TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - GmbH-Geschäftsführer - Kein arbeitsrechtsfreier Raum JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2013 SN - 0323-4568 SP - 400 EP - 403 PB - Huss-Medien GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Einführung einer elektronischen Personalakte JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2009 SN - 1618-0143 SP - 86 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Akzente der Gesetzgebung und Rechtsprechung in 2018 : Ein kurzweiliger Rückblick auf das Arbeitsrecht des vergangenen Jahres JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 5 SP - 266 EP - 279 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Auslandsentsendungen im arbeitsrechtlichen Zusammenhang : Ausgestaltung eines Entsendungsvertrags und mitbestimmungsrechtliche Aspekte JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 19 SP - 1400 EP - 1406 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Rechtssichere Vereinbarungen von Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag : Weitestgehende Abdingbarkeit gesetzlicher Vorgaben ermöglicht passgenaue Gestaltungen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 23 SP - 1693 EP - 1699 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Optionen des Arbeitgebers nach Krankmeldung des Arbeitnehmers : Ein Überblick über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 30 SP - 2222 EP - 2229 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die arbeitsvertragliche Vereinbarung von Vertragsstrafen : Anforderungen an wirksame Vertragsstrafenabreden in Formulararbeitsverträgen beachten JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 45 SP - 3302 EP - 3308 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Jahresrückblick Arbeitsrecht 2019 : Gesetzesänderungen und insbesondere im Zeichen des Befristungs- und Urlaubsrechts stehende höchstrichterliche Rechtsprechung JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - In Fortschreibung des Jahresrückblicks 2018 (Olbertz, NWB 5/2019 S. 266 ) skizziert der vorliegende Beitrag die jüngsten nennenswerten Entwicklungen im Arbeitsrecht des Jahres 2019. Im Bereich der Gesetzgebung, mit dem sich der erste Teil des Beitrags befasst, betrifft dies etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die angestoßenen Schutzvorschriften für Whistleblower oder das gesetzlich verankerte Recht auf Brückenteilzeit. In der arbeitsrechtlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung stand das Jahr 2019 insbesondere im Zeichen des Befristungs- und des Urlaubsrechts. Was hier und darüber hinaus wegweisend war, zeigt der zweite Teil des Beitrags. Y1 - 2020 SN - 0028-3460 IS - 8 SP - 557 EP - 569 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - GmbH-Geschäftsführer: das eine Mal Arbeitnehmer, das andere Mal nicht : Arbeits- und sozialrechtliche Anwendung von Schutzvorschriften auf den Geschäftsführer von A bis Z JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2020 SN - 0028-3460 IS - 19 SP - 1431 EP - 1441 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Wenn der „leitende“ Angestellte doch nur ein „normaler“ Arbeitnehmer ist ... : Zur Rechtsstellung leitender Angestellter, zu Fehleinschätzungen des Arbeitgebers und Praxishinweisen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2020 SN - 0028-3460 IS - 32 SP - 2397 EP - 2406 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Dienstreisezeit als Arbeitszeit – oder doch nicht? : Zur arbeitgeberfreundlichen Bewertung von Dienstreisezeiten durch das Bundesarbeitsgericht JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der arbeitsrechtlich richtige Umgang mit Zeiten einer Dienstreise kann in der betrieblichen Praxis Probleme bereiten. Ob die Reisezeiten als solche Arbeitszeit i. S. des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG ) darstellen, also bspw. auf die tägliche Höchstarbeitszeit angerechnet werden müssen oder nicht, ist oftmals genauso unklar wie die Frage, ob und inwieweit Reisezeiten vergütungspflichtig sind. Aber auch, ob ein Arbeitnehmer überhaupt zur Durchführung einer Dienstreise verpflichtet werden kann, ist ein möglicher Anlass von Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie verschiedene Gerichtsentscheidungen zeigen. Der nachfolgende Beitrag beantwortet die aufgeworfenen Fragen und gibt hierzu einen praxisorientierten Überblick. Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 1 SP - 38 EP - 44 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Wichtige arbeitsrechtliche Entwicklungen im Jahr 2020 : Der Jahresrückblick auf alles Wissenswerte im Arbeitsrecht des vergangenen Jahres JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Im Anschluss an die arbeitsrechtlichen Jahresübersichten der vergangenen Jahre (NWB 5/2019 S. 266; NWB 8/2020 S. 557) gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über relevante Entwicklungen im Arbeitsrecht des Jahres 2020. Der erste Teil beschäftigt sich hierbei mit gesetzlichen Änderungen. Neben Regelungen, die auf die COVID-19-Pandemie zurückgeführt werden können, hat der Gesetzgeber auch andere Vorhaben umgesetzt. So wurde u. a. das Arbeitnehmerentsenderecht reformiert. Für Diskussionen sorgt(e) zudem das Gesetzesvorhaben zur Regelung mobiler Arbeit. Im zweiten Teil werden für die Praxis wichtige höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht erläutert, alphabetisch sortiert von A (wie Antidiskriminierungsrecht) bis U (wie Urlaub). Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 10 SP - 703 EP - 715 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Flexibilisierung von Arbeitszeit durch den Abruf von Arbeit : Möglichkeiten und Grenzen arbeitsvertraglicher Gestaltung zur Vermeidung von „Leerlaufzeiten“ JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Der Bedarf an flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt stetig zu, wobei die Corona-Pandemie dieses Bedürfnis nochmals verschärft hat. Gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen wächst die Notwendigkeit, den Einsatz der Beschäftigten möglichst bedarfsgerecht zu steuern, also bei guter Auftragslage mehr Arbeitszeit abzurufen und bei ausbleibenden Aufträgen die Arbeitszeit zu reduzieren und somit bezahlte „Leerlaufzeiten“ zu vermeiden. Der Gesetzgeber stellt den Arbeitgebern hierfür das Instrument der sog. Abrufarbeit ( § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG ) zur Verfügung. In dem nachfolgenden Beitrag werden Möglichkeiten und Grenzen der Abrufarbeit skizziert und konkrete arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 15 SP - 1055 EP - 1063 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vertragsgestaltungen bei der Beschäftigung von Rentnern in Unternehmen : (Befristete) Beschäftigungsverhältnisse als sinnvolles Instrument zum Schließen von Personallücken JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 25 SP - 1810 EP - 1817 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Fahrig, Stephan T1 - Offshoring als Betriebs(teil)übergang gemäß § 613a BGB JF - ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 0723-9416 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 548 vorhanden IS - 42 SP - 2045 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Änderungen durch das Flexirentengesetz - Neue Anreize zur Beschäftigung von Rentnern JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 10 SP - 738 EP - 748 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Die Reform des Mutterschutzrechts - Überblick über die wesentlichen Änderungen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 25 SP - 1883 EP - 1891 PB - NWB Verlag GmbH & Co. KG CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Arbeitnehmerüberlassung: Neue gesetzliche Spielregeln ab dem 1.1.2017 JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des ursprünglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endgültige Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (AÜG-E). Die Änderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von größeren Änderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. Für die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 371 EP - 374 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Kleinertz, Caroline T1 - Urlaub, Feiertage und Krankheit - Kurzarbeit in Vollzug JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2010 SN - 0323-4568 IS - 6 SP - 348 EP - 351 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Mävers, Gunther T1 - Rechtzeitigkeit der Meldung nach §§ 37 b, 140 SGB III JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2004 SN - 1618-0143 SP - 307 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Erweiterte Kampfrechte der Gewerkschaften – Was Arbeitgeber künftig beachten müssen JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2018 SN - 1618-0143 SP - 310 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Der Arbeitskampf im Ungleichgewicht: Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks? JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 42 Z 228 vorhanden SP - 814 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht? JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 45 SP - 3552 EP - 3559 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Thiergart, Kirsten T1 - Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes. Y1 - 2018 SN - 0340-7918 SP - 1547 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Stefan, Middendorf A1 - Olbertz, Klaus T1 - Betriebsratswahlen 2010 JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 4 SP - 290 EP - 297 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER -