TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das Kopplungsverbot in der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungsbereich, ökonomische Auswirkungen auf Web 2.0-Dienste und Lösungsvorschlag JF - MMR Multimedia und Recht N2 - Das Kopplungsverbot fristete – obwohl in rechtswissenschaftlicher Literatur seit jeher diskutiert – unter der Geltung des BDSG ein Schattendasein. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Änderung absehbar: Der neue Art. EWG_DSGVO Artikel 7 Abs. EWG_DSGVO Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO stellt klar, dass die Leistungserbringung nicht von der Einwilligungserteilung abhängig gemacht werden darf. Doch dieses scheinbare Novum des Datenschutzrechts wirft zahlreiche Fragen auf. Während vor allem Vertreter der unternehmerischen Praxis die Anwendung des Kopplungsverbots in zahlreichen Konstellationen ablehnen, beschwören dessen Apologeten das Ende sämtlicher „datenfinanzierten“ Dienste herauf. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die Regelungstiefe einer Norm, die das Web 2.0 revolutionieren könnte, und schlägt eine Lösung vor, die dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen und den wirtschaftlichen Interessen von Diensteanbietern gleichermaßen gerecht wird. Y1 - 2018 SN - 1434-596X VL - 21 IS - 3 SP - 130 EP - 135 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – Neue Herausforderungen für Unternehmen JF - NWB Rechnungswesen - BBK N2 - Nach einem intensiven politischen Diskurs wurde im vergangenen Jahr die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Die DSGVO ersetzt zum 25.5.2018 die bislang geltende, aus dem Jahre 1995 stammende Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG. Die Novellierung des Datenschutzrechts bringt zahlreiche neue Anforderungen mit sich. Unternehmen sind daher gezwungen, sich auf die Änderungen einzustellen, ihre datenschutzrelevanten Prozesse im Hinblick auf die neuen Anforderungen zu überprüfen und bis zum Mai 2018 an der DSGVO auszurichten. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die zentralen Aspekte der Datenschutzreform und die damit einhergehenden Herausforderungen für Unternehmen. Y1 - 2018 SN - 0340-9848 IS - 1 SP - 35 EP - 39 ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Kinder, Stephanie A1 - Meinhardt, Kerstin T1 - Grundbegriffe der Abgabenordnung JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2017 SN - 0340-3084 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 568 VL - 46 IS - 5 SP - 575 EP - 581 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Balzer, Hermann A1 - Streit, Daniel T1 - Das Translationsrisiko multinationaler Konzerne in Deutschland: Eine explorative Analyse von Verständnis, Bedeutung und Management-Praxis mit Hilfe der Critical Incident Technique JF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung Y1 - 2017 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/s41471-017-0029-x SN - 2366-6153 N1 - Arbeitskreis Finanzierung der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. IS - Online first SP - 1 EP - 40 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Balzer, Hermann A1 - Streit, Daniel A1 - Heinze, Marcel ED - Krause, Stefan T1 - Implikationen der Digitalisierung für den Finanzbereich der Unternehmung und das Rollenbild des CFO JF - Betriebswirtschaftliche Implikationen der digitalen Transformation. ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Sonderheft 72 Y1 - 2017 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/978-3-658-18751-4_14 N1 - ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung. Sonderheft 72. Arbeitskreis Finanzierung der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. IS - 72 SP - 267 EP - 283 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Neuerungen beim Beschäftigtendatenschutz durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes - Unternehmen sollten Frist bis zum 25.5.2018 nutzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 32 SP - 2429 EP - 2435 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Änderungen durch das Flexirentengesetz - Neue Anreize zur Beschäftigung von Rentnern JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 10 SP - 738 EP - 748 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Aufhebungsverträge und Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld - Neue Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund geänderter Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1588 EP - 1593 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Auswirkungen des neuen Entgelttransparenzgesetzes - Viel Aufwand für Unternehmen, wenig Greifbares für Arbeitnehmer JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 40 SP - 3068 EP - 3075 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Die Reform des Mutterschutzrechts - Überblick über die wesentlichen Änderungen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 25 SP - 1883 EP - 1891 PB - NWB Verlag GmbH & Co. KG CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 314 EP - 317 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Kriegesmann, Torben ED - Härting, Niko T1 - Der Schutz virtueller Identitäten durch die DSGVO JF - PinG Privacy in Germany N2 - Die Frage des Schutzes von virtuellen Identitäten ist – insbesondere bei Online-Medien – von elementarer Bedeutung: Ihre Beantwortung entscheidet über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf vermeintlich anonyme Nutzerprofile im Internet. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik, ob und unter welchen Umständen virtuelle Identitäten dem Datenschutzrecht unterfallen, fehlt bislang. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Schutz virtueller Identitäten und zeigt Ansätze auf, mittels derer bestimmt werden kann, wann virtuelle Identitäten nach Inkrafttreten der DSGVO durch das Datenschutzrecht geschützt werden. Y1 - 2017 SN - 2197-1862 U6 - http://dx.doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.02.03 VL - 5 IS - 2 SP - 45 EP - 50 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Warum staatliche Kaufprämien für Elektroautos abzulehnen sind JF - Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal N2 - Im Jahr 2015 wurden in Deutschland über drei Millionen Benzinautos und lediglich 12.363 Elektroautos neu zugelassen. Das ursprünglich von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, dass bis 2020 eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren (und bis 2030 sechs Millionen), rückt damit in immer weitere Ferne. Um das Ziel dennoch zu erreichen, plant die Bundesregierung nun eine staatli­che Prämie für den Kauf von Elektroautos: Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam ein Konzept entworfen, dem zufolge private Käufer zukünftig einen Zuschuss von 5.000 Euro beim Erwerb eines Elektroautos bekommen sollen. 40 Prozent dieses Zuschusses soll von den Autoherstellern getragen werden. Das Programm, das weitere ausgabenwirksame öffentli­che Maßnahmen vorsieht, würde Kosten in Milliarden­höhe verursachen. Die beabsichtigte Subventionierung wirft die Frage auf, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind. Y1 - 2016 N1 - Hinweis: Dieser Text ist zugleich als Ausgabe Nr. 04/2016 der Reihe Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsordnung erschienen. VL - 2016 IS - 4 PB - Alexander B. Brunner CY - Würzburg ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht JF - Der Betrieb N2 - Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann. Y1 - 2016 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden: 43 Z 364 VL - 69 IS - 17 SP - 999 EP - 1001 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG München) JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring N2 - Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Geschäftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG“, früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zunächst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte eröffneten sie über die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. Für dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten über die gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausführung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business“). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde. Y1 - 2016 SN - 1611-1095 SP - 380532 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Chwallek, Constanze A1 - Frohn, Sandra T1 - Den Mitarbeitern den Rücken stärken JF - Personalwirtschaft N2 - Ein Drittel der Mitarbeiter der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH hat drei Jahre lang regelmäßig seinen Rücken trainiert. Mit Erfolg, wie eine abschließende Evaluation in Zusammenarbeit mit der FH Aachen zeigt. Die Fehltage der Trainingsteilnehmer sind enorm zurückgegangen, während die untrainierten Kollegen weiterhin unter Rückenbeschwerden leiden. Y1 - 2016 SN - 0341-4698 IS - 5 SP - 46 EP - 48 PB - F.A.Z. Business Media CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsverträgen - Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat für Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsverträge anpassen müssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform“ banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erklärungen an „eine strengere Form als die Textform“ binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsverträgen gebräuchlichen Ausschlussfristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 40 SP - 3028 EP - 3032 ER -