TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Doppelte Abfindung für Arbeitnehmer: Abfindung gemäß § 1 a KSchG und Abfindung gemäß Sozialplan T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.07.2016 - 2 AZR 536/15 SP - 62 EP - 62 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kettenbefristung bei Arbeitsverträgen – Institutioneller Rechtsmissbrauch T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 26.10.2016 - 7 AZR 135/15 SP - 187 EP - 187 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Unwirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 21.09.2016 - 10 ABR 33/15 SP - 204 EP - 204 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 22.01.2016 - 2 Sa 173/15 SP - 511 EP - 511 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - GmbH-Geschäftsführer - Kein arbeitsrechtsfreier Raum JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA Y1 - 2013 SN - 0323-4568 SP - 400 EP - 403 PB - Huss-Medien GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Einführung einer elektronischen Personalakte JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2009 SN - 1618-0143 SP - 86 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Weitergeltung eines Haustarifvertrages bei Verschmelzung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 15.06.2016 - 4 AZR 805/14 SP - 128 EP - 128 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Umwandlung eines unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 18.01.2017 - 7 AZR 236/15 SP - 285 EP - 285 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 SP - 267 EP - 267 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags bei dauerhafter Nachtarbeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 SP - 151 EP - 151 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Kompensation verstößt gegen § 307 I 1 BGB T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 SP - 146 EP - 146 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglicher Regelungslücke in Vergütungsabrede wegen Tarifsukzession T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 SP - 392 EP - 392 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer zählen für Kündigungsschutz grundsätzlich nicht mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 SP - 423 EP - 423 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitnehmereigenschaft des mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechungzum Beschluss v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 SP - 532 EP - 532 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Für Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige zählen vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 SP - 372 EP - 372 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung einer betrieblichen Versorgungsregelung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Konzern Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2014 - 3 AZR 323/13 SP - 173 EP - 173 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Eingruppierung von Arbeitnehmern bei Tarifpluralität T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 SP - 414 EP - 414 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zusätzliche Urlaubstage für Ältere sind in engen Grenzen zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 SP - 127 EP - 127 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Tarifentgelterhöhungen auf Grund betrieblicher Übung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 SP - 217 EP - 217 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Wirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband – Anforderungen an die Verbandssatzung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.01.2015 - 4 AZR 797/13 SP - 82 EP - 82 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Steuerliche Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.11.2016 - VI R 61/14 SP - 145 EP - 145 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vergabe öffentlicher Aufträge kann von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig gemacht werden T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu EuGH: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.11.2015 - C-115/14 SP - 103 EP - 103 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Geltung eines Haustarifvertrages nach Verschmelzung nur im bisherigen Anwendungsbereich T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.09.2014 - 9 Sa 19/14 SP - 86 EP - 86 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abfindungsprogramm nach „Windhundprinzip“ ist zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Düsseldorf: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15 SP - 303 EP - 303 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Altersdiskriminierung bei altersabhängiger Staffelung der Urlaubsdauer T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 23.02.2016 - 2 Sa 192/15 SP - 21 EP - 21 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorlagebeschluss – Kopftuchverbot erneut vor dem EuGH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Beschluss