TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zeitliche Grenze des Widerspruchsrechts nach § 613 a Absatz 6 BGB im Falle fehlerhafter Unterrichtung der Arbeitnehmer JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 vorhanden SP - 213 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Mävers, Gunther T1 - Rechtzeitigkeit der Meldung nach §§ 37 b, 140 SGB III JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2004 SN - 1618-0143 SP - 307 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gleichstellungsabrede – Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten für die betriebliche Praxis JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 vorhanden SP - 2737 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Erweiterte Kampfrechte der Gewerkschaften – Was Arbeitgeber künftig beachten müssen JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2018 SN - 1618-0143 SP - 310 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Der Arbeitskampf im Ungleichgewicht: Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks? JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 42 Z 228 vorhanden SP - 814 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Einführung einer elektronischen Personalakte JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2009 SN - 1618-0143 SP - 86 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Thiergart, Kirsten T1 - Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes. Y1 - 2018 SN - 0340-7918 SP - 1547 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Stefan, Middendorf A1 - Olbertz, Klaus T1 - Betriebsratswahlen 2010 JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 4 SP - 290 EP - 297 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Kleinertz, Caroline T1 - Urlaub, Feiertage und Krankheit - Kurzarbeit in Vollzug JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2010 SN - 0323-4568 IS - 6 SP - 348 EP - 351 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Übergang von Leiharbeitnehmern bei Übertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebsübergangs JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 5 SP - 398 EP - 403 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Fahrig, Stephan T1 - Offshoring als Betriebs(teil)übergang gemäß § 613a BGB JF - ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 0723-9416 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 548 vorhanden IS - 42 SP - 2045 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht? JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 45 SP - 3552 EP - 3559 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - GmbH-Geschäftsführer - Kein arbeitsrechtsfreier Raum JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2013 SN - 0323-4568 SP - 400 EP - 403 PB - Huss-Medien GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen - Handelsrechtlicher Kompetenzzuwachs mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Beschäftigung von Prokuristen ist gängige betriebliche Praxis. Unternehmen stehen dabei immer wieder vor der Frage, ob und welche Arbeitnehmer sie zu Prokuristen bestellen sollen. Nicht selten bleiben hierbei die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die mit der Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen einhergehen können, unberücksichtigt, wie diverse Gerichtsentscheidungen zeigen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Folgen bei der Beschäftigung von Prokuristen geben und der betrieblichen Praxis somit gleichzeitig als Entscheidungshilfe dienen, wenn es um das Ob und Wie der möglichen Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen geht. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1591 EP - 1596 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Hessen: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 SP - 465 EP - 465 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer zählen für Kündigungsschutz grundsätzlich nicht mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 SP - 423 EP - 423 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER -