TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglicher Regelungslücke in Vergütungsabrede wegen Tarifsukzession T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 SP - 392 EP - 392 ER - TY - GEN A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Feststellungsinteresse und Vertretung der AG bei Gesellschaftervertrag T2 - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2017 SN - 1611-1095 N1 - BGH Urt. v. 25.7.2017 – II ZR 235/15, LMK 2017, 400111 ER - TY - GEN A1 - Golland, Alexander T1 - Formelle DSGVO-Verstöße wirken sich nicht auf Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus BT - Zugleich Besprechung einer Entscheidung des EuGH, Urteil vom 4.5.2023 - C-60/22 T2 - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Verfasser mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 (Az.: C-60/22, DSB 2023, 178) zu den Auswirkungen eines formellen Verstoßes des Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Artt. 26, 30 DSGVO (juris: EUV 2016/679) auf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auseinander. Nachdem zunächst der zugrunde liegende Sachverhalt und der Hintergrund des Vorlageverfahrens skizziert wurden, gibt der Verfasser einen Überblick über die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH. Insbesondere stelle der EuGH hier fest, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO geregelt sei und sich eine rechtswidrige Verarbeitung daher nur aus einem Verstoß gegen die Artt. 6 ff. DSGVO ergeben könne; die Pflichten aus Art. 26 und Art. 30 DSGVO würden nicht zu den Gründen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zählen. Mit Blick auf die Praxis lasse sich, so der Verfasser abschließend, festhalten, dass die Entscheidung insofern nicht überraschend sei; jedoch sei die Feststellung, dass sich aus Verstößen gegen Art. 26 und Art. 30 DSGVO kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten nachweisen lasse überraschend und bedenklich. Auch überrasche es, dass der EuGH eher in einem Nebensatz feststelle, dass der Verantwortliche im Prozess aufgrund seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Betroffenen beweisbelastet ist; ob sich die Kammer hier der möglichen Auswirkungen ihrer Ausführungen bewusst gewesen sei, bleibe fraglich. Y1 - 2023 N1 - Entscheidungsreport SP - 178 EP - 180 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Kompensation verstößt gegen § 307 I 1 BGB T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 SP - 146 EP - 146 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 SP - 267 EP - 267 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Für Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige zählen vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 SP - 372 EP - 372 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Geltung eines Haustarifvertrages nach Verschmelzung nur im bisherigen Anwendungsbereich T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.09.2014 - 9 Sa 19/14 SP - 86 EP - 86 ER - TY - GEN A1 - Golland, Alexander T1 - Gemeinsame Verantwortlichkeit in mehrstufigen Verarbeitungsszenarien T2 - K&R Kommunikation & Recht Y1 - 2018 SN - 1434-6354 N1 - Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 5. 6. 2018 – C-210/16, K&R 2018, 475 ff. IS - 7-8 SP - 433 EP - 438 PB - Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt a. M. ER - TY - GEN A1 - Hoepner, Gert T1 - Hoepner-Marketing-Lexikon. 2011ff Y1 - 2011 ER - TY - GEN A1 - Golland, Alexander T1 - Immaterieller Schadensersatz für die Weiterleitung von Daten über ein berufsbezogenes soziales Netzwerk T2 - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2020 SN - 0170-7256 N1 - Anmerkung zu LG Darmstadt, Urteil vom 26.5.2020 – 13 O 244/19 VL - 44 IS - 11 SP - 286 EP - 288 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Verzugspauschale bei Lohnverzug des Arbeitgebers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 IS - 4 SP - 75 EP - 75 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 23.01.2019 – 7 AZR 733/16 IS - 11 SP - 201 EP - 201 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kettenbefristung bei Arbeitsverträgen – Institutioneller Rechtsmissbrauch T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 SP - 187 EP - 187 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.10.2018 – 8 AZR 501/14 IS - 6 SP - 111 EP - 111 ER - TY - GEN A1 - Polaczek, Christa T1 - Kofaser - Kategorien und differentielle Algebren Y1 - 1983 N1 - Bonn, Univ., Diplomarb., 1983 PB - Math. Inst. der Univ. CY - Bonn ER - TY - GEN A1 - Heger, Michael T1 - Leitfaden zur Durchführung des Mentorenprogramms an der Fachhochschule Aachen N2 - Dieser Mentorenleitfaden stellt den Mentoren/-innen der Fachhochschule Aachen Anregungen und Materialien zur konkreten Gestaltung des seit 2006 in der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule verankerten Mentorenprogramms zur Verfügung. Er ist dem Charakter dieser Hochschule entsprechend vornehmlich auf natur- und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge ausgerichtet, verweist aber auch auf über diese Bereiche hinausgehende Materialien. KW - Hochschuldidaktik KW - Evaluation KW - Mentorenprogramm Y1 - 2008 ER - TY - GEN A1 - Heger, Michael T1 - Material zum Leitfaden zur Durchführung des Mentorenprogramms an der Fachhochschule Aachen N2 - Inhaltsverzeichnis Material / Anregungen zur einführenden Großveranstaltung (zu Abschnitt 3, Seite 4 des Leitfadens) • Linkliste Materialien und Anregungen zu ersten (Gruppen-)Treffen (zu Abschnitt 3. a., Seite 5 des Leitfadens) • Lebendige Statistik • Gruppenspiegel • Das Dreieck der Gemeinsamkeiten • Eine Rückmeldung sollte sein Material / Anregungen zu weiteren (Gruppen-)Treffen im ersten Semester (zu Abschntt 3. b., Seite 6 des Leitfadens) • Ad (c) Portfolio • Ad (d) WLI-Fragebogen • Wie lerne ich? • Notizen machen • Systematisches Aufgabenlösen • ALPEN-Methode • Checkliste für erfolgreiche Gruppen • Von der Stoffmappe zur Lesemappe Material / Anregungen zu (Gruppen-)Treffen im zweiten Semester (zu Abschnitt 3. c., Seite 6 des Leitfadens) • Links • Abschlussbrief Material / Anregungen zur Gestaltung von (ergänzenden) Einzelgesprächen (zu Abschnitt 3. d., Seite 7 des Leitfadens): • Auszug aus S. Bachmair u. a. (Hrsg.): Beraten will gelernt sein Material / Anregungen zu Auswertung und Qualitätsentwicklung (Abschnitt 4, Seite 7) • Personalbogen zum Mentorenprogramm • Zielvereinbarung • Evaluation des Mentorenprogramms / Kurzauswertung • Evaluation des Mentorenprogramms / ausführlichere Auswertung KW - Hochschuldidaktik KW - Evaluation KW - Mentorenprogramm Y1 - 2008 ER - TY - GEN A1 - Kremer, H.-Hugo A1 - Burda, Arne A1 - Pferd, Frederik G. T1 - Mentoring-Modell Paderborn (MeMoPad). Handbuch für Mentoren N2 - Mit freundlicher Genehmigung der Autoren (Stand 02.2006) Inhaltsverzeichnis: 0 Vorwort 1 Warum brauchen wir MeMoPad? Begründungslinien. 1.1 Was fordern Studierende? 1.2 Welche Vorteile ergeben sich für die Fakultät? 1.3 Zusammenfassung 2 MeMoPad – Das Mentorenprogramm an der Universität Paderborn 2.1 Qualitätsmerkmale eines Mentorenprogramms 2.2 Rolle und Aufgaben von Mentoren 2.3 Didaktische Implikationen 3 Das Rahmenkonzept – Betreuungsgebiete (BG) im Überblick 4 Organisatorisches 5 Die Umsetzung – Betreuungsgebiete im Detail 5.1 BG0: "Was bringt mir MeMoPad?" Materialien 5.2 BG1: "Leben an der Hochschule: Was bedeutet ‚studieren’?" 5.2.1 Didaktische Hinweise 5.2.2 Möglicher Ablauf Materialien 5.3 BG2: "Was bedeutet ‚lernen’ in der Hochschule?" 5.3.1 Didaktische Hinweise 5.3.2 Möglicher Ablauf Materialien 5.4 BG3: "Warum und wie (ge)braucht man wissenschaftliche Standards?" 5.4.1 Didaktische Hinweise 5.4.2 Möglicher Ablauf Materialien 5.5 BG4: "Wie präsentiert man (sich) erfolgreich?" 5.5.1 Didaktische Hinweise 5.5.2 Möglicher Ablauf Materialien 5.6 BG5: "Wie kann ich mich persönlich weiterentwickeln?" 5.5.1 Didaktische Hinweise 5.5.2 Möglicher Ablauf Materialien KW - Hochschuldidaktik KW - Evaluation KW - Mentorenprogramm Y1 - 2006 ER - TY - GEN A1 - Schreiber, Marc T1 - Mit Maximum-Entropie das Parsing natürlicher Sprache erlernen N2 - Für die Verarbeitung von natürlicher Sprache ist ein wichtiger Zwischenschritt das Parsing, bei dem für Sätze der natürlichen Sprache Ableitungsbäume bestimmt werden. Dieses Verfahren ist vergleichbar zum Parsen formaler Sprachen, wie z. B. das Parsen eines Quelltextes. Die Parsing-Methoden der formalen Sprachen, z. B. Bottom-up-Parser, können nicht auf das Parsen der natürlichen Sprache übertragen werden, da keine Formalisierung der natürlichen Sprachen existiert [3, 12, 23, 30]. In den ersten Programmen, die natürliche Sprache verarbeiten [32, 41], wurde versucht die natürliche Sprache mit festen Regelmengen zu verarbeiten. Dieser Ansatz stieß jedoch schnell an seine Grenzen, da die Regelmenge nicht vollständig sowie nicht minimal ist und wegen der benötigten Menge an Regeln schwer zu verwalten ist. Die Korpuslinguistik [22] bot die Möglichkeit, die Regelmenge durch Supervised-Machine-Learning-Verfahren [2] abzulösen. Teil der Korpuslinguistik ist es, große Textkorpora zu erstellen und diese mit sprachlichen Strukturen zu annotieren. Zu diesen Strukturen gehören sowohl die Wortarten als auch die Ableitungsbäume der Sätze. Vorteil dieser Methodik ist es, dass repräsentative Daten zur Verfügung stehen. Diese Daten werden genutzt, um mit Supervised-Machine-Learning-Verfahren die Gesetzmäßigkeiten der natürliche Sprachen zu erlernen. Das Maximum-Entropie-Verfahren ist ein Supervised-Machine-Learning-Verfahren, das genutzt wird, um natürliche Sprache zu erlernen. Ratnaparkhi [25] nutzt Maximum-Entropie, um Ableitungsbäume für Sätze der natürlichen Sprache zu erlernen. Dieses Verfahren macht es möglich, die natürliche Sprache (abgebildet als Σ∗) trotz einer fehlenden formalen Grammatik zu parsen. Y1 - 2016 N1 - Aufsatz zu einem Seminar (Theoretische Informatik) an der FH Aachen, 2016. PB - FH Aachen CY - Aachen ER -