TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung JF - Notar : Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis Y1 - 2016 IS - 3 SP - 75 EP - 85 PB - DNotV-Verl. CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Lipp, Volker ED - Münch, Joachim T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen T2 - Die neue Europäische Erbrechtsverordnung Y1 - 2016 SN - 978-3-95646-062-3 N1 - Schriftenreihe des Instituts für Notarrecht der Georg-August-Universität Göttingen ; Band 5 SP - 65 EP - 97 PB - Deutscher Notarverlag CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Stärkung der Parteiautonomie durch die Europäischen Güterrechtsverordnungen JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht - NZFam N2 - Mit der Verabschiedung der Europäischen Güterrechtsverordnung für Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt. Y1 - 2016 SN - 2198-2333 VL - 3 IS - 23 SP - 1061 EP - 1065 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Brüssel I-(jetzt: Brüssel Ia-) und Brüssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, nämlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Brüssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Brüssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergründig die Ermittlung des einschlägigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 IS - 5 SP - 255 EP - 258 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Kinder, Stephanie A1 - Meinhardt, Kerstin T1 - Grundbegriffe der Abgabenordnung JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2017 SN - 0340-3084 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 568 VL - 46 IS - 5 SP - 575 EP - 581 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Balzer, Hermann A1 - Streit, Daniel T1 - Das Translationsrisiko multinationaler Konzerne in Deutschland: Eine explorative Analyse von Verständnis, Bedeutung und Management-Praxis mit Hilfe der Critical Incident Technique JF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung Y1 - 2017 U6 - https://doi.org/10.1007/s41471-017-0029-x SN - 2366-6153 N1 - Arbeitskreis Finanzierung der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. IS - Online first SP - 1 EP - 40 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Names of individuals T2 - European Encyclopedia of Private International Law Y1 - 2017 SN - 9781782547228 PB - Edward Elgar Publishing CY - Cheltenham, UK ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Small Claims Regulation T2 - European Encyclopedia of Private International Law Y1 - 2017 SN - 9781782547228 PB - Edward Elgar Publishing CY - Cheltenham, UK ER - TY - JOUR A1 - Balzer, Hermann A1 - Streit, Daniel A1 - Heinze, Marcel ED - Krause, Stefan T1 - Implikationen der Digitalisierung für den Finanzbereich der Unternehmung und das Rollenbild des CFO JF - Betriebswirtschaftliche Implikationen der digitalen Transformation. ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Sonderheft 72 Y1 - 2017 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-658-18751-4_14 N1 - ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung. Sonderheft 72. Arbeitskreis Finanzierung der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. IS - 72 SP - 267 EP - 283 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Schneider, Bettina A1 - Schneider, Wilhelm T1 - Abschluss und Abschlussanalyse: systematische Darstellung in Übersichten Y1 - 2017 SN - 978-3-7369-9642-7 N1 - Reihe Betriebswirtschaftslehre in Übersichten ; 2 PB - Cuvillier CY - Göttingen ET - 6. Auflage, Studienausgabe ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 314 EP - 317 PB - Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.11.2016 - VI R 61/14 SP - 145 EP - 145 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Altersdiskriminierung bei altersabhängiger Staffelung der Urlaubsdauer T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 23.02.2016 - 2 Sa 192/15 SP - 21 EP - 21 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Doppelte Abfindung für Arbeitnehmer: Abfindung gemäß § 1 a KSchG und Abfindung gemäß Sozialplan T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.07.2016 - 2 AZR 536/15 SP - 62 EP - 62 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kettenbefristung bei Arbeitsverträgen – Institutioneller Rechtsmissbrauch T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 SP - 187 EP - 187 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Unwirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 SP - 204 EP - 204 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Weitergeltung eines Haustarifvertrages bei Verschmelzung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 15.06.2016 - 4 AZR 805/14 SP - 128 EP - 128 ER -