TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen für die Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 15 SP - 1263 EP - 1270 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht? JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 45 SP - 3552 EP - 3559 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 314 EP - 317 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - GmbH-Geschäftsführer - Kein arbeitsrechtsfreier Raum JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2013 SN - 0323-4568 SP - 400 EP - 403 PB - Huss-Medien GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Mävers, Gunther T1 - Rechtzeitigkeit der Meldung nach §§ 37 b, 140 SGB III JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2004 SN - 1618-0143 SP - 307 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Einführung einer elektronischen Personalakte JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2009 SN - 1618-0143 SP - 86 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Erweiterte Kampfrechte der Gewerkschaften – Was Arbeitgeber künftig beachten müssen JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2018 SN - 1618-0143 SP - 310 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Fahrig, Stephan T1 - Offshoring als Betriebs(teil)übergang gemäß § 613a BGB JF - ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 0723-9416 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 548 vorhanden IS - 42 SP - 2045 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Der Arbeitskampf im Ungleichgewicht: Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks? JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 42 Z 228 vorhanden SP - 814 ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Corporate Governance und Eigenkapitalkosten - Bestandsaufnahme des Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des Informationsaspektes und Forschungsperspektiven JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/s11573-011-0461-z SN - 1861-8928 VL - 81 SP - 551 EP - 585 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach BilMoG: Normative Erkenntnisse empirischer Befunde JF - KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Y1 - 2018 SN - 1437-8981 VL - 11 SP - 538 EP - 542 ER - TY - JOUR A1 - Chludek, Astrid A1 - Tran, Duc Hung T1 - Der Reformvorschlag des IAS 12 gem. ED/2009/2 - Ein Plädoyer für die Einführung der valuation allowance JF - KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Y1 - 2018 SN - 1617-8084 IS - 1 SP - 4 EP - 8 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Wirkungslosigkeit der Entsprechenserklärung gem. §161 AktG JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 VL - 66 SP - 2025 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Ein optionales Vertragsrecht für Europa: Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? JF - GPR : Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.181 SN - 2193-9519 VL - 9 IS - 4 SP - 181 EP - 188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen : Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 1] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 1 SP - 7 EP - 14 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER -