TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Fruth, Bernhard A1 - Krause, Gregor A1 - Meurer, D. T1 - Einfluß der Verarbeitungsverfahren und verarbeitungsbedingter Werkstoffzusätze auf die dielektrischen Eigenschaften von Kunststoffen / B. Fruth, G. Krause, D. Meurer, K. Möller Y1 - 1988 N1 - Ergebnisbericht 1986-87-88 Sonderforschungsbereich 106 RWTH Aachen: "Korrelation von Fertigung und Bauteileeigenschaften bei Kunststoffen" CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Göttlich, S. A1 - Möller, K. A1 - Neubert, R. T1 - Dielektrisches Alterungsmodell hochpolymerer Isolierstoffe / S. Göttlich, G. Krause, K. Möller, R. Neubert, R. Pietsch JF - Isoliersysteme der elektrischen Energietechnik. Lebensdauer, Diagnostik und Entwicklungstendenzen ; Vorträge der ETG-Fachtagung am 26. und 27. Mai 1992 in Würzburg Y1 - 1992 SN - 3-8007-1828-6 N1 - ETG-Fachbericht ; 40 SP - 49 EP - 54 PB - vde-Verl. CY - Berlin [u.a.] ER - TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Kehle, Uwe T1 - Unterstützung des Motorhochlaufs eines Pumpspeicherkraftwerks durch Mittel der Blindleistungskompensation / Uwe Kehle, Gregor Krause JF - Ertüchtigung von Kraftwerken und Netzen, insbesondere in den neuen Bundesländern. Energietechnische Gesellschaft am 20. und 21. Oktober 1993 in Mannheim Y1 - 1993 SN - 3-8007-1967-3 N1 - ETG-Fachbericht ; 47 SP - 287 EP - 296 PB - VDE-Verl. CY - Berlin [u.a.] ER - TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Neubert, R. A1 - Pietsch, R. T1 - Elektrische Eigenschaften von Kunststoffen Y1 - 1991 N1 - Abschlußbericht 1991 Sonderforschungsbereich 106. RWTH Aachen. "Korrelation von Fertigung und Bauteileigenschaften bei Kunststoffen" PB - RWTH CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Peifer, Hermann-Josef A1 - Rütten, Jan T1 - Wo bleibt das intelligente Haus? JF - Elektor (2001) Y1 - 2001 N1 - Printausgabe in Bibliothek Eupener Str.: 23 Z 091 SP - 38 EP - 42 ER - TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Schuppe, W.D. A1 - Saure, M. A1 - Andress, H. T1 - Sensitive Analytische und Physikalische Verfahren zum Nachweis von Veränderungen in Platten und Kabelisolierungen aus Polyolefinen / W.D. Schuppe, M. Saure, H. Andress, K. Möller, D. Meurer, G. Krause JF - AEG Technische Mitteilungen (1989) Y1 - 1989 ER - TY - JOUR A1 - Krause, Gregor A1 - Schärli, U. T1 - Bedingungen für das Auftreten von Kippschwingungen bei Hochspannungswandlern im Netz Y1 - 1993 N1 - Haeferly Symposium "Betriebsmittel der Hochspannungsnetze" <6.,Stuttgart, 1993> ER - TY - JOUR A1 - Krause, Thomas T1 - Schalung und Gerüste JF - Beispiele für die Baubetriebspraxis / Hoffmann, Manfred ; Kuhlmann, Willy [Hrsg.]. Y1 - 2006 SN - 978-3-8351-0002-2 N1 - Kapitel 7 SP - 122 EP - 131 PB - Teubner CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Krause, Thomas T1 - Bauabrechnung und Mengenermittlung JF - Zahlentafeln für den Baubetrieb / Hoffmann, Manfred ; Kuhlmann, Willy [Hrsg.]. 7., vollst. überarb. Aufl. Y1 - 2006 SN - 3-519-65220-X N1 - Kapitel 7 SP - 491 EP - 546 PB - Teubner CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Krause, Thomas T1 - Bauabrechnung und Mengenermittlung JF - Beispiele für die Baubetriebspraxis / Hoffmann, Manfred ; Kuhlmann, Willy [Hrsg.]. Y1 - 2006 SN - 978-3-8351-0002-2 N1 - Kapitel 4 SP - 49 EP - 62 PB - Teubner CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Krause, Thomas A1 - Kremer, Norbert T1 - Schalung und Gerüste JF - Zahlentafeln für den Baubetrieb / Hoffmann, Manfred ; Kuhlmann, Willy [Hrsg.]. 7., vollst. überarb. Aufl. Y1 - 2006 SN - 3-519-65220-X N1 - Kapitel 11 SP - 709 EP - 747 PB - Teubner CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Kroker, J. A1 - Faber, Christian A1 - Trinkl, C. A1 - Zörner, W. T1 - Der Garten bleibt - solares Heizen mit Wärmepumpe und Latentwärmespeicher verzichtet auf großflächige Erdwärmetauscher JF - Erneuerbare Energien : das Magazin. 18 (2008), H. 8 Y1 - 2008 SN - 1436-8773 SP - 46 EP - 49 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vernachlässigung des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips durch den BGH JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift Y1 - 2019 SN - 0341-1915 IS - 32 SP - 2277 EP - 2279 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Die Zukunft des verbraucherschützenden Widerrufsrechts in Europa JF - Zeitschrift für europäisches Privatrecht : ZEuP N2 - Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.). Y1 - 2010 SN - 0943-3929 VL - 18 IS - 3 SP - 509 EP - 534 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Eckpunkte aktueller Reformen im Familienrecht JF - Bonner Rechtsjournal Y1 - 2009 IS - 1 SP - 25 EP - 30 PB - BRJ CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung JF - Notar : Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis Y1 - 2016 IS - 3 SP - 75 EP - 85 PB - DNotV-Verl. CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Stärkung der Parteiautonomie durch die Europäischen Güterrechtsverordnungen JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht - NZFam N2 - Mit der Verabschiedung der Europäischen Güterrechtsverordnung für Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt. Y1 - 2016 SN - 2198-2333 VL - 3 IS - 23 SP - 1061 EP - 1065 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Ein optionales Vertragsrecht für Europa: Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? JF - GPR : Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht Y1 - 2018 U6 - https://doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.181 SN - 2193-9519 VL - 9 IS - 4 SP - 181 EP - 188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER -