TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Vorsatzanfechtung: Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? JF - Der Betrieb Y1 - 2015 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek vorhanden: 43 Z 364 IS - 21 SP - 1213 EP - 1215 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen JF - Der Betrieb Y1 - 2015 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek vorhanden: 43 Z 364 IS - 18 SP - 1033 EP - 1034 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Personengesellschaften : BGH, Urteil vom 21.10.2014 - II ZR 84/13 : Anmerkung JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2015 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 2 SP - 366316 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Voraussetzungen einer wirksamen Absage der auf ein Aktionärsverlangen einberufenen Hauptversammlung durch den Vorstand : BGH, Urteil vom 30.06.2015 - II ZR 142/14 (OLG Frankfurt a. M.) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2015 SN - 1611-1095 SP - 374723 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Vorsatzanfechtung: Mehrmalige fruchtlose Mahnung und Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit JF - Der Betrieb Y1 - 2015 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek vorhanden: 43 Z 364 IS - 46 SP - 2683 EP - 2684 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht JF - Der Betrieb N2 - Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann. Y1 - 2016 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden: 43 Z 364 VL - 69 IS - 17 SP - 999 EP - 1001 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG München) JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring N2 - Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Geschäftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG“, früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zunächst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte eröffneten sie über die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. Für dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten über die gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausführung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business“). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde. Y1 - 2016 SN - 1611-1095 SP - 380532 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Neues zur Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG - Zugleich Anmerkung zu BGH vom 19.12.2017 - II ZR 88/16, DB 2018 S. 307, und vom 04.07.2017 - II ZR 319/15, DB 2017 S. 1959 - JF - Der Betrieb Y1 - 2018 SN - 0005-9935 IS - 17 SP - 1003 EP - 1008 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric A1 - Ellrich, Thomas T1 - Zur Haftung der Gläubigerausschussmitglieder wegen unzureichender Kassenprüfung JF - Der Betrieb Y1 - 2014 SN - 0005-9935 VL - 67 IS - 49 SP - 2819 EP - 2820 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric A1 - Stegmann, Achim T1 - Die insolvenzrechtliche Anfechtung der Bezugsrechtseinräumung bei der Lebensversicherung : zugleich eine Anmerkung zu BGH, Urt. v. 23.10 2003 - IX ZR 252/01 JF - Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht : ZInsO Y1 - 2004 SN - 1615-8032 IS - H. 8 SP - 413 EP - 419 ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric A1 - Stegmann, Achim T1 - Der Anspruch auf den Rückkaufswert bei Abtretung des Todesfallanspruchs einer kapitalbildenden Lebensversicherung JF - Versicherungsrecht : VersR ; Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht Y1 - 1998 SN - 0342-2429 VL - Jg. 49 IS - H. 10 SP - 433 EP - 434 ER - TY - JOUR A1 - Lindemann, Markus T1 - webMethods sieht Koexistenz mit SAP JF - Computerwoche. Nr. 25 vom 20.6.2013 Y1 - 2003 SN - 0170-5121 SP - 16 ER - TY - JOUR A1 - Lindemann, Markus T1 - Aufbau elektronischer Märkte und Marktdienste zur Unterstützung der Auftragsabwicklung JF - Planung + Produktion. Bd. 45 (1997), H. 6 Y1 - 1997 SP - 8 EP - 14 ER - TY - JOUR A1 - Lindemann, Markus T1 - Auf Europa programmiert JF - Welthandel : das internationale Wirtschaftsmagazin. Jg. 10 (1990), Nr. 6 Y1 - 1990 SN - 0720-3683 SP - 84 ER - TY - JOUR A1 - Linden, A. A1 - Fischöder, M. A1 - Laack, Walter van A1 - Staat, Manfred T1 - Einschränkung von Taluskippung und -vorschub durch Sprunggelenkorthesen nach fibularer Bandruptur JF - OUP Zeitschrift für die orthopädische und unfallchirurgische Praxis N2 - Die fibulare Bandruptur zählt zu einer der am häufigsten auftretenden Verletzungen des Bewegungsapparats. In den meisten Fällen wird heute die konservativ frühfunktionelle Therapie mit Sprunggelenkorthesen allgemein bevorzugt. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden 14 verschiedene Sprunggelenkorthesen im Hinblick auf ihre Einschränkung von Taluskippung und Talusvorschub untersucht. Zur Simulation einer fibularen Bandruptur wurde ein Unterschenkelmodell aus Holz mit Fußteil, mit angelegten Orthesen in einen Scheuba-Halteapparat eingespannt und mit 150 N seitlich sowie anterior-posterior belastet. Anhand der erstellten "gehaltenen" Röntgenaufnahmen konnten Taluskippung und Talusvorschub jeder einzelnen Orthese eindeutig bestimmt werden. Die meisten Orthesen erreichten zufriedenstellende Ergebnisse. Es stellte sich heraus, dass vor allem eine eng anliegende, im Gelenkbereich anatomisch angepasste Form vorteilhaft zu sein scheint. N2 - The ankle sprain is actually one of the most common injuries. Nowadays the conservative pre-functional therapy with ankle braces is generally preferred. In the present study 14 different ankle braces were tested with regard to their ability to constrict the talar tilt and anterior drawer displacement. As part of the tests a wooden model of a foot was used in order to simulate an ankle sprain. This model was clamped in a Scheuba-device with different ankle braces and a force of 150 N was applied to it. The stress radiographs showed different talar tilts and anterior drawers of each brace. Most ankle braces achieved a satisfying result. It has become obvious that a tight fitting and an anatomically designed shape seem to be favourable. T2 - Constraint of talar tilt and anterior drawer by different ankle braces after the rupture of fibular ligaments KW - Sprunggelenkorthesen KW - fibulare Bandruptur KW - Distorsion des oberen Sprunggelenks KW - ankle sprain KW - rupture of the fibular ligament KW - ankle braces Y1 - 2013 SN - 2193-5785 U6 - https://doi.org/10.3238/oup.2013.0306-0309 VL - 2 IS - 6 SP - 306 EP - 309 PB - Deutscher Ärzte-Verl. CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Lohr, Jürgen T1 - Server für den interaktiven Einsatz T1 - Server for the interactive use N2 - Jürgen Lohr, Jahrgang 1962, beschäftigt mit Softwareentwicklung im Projekt "Interaktive Multimedia" bei Telekom AG, Entwicklungszentrum Berlin. Zuerst erschienen in: Telekom-Praxis Ausgabe 1996. Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 1.1 Einführung 1.2 Neue Dienste und Anwendungen 2 Modell zur Verteilung und Architektur 3 Technologien 3.1 Netzwerk 3.2 Computertechniken 3.3. Aufgaben der Server 4 Geplanter Einsatz der Pilotprojekte 4.1 Pilote der Telekom 4.2 Show-Case Berlin 5 Verwendete Server-Architektur 5.1 Berlin - SEL/Alcatel 5.2 Hanburg - Philips 5.3. Köln/Bonn - Digital, FUBA und Nokia 5.4 Nürnberg - Oracle, nCube und Sequent 5.5 Stuttgart - SEL/Alcatel, Hewlett Packard und Bosch 6 Zukünftige Aspekte 6.1 DVB 6.2 DAVIC 6.3 weitere Aspekte 7 Zusammenfassung 8 Schrifttum 9 verwendete Abkürzungen KW - Multimediamarkt Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Lohr, Jürgen T1 - XAPI - eine universelle Kommunikationsplattform T1 - XAPI - a universal communication platform N2 - zuerst erschienen in Telekom-Praxis Ausgabe 1997. Von Jürgen Lohr, Jahrgang 1962, beschäftigt mit Softwareentwicklung im Projekt "Interaktive Multimedia" bei der Deutschen Telekom AG, Entwicklungszentrum Berlin. 26 S. Der Beitrag befaßt sich mit dem Thema der universellen Kommunikationsplattform für neue, interaktive, multimediale Dienste und Anwendungen. Ausgehend von den Diensten wird ein Referenzmodell für offene Kommunikation und die Kommunikationsplattform kurz vorgestellt. Desweiteren wird die XAPI mit den Grundbegriffen, den Phasen der Kommunikation und dem Status Modell dargelegt. Ebenfalls werden die realisierten Service Provider erläutert. Abschließend werden zukünftige Vorhaben aus den Standardisierungsprojekten ITU und DAVIC sowie weitere Realisierungen aufgezeigt. KW - Multimediamarkt Y1 - 1997 ER - TY - JOUR A1 - Lohr, Jürgen T1 - MPEG-Standards für Multimedia-Dienste (Video-Standards für Multimedia) T1 - MPEG standards for multimedia services (video standards for multimedia) N2 - Zuerst erschienen in Telekom-Praxis Ausgabe 2000. 24 S. Innovative multimediale Dienste werden durch die Globalisierung und Konvergenz der Märkte, als auch durch Provider-Strategien ausgerichtet. Grundlegende Innovationsfelder sind: Globaler Zugang, Navigation und Intelligenter Inhalt. Die MPEG-Standards - im besonderen MPEG-4 und MPEG-7 - helfen, die oben genannten Forderungen zu erfüllen. Weiterhin ermöglichen sie auch für die Provider und den Kunden eine Zukunftssicherheit zu geben und einen zeitlichen Bestand für innovative Produkte zu sichern. Die Aufwärtkompabilität der MPEG-Standards ermöglicht die Vermeidung von Überschneidung und die Erschließung neuer Dimensionen. KW - Multimediamarkt KW - MPEG-Standard Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Lohr, Jürgen T1 - Die Standards MPEG-4 und MPEG-7 in den Multimedia-Diensten N2 - In: Unterrichtsblätter / Deutsche Telekom AG. 53. 2000. 7. S. 326-340. (15 S. ) Die Multimedia-Dienste erhalten durch die Datenreduktion bei der Kompressionstechnologie eine Wirtschaftlichkeit, die den breiteren Einsatz von breitbandigen Diensten erlaubt. Die Dienste benötigen für die verschiedenen Medien nicht mehr so große Übertragungs- und Speicherleistungen. Bei den entwickelten Verfahren, den so genannten MPEG-(Motion Picture Experts Group-)Standards, werden die Video- und Tonsignale in die digitale Ebene überführt und anschließend unrelevante Signalanteile entfernt. Der daraus resultierende Datenstrom benötigt weniger Bandbreite bei der Übertragung zum Endkunden. Die MPEG-Organisation wurde bereits im Jahre 1988 ins Leben gerufen und ist ein gemeinsames Gremium der beiden Organisationen ISO (International Standard Organization) und IEC (International Electrotechnical Commission), welches sich mit der Standardisierung von Kodier- und Kompressionsverfahren für die digitalen Bild-, Video und Audioformate befasst. Mittlerweile sind vier wichtige Standards mit MPEG-1, MPEG-2 und MPEG-4 verabschiedet worden sowie mit MPEG-7 in Vorbereitung. Da die Grundlagen zu MPEG-1, -2 und -Audio bereits in anderen Beiträgen behandelt wurden, werden hier ausschließlich die neuen bzw. aktuellen MPEG-Standards vorgestellt. KW - MPEG 4 KW - MPEG 7 Y1 - 2000 ER -