nachhaltig lösen? - Marcel Sept | Seite 4-73 2. Die versammlungsgebundenen Aktionärsrechte in der neuen virtuellen Hauptversammlung – eine Bewertung aus Unternehmer- und Aktionärssicht - Christina Zillinger | Seite 74-130 3. Praxisleitfaden für den Arbeitgeber zum gesetzlichen Sonderkündigungsschutz – Was muss der Arbeitgeber tun, um durch Gesetz besonders geschützten Arbeitnehmern kündigen zu können? - Johanna Wiechert | Seite 131-195 4. Die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG im Lichte der aktuellen Rechtsprechung - Marius Thelen | Seite 196-265 T3 - Aachener Online-Schriften Wirtschaft und Recht - 6 Y1 - 2023 PB - FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – EuGH tariert aus JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Umsatzbasierte Bußgelder – wie sonst nur aus dem Kartellrecht bekannt – waren einer der Gründe, warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor ihrem Inkrafttreten für erhebliches Aufsehen sorgte. Die vielfach relevanteren Schadensersatzansprüche, die, wie bei „Dieselgate“, aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen und der aus Sicht von Rechtsdienstleistern bestehenden Skalierbarkeit mit weitaus höheren Einbußen für Unternehmen einhergehen können, blieben zunächst unbeachtet. Inzwischen ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO die Vorschrift, die die meisten Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) der letzten Jahre hervorgerufen hat. Am 4.5.2023 hat nun der EuGH (Urteil v. 4.5.2023 - Rs. C-300/21, NWB GAAAJ-41389) in einem Grundsatzurteil über zentrale Fragen rund um den Ersatz immaterieller Schäden als Folge von Datenschutzverstößen entschieden. KW - Datenschutzgrundverordnung KW - Schadensersatz Y1 - 2023 SN - 0028-3460 VL - 2023 IS - 26 SP - 1845 EP - 1845 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - GEN A1 - Golland, Alexander T1 - Formelle DSGVO-Verstöße wirken sich nicht auf Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus BT - Zugleich Besprechung einer Entscheidung des EuGH, Urteil vom 4.5.2023 - C-60/22 T2 - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Verfasser mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 (Az.: C-60/22, DSB 2023, 178) zu den Auswirkungen eines formellen Verstoßes des Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Artt. 26, 30 DSGVO (juris: EUV 2016/679) auf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auseinander. Nachdem zunächst der zugrunde liegende Sachverhalt und der Hintergrund des Vorlageverfahrens skizziert wurden, gibt der Verfasser einen Überblick über die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH. Insbesondere stelle der EuGH hier fest, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO geregelt sei und sich eine rechtswidrige Verarbeitung daher nur aus einem Verstoß gegen die Artt. 6 ff. DSGVO ergeben könne; die Pflichten aus Art. 26 und Art. 30 DSGVO würden nicht zu den Gründen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zählen. Mit Blick auf die Praxis lasse sich, so der Verfasser abschließend, festhalten, dass die Entscheidung insofern nicht überraschend sei; jedoch sei die Feststellung, dass sich aus Verstößen gegen Art. 26 und Art. 30 DSGVO kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten nachweisen lasse überraschend und bedenklich. Auch überrasche es, dass der EuGH eher in einem Nebensatz feststelle, dass der Verantwortliche im Prozess aufgrund seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Betroffenen beweisbelastet ist; ob sich die Kammer hier der möglichen Auswirkungen ihrer Ausführungen bewusst gewesen sei, bleibe fraglich. Y1 - 2023 N1 - Entscheidungsreport SP - 178 EP - 180 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Nationale Entwicklungen, EuGH-Vorlagen & Aufsicht JF - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - Die Verfasser vermitteln einen Überblick über die nationalen Gesetzgebungsverfahren und wesentliche EuGH-Vorlagefragen betreffend den Datenschutz und das Datenrecht für das Jahr 2023. Zunächst folgen u.a. Hinweise in Bezug auf den Hinweisgeberschutz, die Verabschiedung der Einwilligungsverwaltungs-Verordnung zur Konkretisierung des § 26 TTDSG und das Mobilitätsdatengesetz. Anschließend werden Vorlagefragen deutscher Gerichte, die dem EuGH vorgelegt und bereits am 12.01.2023 beantwortet wurden, wie etwa C-154/21 und C-132/21 und die EuGH-Entscheidung vom 9.2.2023 (C-453/21), thematisiert. Überdies führen die Autoren wesentliche Entscheidungen des EuGH an, die im Jahr 2023 aus dem Bereich Datenrecht und Datenschutz zu erwarten seien. Auch Aktivitäten der Datenschutzaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene finden Erwähnung. Die Verfasser machen abschließend auf besonders interessante Entscheidungen, die 2023 erwartet werden, wie etwa das EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch, sowie auf das Verhältnis des der Whistleblowing-RL umzusetzende Hinweisgeberschutzgesetz einerseits und Vorgaben des Datenschutzes andererseits, aufmerksam. Sie empfehlen, die künftige Rechtsprechung des EuGH im Blick zu behalten. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 3 SP - 73 EP - 75 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene JF - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die künftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europäischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung könne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bezüglich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden künftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten öffentlich-rechtlicher Datensätze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen möchte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 2 SP - 43 EP - 46 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Bauliche Veränderungen durch Wohnungseigentümer und die Zustimmung der Gemeinschaft : Zugleich eine Besprechung des BGH, Urt. v. 17.3.2023 – V ZR 140/22, MDR 2023, 619 JF - Monatsschrift für Deutsches Recht N2 - Durch das WEMoG (Gesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2187) hat der Gesetzgeber die Regelung des § 20 WEG eingeführt. Demnach ist auch für bauliche Veränderungen an Räumen und Flächen, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen, die Zustimmung der Gemeinschaft notwendig. Der BGH hat nun mit Urt. v. 17.3.2023 –V ZR 140/22, MDR 2023, 619 deutlich gemacht, dass bei Fehlen eines entsprechenden Beschlusses, die bauliche Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht vorgenommen werden darf, sondern eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, um die neue Rechtslage durch § 20 WEG eingehend zu erläutern. Gleichzeitig werden die Folgen der aktuellen Entscheidung näher dargestellt. Y1 - 2023 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 77 IS - 13 SP - 815 EP - 818 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Die Zukunft des verbraucherschützenden Widerrufsrechts in Europa JF - Zeitschrift für europäisches Privatrecht : ZEuP N2 - Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.). Y1 - 2010 SN - 0943-3929 VL - 18 IS - 3 SP - 509 EP - 534 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Thiergart, Kirsten T1 - Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes. Y1 - 2018 SN - 0340-7918 SP - 1547 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Stefan, Middendorf A1 - Olbertz, Klaus T1 - Betriebsratswahlen 2010 JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 4 SP - 290 EP - 297 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Kleinertz, Caroline T1 - Urlaub, Feiertage und Krankheit - Kurzarbeit in Vollzug JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2010 SN - 0323-4568 IS - 6 SP - 348 EP - 351 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Knackstedt, Ralf A1 - Eggert, Mathias A1 - Gräwe, Lena A1 - Spittka, Jan T1 - Forschungsportal für Rechtsinformatik und Informationsrecht - Weg zu einer disziplinenübergreifenden Forschungsübersicht JF - MMR - Multimedia und Recht N2 - Die Entwicklungen der Rechtsinformatik und des Informationsrechts zeigen, dass diese Disziplinen aktuell vor der Herausforderung stehen, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen Disziplinen zu etablieren. Unterschiedliche Publikationskulturen erschweren die Erreichung dieses Ziels. Forschungsportale stellen themenspezifische, internetbasierte Verzeichnisse dar, die bereits vorhandene Informationen strukturiert zugänglich machen. Sie können die Beziehungen zwischen den Disziplinen fördern, indem sie bereits erzielte Arbeitsergebnisse disziplinenübergreifend bekannt machen und dadurch dazu beitragen, Synergiepotenziale und mögliche Kooperationspartner zu identifizieren. Y1 - 2010 SN - 1434-596X IS - 8 SP - 528 EP - 533 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Bergener, Philipp A1 - Delfmann, Patrick A1 - Eggert, Mathias A1 - Fritz, Fleur A1 - Heddier, Marcel A1 - Herring, Eva-Maria A1 - Hofmann, Sara A1 - Knackstedt, Ralf A1 - Meiländer, Dominique A1 - Meyer, Eric A1 - Räckers, Michael A1 - Seiler, Julia ED - Becker, Jörg ED - Bergener, Philipp ED - Eggert, Mathias ED - Heddier, Marcel ED - Hofmann, Sara ED - Knackstedt, Ralf ED - Räckers, Michael T1 - Forschungsperspektiven im Kontext Informationstechnik und Recht T2 - IT-Risiken: Ursachen, Methoden, Forschungsperspektiven, Arbeitsberichte des Instituts für Wirtschaftsinformatik Y1 - 2010 SN - 1438-3985 IS - 128 SP - 115 EP - 147 PB - Institut für Wirtschaftsinformatik CY - Münster ER - TY - JOUR A1 - Bolik, Andreas A1 - Linzbach, Meike T1 - Verluste und Zinsschranke in der Bilanzierung latenter Steuern JF - Deutsches Steuerrecht : DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer N2 - Latente Steuern stellen eine Schnittstelle zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und Steuerrecht dar. Das Verhältnis von Handels- und Steuerrecht ist dabei keinesfalls stetig; vielmehr fordert die Dynamik des deutschen Steuerrechts in vielen Bereichen regelmäßige Anpassungen in der Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz. Dies gilt insbesondere für die Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss, welche durch das BilMoG deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Neben latenten Steuern auf temporäre Differenzen ist es nunmehr erforderlich, Verlustvorträge und die Folgen der Zinsschranke bei der Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen und die Berücksichtigungsfähigkeit von EBITDA-Vorträgen bei der Berechnung latenter Steuern ein und beleuchtet dabei insbesondere auch praktische Fragestellungen. Y1 - 2010 SN - 0012-1347 VL - 48 IS - 31 SP - 1587 EP - 1590 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Benzel, Ute A1 - Linzbach, Meike T1 - Bilanzierung und Offenlegung von Ertragsteuerrisiken – Quo vadis? Unsichere Steuerpositionen in der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB JF - IRZ - Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung N2 - In den letzten drei bis vier Jahren unterlag der Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen im IFRS- und US-GAAP-Abschluss einem stetigen Wandel. Sowohl nach US-GAAP als auch nach IFRS nehmen die Anforderungen an die Bilanzierung und Offenlegung beständig zu. Schon allein dies zeigt die Bedeutung, die dem Themenbereich der Steuerrisiken beigemessen wird. Aber nicht nur im Rahmen der Berichterstattung im Jahresabschluss stehen Steuerrisiken oben auf der Agenda, auch der amerikanische Internal Revenue Service (IRS) verfolgt das Thema sehr konsequent und plant, bestimmte Unternehmen zu Angaben von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererklärungen zu verpflichten. Der Aufsatz befasst sich mit den neueren Entwicklungen im Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen in der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB und der Offenlegung von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererklärung. Y1 - 2010 SN - 1862-5533 IS - 11 SP - 475 EP - 523 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Stephan T1 - Agilität in Großprojekten durch „Integration Driven Design“ : ein Erfahrungsbericht JF - Softwaretechnik-Trends (STT) N2 - Der folgende Bericht fasst Erfahrungen zusammen, die in großen Entwicklungsprojekten der Firma Ericsson über mehrere Jahre gesammelt wurden. Ziel war dabei nicht, agile Methoden und Techniken einzusetzen - Agilität war zu der Zeit noch kein Hype-Thema. Vielmehr wurden Schwächen in den eigenen Projekten identifiziert und verbessert. Der Erfahrungsbericht vergleicht Verbesserungen in diesen Projekten mit den Ansätzen der agilen Entwicklung. Als Ergebnis werden folgende Punkte festgehalten: Erstens, einige Praktiken und Werte der agilen Entwicklung lassen sich auch in Großprojekten einsetzen. Zweitens, bei der Skalierung für Großprojekte werden diese Praktiken langsamer getaktet. Drittens, agile Entwicklung ist nicht nur eine Reihe von Praktiken und Werten, agile Entwicklung ist vielmehr auch eine Frage der Entwicklungs- und Projektkultur. Diese kulturelle Änderung lässt sich in Großprojekten deutlich langsamer umsetzen. Y1 - 2010 SN - 0720-8928 VL - 30 IS - 3 PB - GI - Gesellschaft für Informatik CY - Bonn ER -