TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Neuerungen beim Beschäftigtendatenschutz durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes - Unternehmen sollten Frist bis zum 25.5.2018 nutzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 32 SP - 2429 EP - 2435 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Die Zukunft des verbraucherschützenden Widerrufsrechts in Europa JF - Zeitschrift für europäisches Privatrecht : ZEuP N2 - Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.). Y1 - 2010 SN - 0943-3929 VL - 18 IS - 3 SP - 509 EP - 534 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Eckpunkte aktueller Reformen im Familienrecht JF - Bonner Rechtsjournal Y1 - 2009 IS - 1 SP - 25 EP - 30 PB - BRJ CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung JF - Notar : Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis Y1 - 2016 IS - 3 SP - 75 EP - 85 PB - DNotV-Verl. CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Stärkung der Parteiautonomie durch die Europäischen Güterrechtsverordnungen JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht - NZFam N2 - Mit der Verabschiedung der Europäischen Güterrechtsverordnung für Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt. Y1 - 2016 SN - 2198-2333 VL - 3 IS - 23 SP - 1061 EP - 1065 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Ein optionales Vertragsrecht für Europa: Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? JF - GPR : Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht Y1 - 2018 U6 - https://doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.181 SN - 2193-9519 VL - 9 IS - 4 SP - 181 EP - 188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Corporate Governance und Eigenkapitalkosten - Bestandsaufnahme des Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des Informationsaspektes und Forschungsperspektiven JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft Y1 - 2018 U6 - https://doi.org/10.1007/s11573-011-0461-z SN - 1861-8928 VL - 81 SP - 551 EP - 585 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach BilMoG: Normative Erkenntnisse empirischer Befunde JF - KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Y1 - 2018 SN - 1437-8981 VL - 11 SP - 538 EP - 542 ER - TY - JOUR A1 - Chludek, Astrid A1 - Tran, Duc Hung T1 - Der Reformvorschlag des IAS 12 gem. ED/2009/2 - Ein Plädoyer für die Einführung der valuation allowance JF - KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Y1 - 2018 SN - 1617-8084 IS - 1 SP - 4 EP - 8 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Wirkungslosigkeit der Entsprechenserklärung gem. §161 AktG JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 VL - 66 SP - 2025 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 14.10.2008, Rs. C-353/06 Grunkin und Paul ./. Standesamt Niebüll JF - JuristenZeitung (JZ) Y1 - 2009 U6 - https://doi.org/10.1628/002268809787360257 SN - 1868-7067 VL - 64 IS - 3 SP - 153 EP - 155 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 1.3.2011, Rs. C-236/09 Association belge des Consomma-teurs Test-Achats JF - JuristenZeitung (JZ) Y1 - 2011 U6 - https://doi.org/10.1628/002268811796448996 SN - 1868-7067 VL - 66 IS - 14 SP - 734 EP - 737 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 22. 12. 2010, Rs. C-208/09 - Sayn-Wittgenstein JF - GPR : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union Y1 - 2011 U6 - https://doi.org/10.1515/gpr.2011.8.5.242 SN - 2193-9519 IS - 5 SP - 242 EP - 245 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 26. April 2012, Rs. C-92/12 PPU - Health Service Executive JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union Y1 - 2013 SN - 2193-9519 IS - 1 SP - 46 EP - 49 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anforderungen des Unionsrechts an die standardisierte Darstellung des Namens : Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 2. Oktober 2014, Rs. C-101/13 - Stadt Karlsruhe JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union Y1 - 2015 SN - 2193-9519 IS - 6 SP - 282 EP - 285 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Brüssel I-(jetzt: Brüssel Ia-) und Brüssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, nämlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Brüssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Brüssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergründig die Ermittlung des einschlägigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 IS - 5 SP - 255 EP - 258 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu OLG München: Erbscheinserteilung nach Eintritt des Nacherbfalls, Beschl. v. 1.10.2014 - Wx 314/14 JF - DNotZ - Deutsche Notar-Zeitschrift Y1 - 2015 SN - 0340-8604 IS - 5 SP - 385 EP - 390 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen : Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 1] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 1 SP - 7 EP - 14 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 2] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 2 SP - 123 EP - 130 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vertragserfüllung als zeitliche Grenze des verbraucherschützenden Widerrufsrechts JF - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Y1 - 2008 SN - 0341-1907 VL - 61 IS - 28 SP - 1999 EP - 2002 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Hinkende Namensrechtsverhältnisse im Fokus der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit JF - Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft (ZVglRWiss) Y1 - 2008 SN - 0044-3638 IS - 3 SP - 320 EP - 341 ER - TY - JOUR A1 - Dethloff, Nina A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - A Lei de Parceria Registrada de 2001 e suas Reformas no Direito Alemao JF - Revista Brasileira de Direito das Famílias e Sucessoes Y1 - 2009 VL - 11 IS - 12 SP - 80 EP - 94 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Bauliche Veränderungen durch Wohnungseigentümer und die Zustimmung der Gemeinschaft : Zugleich eine Besprechung des BGH, Urt. v. 17.3.2023 – V ZR 140/22, MDR 2023, 619 JF - Monatsschrift für Deutsches Recht N2 - Durch das WEMoG (Gesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2187) hat der Gesetzgeber die Regelung des § 20 WEG eingeführt. Demnach ist auch für bauliche Veränderungen an Räumen und Flächen, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen, die Zustimmung der Gemeinschaft notwendig. Der BGH hat nun mit Urt. v. 17.3.2023 –V ZR 140/22, MDR 2023, 619 deutlich gemacht, dass bei Fehlen eines entsprechenden Beschlusses, die bauliche Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht vorgenommen werden darf, sondern eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, um die neue Rechtslage durch § 20 WEG eingehend zu erläutern. Gleichzeitig werden die Folgen der aktuellen Entscheidung näher dargestellt. Y1 - 2023 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 77 IS - 13 SP - 815 EP - 818 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Aufsicht und Rechtsdurchsetzung bei unzulässigem Einsatz von Cookies & Co. unter Geltung des TTDSG JF - DSB Datenschutz-Berater KW - Informationstechnik KW - Rechtsgebiet KW - Datenschutz KW - Bundesrepublik Deutschland Y1 - 2022 SN - 0170-7256 VL - 46 IS - 1 SP - 14 EP - 16 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Verantwortlichkeit, Data Breach, das Ende von Fax & E-Mail: Aufsichtsbehörden mit streitbaren Thesen JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2020 SN - 0170-7256 VL - 44 IS - 4 SP - 98 EP - 100 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Nationale Entwicklungen, EuGH-Vorlagen & Aufsicht JF - DSB Datenschutz-Berater N2 - Die Verfasser vermitteln einen Überblick über die nationalen Gesetzgebungsverfahren und wesentliche EuGH-Vorlagefragen betreffend den Datenschutz und das Datenrecht für das Jahr 2023. Zunächst folgen u.a. Hinweise in Bezug auf den Hinweisgeberschutz, die Verabschiedung der Einwilligungsverwaltungs-Verordnung zur Konkretisierung des § 26 TTDSG und das Mobilitätsdatengesetz. Anschließend werden Vorlagefragen deutscher Gerichte, die dem EuGH vorgelegt und bereits am 12.01.2023 beantwortet wurden, wie etwa C-154/21 und C-132/21 und die EuGH-Entscheidung vom 9.2.2023 (C-453/21), thematisiert. Überdies führen die Autoren wesentliche Entscheidungen des EuGH an, die im Jahr 2023 aus dem Bereich Datenrecht und Datenschutz zu erwarten seien. Auch Aktivitäten der Datenschutzaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene finden Erwähnung. Die Verfasser machen abschließend auf besonders interessante Entscheidungen, die 2023 erwartet werden, wie etwa das EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch, sowie auf das Verhältnis des der Whistleblowing-RL umzusetzende Hinweisgeberschutzgesetz einerseits und Vorgaben des Datenschutzes andererseits, aufmerksam. Sie empfehlen, die künftige Rechtsprechung des EuGH im Blick zu behalten. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 3 SP - 73 EP - 75 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander ED - Ewer, Wolfgang ED - Hamm, Rainer ED - Karpenstein, Ulrich ED - Oberthür, Nathalie ED - Herchen, Hilke ED - Bräutigam, Peter T1 - Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz. Cookies und PIMS als Herausforderungen für Website-Betreiber JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift Y1 - 2021 SN - 0341-1915 IS - 31 SP - 2238 EP - 2243 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Kriegesmann, Torben ED - Härting, Niko T1 - Der Schutz virtueller Identitäten durch die DSGVO JF - PinG Privacy in Germany N2 - Die Frage des Schutzes von virtuellen Identitäten ist – insbesondere bei Online-Medien – von elementarer Bedeutung: Ihre Beantwortung entscheidet über die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts auf vermeintlich anonyme Nutzerprofile im Internet. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Problematik, ob und unter welchen Umständen virtuelle Identitäten dem Datenschutzrecht unterfallen, fehlt bislang. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Schutz virtueller Identitäten und zeigt Ansätze auf, mittels derer bestimmt werden kann, wann virtuelle Identitäten nach Inkrafttreten der DSGVO durch das Datenschutzrecht geschützt werden. Y1 - 2017 SN - 2197-1862 U6 - https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2017.02.03 VL - 5 IS - 2 SP - 45 EP - 50 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander ED - Hoeren, Thomas ED - Schneider, Jochen ED - Selmayr, Martin ED - Spies, Axel ED - Wybitul, Tim T1 - Gemeinsam einsam: Ein „Like“ für die gemeinsame Verantwortlichkeit? JF - ZD Zeitschrift für Datenschutz Y1 - 2019 SN - 2192-5593 VL - 9 IS - 9 SP - 381 EP - 382 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutzrechtliche Fragen personalisierter Preise — Herausforderungen von Algorithmen im Schnittbereich von Ethik, Ökonomie und Datenschutz JF - CR Computer und Recht Y1 - 2020 SN - 2194-4172 U6 - https://doi.org/10.9785/cr-2020-360313 VL - 36 IS - 3 SP - 186 EP - 194 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Der räumliche Anwendungsbereich der DS-GVO JF - DuD Datenschutz und Datensicherheit N2 - Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt in ihrem Art. 3 das räumlich anwendbare Datenschutzrecht und zielt dabei gerade auch auf Angebote nichteuropäischer Diensteanbieter ab. Die bisherige Diskussion konzentriert sich bislang in erster Linie darauf, das eingeführte Marktortprinzip zu thematisieren; das weitgehend unangetastete Niederlassungsprinzip und vor allem die Probleme, die sich durch dessen unveränderte Beibehaltung ergeben, werden dagegen nicht erörtert. Der folgende Beitrag versucht sich an einer systematischen Analyse eines teils kontrovers, teils kaum diskutierten Themas. Y1 - 2018 SN - 1862-2607 VL - 42 IS - 6 SP - 351 EP - 357 PB - Springer CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Reichweite des “Joint Controllership”: Neue Fragen der gemeinsamen Verantwortlichkeit JF - K&R Kommunikation & Recht N2 - Kein Urteil zum Datenschutzrecht sorgte im vergangenen Jahr für mehr panische Reaktionen als die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache “Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein”(C-210/16). Das Urteil warf in datenschutzrechtlicher Literatur und Öffentlichkeit zahlreiche Fragen auf: Ist jetzt jeder “gemeinsam” Verantwortlicher? Was sind die Kriterien? Der EuGH hat kürzlich in einem – dem allgemeinen Vernehmen nach aufsehenerregenden, de facto aber kaum überraschenden – Urteil für Klarheit gesorgt. Dabei hat das Gericht jedoch einige Fragen offengelassen und neue Fragen aufgeworfen. Ein Blick auf alte und neue Herausforderungen in Kooperationsszenarien. Y1 - 2019 SN - 1434-6354 N1 - Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 29. 7. 2019 – C-40/1 VL - 22 IS - 9 SP - 533 EP - 537 PB - dfv Mediengruppe, Deutscher Fachverlag GmbH CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Bähr, Brigitte T1 - [Gert Hoepner] im Interview zum Thema ; Verpackungspolitik - mehr als Hülle JF - Packaging journal : Technologie, Logistik, Marketing, Produkte Y1 - 2012 SN - 1610-0336 IS - 5 SP - 78 EP - 80 PB - Ella Verlag CY - Hürth ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Die Unwirksamkeit von auf Öffnungsklauseln in Gemeinschaftsordnungen fußenden Beschlüssen JF - Monatsschrift für deutsches Recht Y1 - 2019 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2019-731509 SN - 0340-1812 IS - 15 SP - 904 EP - 905 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Die Erbringung einer Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung (Zu BGH, MDR 2023, 1439) JF - Monatsschrift für Deutsches Recht Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2023-772402 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 77 IS - 24 SP - R293 EP - R296 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eisenbeiß, Maik T1 - Die Geld-zurück-Garantie - Mehr als nur ein Qualitätsindikator? JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft N2 - Geld-zurück-Garantien erlangen in der Unternehmenspraxis eine immer größere Bedeutung, vor allem weil sie als probates Mittel zur Signalisierung hochwertiger Qualität angesehen werden – eine Annahme, die bislang wissenschaftlich ungeprüft geblieben ist. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag eine umfassende empirische Untersuchung der kaufverhaltensrelevanten Wirkungen dieses Marketinginstrumentes vorgenommen. Die Ergebnisse verdeutlichen zum einen, dass eine Geld-zurück-Garantie nur unter bestimmten Bedingungen als Qualitätssignal wirkt. Dies hängt neben der Art des Produktes (Erfahrungs- vs. Suchgut) insbesondere von der Ausprägung des für die Qualitätsbeurteilung besonders diagnostischen Merkmals Marke sowie von der Produktkenntnis der Konsumenten ab. Zum anderen zeigt sich aber auch, dass eine Geld-zurück-Garantie affektive Konsumentenreaktionen auslöst, die die Kaufabsicht von Konsumenten zusätzlich erhöhen können. Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Geld-zurück-Garantie – entgegen bisheriger Erwartungen aus der Praxis – nicht zwingend ein Qualitätsindikator ist, stattdessen entfaltet sie aber bisher unbeachtete affektive Wirkungen, die insbesondere auf ihre absichernde Funktion von etwaigen Fehlentscheidungen beim Kauf zurückzuführen sind. Y1 - 2011 U6 - https://doi.org/10.1007/s11573-011-0521-4 VL - 81 IS - 12 SP - 1285 EP - 1323 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Sillius, Sarah T1 - „Viele machen gutes Marketing, ohne es zu wissen“ : zwei Experten von FH [Prof. Dr. Gert Hoepner] und RWTH Aachen [Prof. Dr. Daniel Mentzel] erklären, wie Unternehmen ihre Zielgruppe besser erreichen JF - Wirtschaftliche Nachrichten : das Magazin für Unternehmen / Industrie- und Handelskammer Aachen Y1 - 2014 N1 - Nur noch nach Anfrage bei der IHK Aachen erhältlich: https://www.ihk.de/aachen/servicemarken/presse/medien-der-ihk/wirtschaftliche-nachrichten/aktuelle-ausgaben VL - 2014 IS - 3 SP - 16 EP - 18 PB - IHK Aachen CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift N2 - Bald eine Dekade ist es her, dass diese annähernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verhängte Bußgelder erreichten Millionenhöhe. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Auslöser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen“) erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren. Y1 - 2024 SN - 0341-1915 IS - 6 SP - 325 EP - 329 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Schröer, Jan-Erik T1 - Error 404 im Vergabeverfahren: Datenschutz nicht gefunden? JF - VergabeR N2 - Das Thema Datenschutz wurde bei der öffentlichen Auftragsvergabe bislang vor allem in Bezug auf Drittlandtransfers personenbezogener Daten in die USA diskutiert. Jedoch spielt der Datenschutz für das Vergabeverfahren und für die Ausführung datenschutzrelevanter Leistungen generell eine wesentliche Rolle. Gleichwohl herrschen bislang unter öffentlichen Auftraggebern Schwierigkeiten, datenschutzrechtlich relevante Fallkonstellationen zu erkennen, die möglichen Risiken daraus abzuleiten und, sofern dies gelingt, diesen Risiken angemessen zu begegnen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, ihren Folgen und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Gestaltung von Vergabeverfahren und Vergabeunterlagen. Y1 - 2024 SN - 2366-2247 IS - 2 SP - 75 EP - 92 PB - Wolters Kluwer CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Siers, Carsten A1 - Sögtrop, Christian A1 - Borrmann, Arne A1 - Hoepner, Gert T1 - Vernetzung von Kultur und Struktur JF - Sales-Business : der Navigator für Vertrieb, Verkauf und Strategie Y1 - 2011 U6 - https://doi.org/10.1365/s35141-011-0093-5 SN - 1616-7902 VL - 20 IS - 5 SP - 32 EP - 34 PB - Springer Gabler CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - TTIP : warum ein Investitionsschutzabkommen wünschenswert ist JF - Ordnungspolitischer Kommentar / Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln Y1 - 2015 IS - 02 SP - 1 EP - 2 ER - TY - JOUR A1 - Hirsch, Marko A1 - Kleeberg, Jochen A1 - Schmitz, Philipp T1 - Dynamische Asset-Allocation- Strategien im Niedrigzinsumfeld JF - Absolut|report : neue Perspektiven für institutionelle Investoren Y1 - 2018 IS - 6 SP - 52 PB - Absolut Research CY - Hamburg ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Ziele der Sozial- und Verteilungspolitik JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Prüfung, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2014 SN - 0340-3084 VL - 43 IS - 7 SP - 907 EP - 912 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eschweiler, M. T1 - Preisdeterminanten bei Spielertransfers in der Fussball-Bundesliga - eine empirische Analyse JF - Die Betriebswirtschaft Y1 - 2004 SN - 0342-7064 VL - 64 IS - 6 SP - 671 EP - 692 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Stephan T1 - Agilität in Großprojekten durch „Integration Driven Design“ : ein Erfahrungsbericht JF - Softwaretechnik-Trends (STT) N2 - Der folgende Bericht fasst Erfahrungen zusammen, die in großen Entwicklungsprojekten der Firma Ericsson über mehrere Jahre gesammelt wurden. Ziel war dabei nicht, agile Methoden und Techniken einzusetzen - Agilität war zu der Zeit noch kein Hype-Thema. Vielmehr wurden Schwächen in den eigenen Projekten identifiziert und verbessert. Der Erfahrungsbericht vergleicht Verbesserungen in diesen Projekten mit den Ansätzen der agilen Entwicklung. Als Ergebnis werden folgende Punkte festgehalten: Erstens, einige Praktiken und Werte der agilen Entwicklung lassen sich auch in Großprojekten einsetzen. Zweitens, bei der Skalierung für Großprojekte werden diese Praktiken langsamer getaktet. Drittens, agile Entwicklung ist nicht nur eine Reihe von Praktiken und Werten, agile Entwicklung ist vielmehr auch eine Frage der Entwicklungs- und Projektkultur. Diese kulturelle Änderung lässt sich in Großprojekten deutlich langsamer umsetzen. Y1 - 2010 SN - 0720-8928 VL - 30 IS - 3 PB - GI - Gesellschaft für Informatik CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das Kopplungsverbot in der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungsbereich, ökonomische Auswirkungen auf Web 2.0-Dienste und Lösungsvorschlag JF - MMR Multimedia und Recht N2 - Das Kopplungsverbot fristete – obwohl in rechtswissenschaftlicher Literatur seit jeher diskutiert – unter der Geltung des BDSG ein Schattendasein. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Änderung absehbar: Der neue Art. EWG_DSGVO Artikel 7 Abs. EWG_DSGVO Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO stellt klar, dass die Leistungserbringung nicht von der Einwilligungserteilung abhängig gemacht werden darf. Doch dieses scheinbare Novum des Datenschutzrechts wirft zahlreiche Fragen auf. Während vor allem Vertreter der unternehmerischen Praxis die Anwendung des Kopplungsverbots in zahlreichen Konstellationen ablehnen, beschwören dessen Apologeten das Ende sämtlicher „datenfinanzierten“ Dienste herauf. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die Regelungstiefe einer Norm, die das Web 2.0 revolutionieren könnte, und schlägt eine Lösung vor, die dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen und den wirtschaftlichen Interessen von Diensteanbietern gleichermaßen gerecht wird. Y1 - 2018 SN - 1434-596X VL - 21 IS - 3 SP - 130 EP - 135 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – EuGH tariert aus JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Umsatzbasierte Bußgelder – wie sonst nur aus dem Kartellrecht bekannt – waren einer der Gründe, warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor ihrem Inkrafttreten für erhebliches Aufsehen sorgte. Die vielfach relevanteren Schadensersatzansprüche, die, wie bei „Dieselgate“, aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen und der aus Sicht von Rechtsdienstleistern bestehenden Skalierbarkeit mit weitaus höheren Einbußen für Unternehmen einhergehen können, blieben zunächst unbeachtet. Inzwischen ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO die Vorschrift, die die meisten Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) der letzten Jahre hervorgerufen hat. Am 4.5.2023 hat nun der EuGH (Urteil v. 4.5.2023 - Rs. C-300/21, NWB GAAAJ-41389) in einem Grundsatzurteil über zentrale Fragen rund um den Ersatz immaterieller Schäden als Folge von Datenschutzverstößen entschieden. KW - Datenschutzgrundverordnung KW - Schadensersatz Y1 - 2023 SN - 0028-3460 VL - 2023 IS - 26 SP - 1845 EP - 1845 PB - NWB Verlag CY - Herne ER -