des BAG v. 30.01.2019 – 10 AZR 299/18 IS - 11 SP - 203 EP - 203 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Akzente der Gesetzgebung und Rechtsprechung in 2018 : Ein kurzweiliger Rückblick auf das Arbeitsrecht des vergangenen Jahres JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 5 SP - 266 EP - 279 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Auslandsentsendungen im arbeitsrechtlichen Zusammenhang : Ausgestaltung eines Entsendungsvertrags und mitbestimmungsrechtliche Aspekte JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 19 SP - 1400 EP - 1406 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Rechtssichere Vereinbarungen von Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag : Weitestgehende Abdingbarkeit gesetzlicher Vorgaben ermöglicht passgenaue Gestaltungen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 23 SP - 1693 EP - 1699 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Optionen des Arbeitgebers nach Krankmeldung des Arbeitnehmers : Ein Überblick über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 30 SP - 2222 EP - 2229 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die arbeitsvertragliche Vereinbarung von Vertragsstrafen : Anforderungen an wirksame Vertragsstrafenabreden in Formulararbeitsverträgen beachten JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2019 SN - 0028-3460 IS - 45 SP - 3302 EP - 3308 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Jahresrückblick Arbeitsrecht 2019 : Gesetzesänderungen und insbesondere im Zeichen des Befristungs- und Urlaubsrechts stehende höchstrichterliche Rechtsprechung JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - In Fortschreibung des Jahresrückblicks 2018 (Olbertz, NWB 5/2019 S. 266 ) skizziert der vorliegende Beitrag die jüngsten nennenswerten Entwicklungen im Arbeitsrecht des Jahres 2019. Im Bereich der Gesetzgebung, mit dem sich der erste Teil des Beitrags befasst, betrifft dies etwa das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die angestoßenen Schutzvorschriften für Whistleblower oder das gesetzlich verankerte Recht auf Brückenteilzeit. In der arbeitsrechtlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung stand das Jahr 2019 insbesondere im Zeichen des Befristungs- und des Urlaubsrechts. Was hier und darüber hinaus wegweisend war, zeigt der zweite Teil des Beitrags. Y1 - 2020 SN - 0028-3460 IS - 8 SP - 557 EP - 569 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - GmbH-Geschäftsführer: das eine Mal Arbeitnehmer, das andere Mal nicht : Arbeits- und sozialrechtliche Anwendung von Schutzvorschriften auf den Geschäftsführer von A bis Z JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2020 SN - 0028-3460 IS - 19 SP - 1431 EP - 1441 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Wenn der „leitende“ Angestellte doch nur ein „normaler“ Arbeitnehmer ist ... : Zur Rechtsstellung leitender Angestellter, zu Fehleinschätzungen des Arbeitgebers und Praxishinweisen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2020 SN - 0028-3460 IS - 32 SP - 2397 EP - 2406 PB - NWB-Verl. CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Dienstreisezeit als Arbeitszeit – oder doch nicht? : Zur arbeitgeberfreundlichen Bewertung von Dienstreisezeiten durch das Bundesarbeitsgericht JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der arbeitsrechtlich richtige Umgang mit Zeiten einer Dienstreise kann in der betrieblichen Praxis Probleme bereiten. Ob die Reisezeiten als solche Arbeitszeit i. S. des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG ) darstellen, also bspw. auf die tägliche Höchstarbeitszeit angerechnet werden müssen oder nicht, ist oftmals genauso unklar wie die Frage, ob und inwieweit Reisezeiten vergütungspflichtig sind. Aber auch, ob ein Arbeitnehmer überhaupt zur Durchführung einer Dienstreise verpflichtet werden kann, ist ein möglicher Anlass von Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie verschiedene Gerichtsentscheidungen zeigen. Der nachfolgende Beitrag beantwortet die aufgeworfenen Fragen und gibt hierzu einen praxisorientierten Überblick. Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 1 SP - 38 EP - 44 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Wichtige arbeitsrechtliche Entwicklungen im Jahr 2020 : Der Jahresrückblick auf alles Wissenswerte im Arbeitsrecht des vergangenen Jahres JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Im Anschluss an die arbeitsrechtlichen Jahresübersichten der vergangenen Jahre (NWB 5/2019 S. 266; NWB 8/2020 S. 557) gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über relevante Entwicklungen im Arbeitsrecht des Jahres 2020. Der erste Teil beschäftigt sich hierbei mit gesetzlichen Änderungen. Neben Regelungen, die auf die COVID-19-Pandemie zurückgeführt werden können, hat der Gesetzgeber auch andere Vorhaben umgesetzt. So wurde u. a. das Arbeitnehmerentsenderecht reformiert. Für Diskussionen sorgt(e) zudem das Gesetzesvorhaben zur Regelung mobiler Arbeit. Im zweiten Teil werden für die Praxis wichtige höchstrichterliche Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht erläutert, alphabetisch sortiert von A (wie Antidiskriminierungsrecht) bis U (wie Urlaub). Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 10 SP - 703 EP - 715 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Flexibilisierung von Arbeitszeit durch den Abruf von Arbeit : Möglichkeiten und Grenzen arbeitsvertraglicher Gestaltung zur Vermeidung von „Leerlaufzeiten“ JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Der Bedarf an flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt stetig zu, wobei die Corona-Pandemie dieses Bedürfnis nochmals verschärft hat. Gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen wächst die Notwendigkeit, den Einsatz der Beschäftigten möglichst bedarfsgerecht zu steuern, also bei guter Auftragslage mehr Arbeitszeit abzurufen und bei ausbleibenden Aufträgen die Arbeitszeit zu reduzieren und somit bezahlte „Leerlaufzeiten“ zu vermeiden. Der Gesetzgeber stellt den Arbeitgebern hierfür das Instrument der sog. Abrufarbeit ( § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG ) zur Verfügung. In dem nachfolgenden Beitrag werden Möglichkeiten und Grenzen der Abrufarbeit skizziert und konkrete arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 15 SP - 1055 EP - 1063 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vertragsgestaltungen bei der Beschäftigung von Rentnern in Unternehmen : (Befristete) Beschäftigungsverhältnisse als sinnvolles Instrument zum Schließen von Personallücken JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 25 SP - 1810 EP - 1817 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer Familiengesellschaft T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.12.2018 – L 12 BA 23/18 B ER IS - 3 SP - 48 EP - 48 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Verzugspauschale bei Lohnverzug des Arbeitgebers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 IS - 4 SP - 75 EP - 75 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.10.2018 – 8 AZR 501/14 IS - 6 SP - 111 EP - 111 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zuordnung von befristet versetzten Arbeitnehmern zu einem übergehenden Betriebsteil T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des LAG Köln v. 04.12.2018 – 4 Sa 962/17 IS - 7 SP - 132 EP - 132 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 23.01.2019 – 7 AZR 733/16 IS - 11 SP - 201 EP - 201 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - GEN A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Daten- und Privatsphäreschutz im Wandel der 2020er-Jahre Y1 - 2020 SP - 33 EP - 38 ER - TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Nationale Entwicklungen, EuGH-Vorlagen & Aufsicht JF - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - Die Verfasser vermitteln einen Überblick über die nationalen Gesetzgebungsverfahren und wesentliche EuGH-Vorlagefragen betreffend den Datenschutz und das Datenrecht für das Jahr 2023. Zunächst folgen u.a. Hinweise in Bezug auf den Hinweisgeberschutz, die Verabschiedung der Einwilligungsverwaltungs-Verordnung zur Konkretisierung des § 26 TTDSG und das Mobilitätsdatengesetz. Anschließend werden Vorlagefragen deutscher Gerichte, die dem EuGH vorgelegt und bereits am 12.01.2023 beantwortet wurden, wie etwa C-154/21 und C-132/21 und die EuGH-Entscheidung vom 9.2.2023 (C-453/21), thematisiert. Überdies führen die Autoren wesentliche Entscheidungen des EuGH an, die im Jahr 2023 aus dem Bereich Datenrecht und Datenschutz zu erwarten seien. Auch Aktivitäten der Datenschutzaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene finden Erwähnung. Die Verfasser machen abschließend auf besonders interessante Entscheidungen, die 2023 erwartet werden, wie etwa das EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch, sowie auf das Verhältnis des der Whistleblowing-RL umzusetzende Hinweisgeberschutzgesetz einerseits und Vorgaben des Datenschutzes andererseits, aufmerksam. Sie empfehlen, die künftige Rechtsprechung des EuGH im Blick zu behalten. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 3 SP - 73 EP - 75 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene JF - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die künftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europäischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung könne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bezüglich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden künftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten öffentlich-rechtlicher Datensätze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen möchte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 2 SP - 43 EP - 46 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - BOOK A1 - Müller-Oestreich, Karen A1 - Kruse, Christina T1 - Verfehlte Ziele, die Ausgabenentwicklung in den USA und in der Bundesrepublik Deutschland in den 80er Jahren / Christina Kruse und Karen Müller-Oestreich Y1 - 1990 N1 - Diskussionsbeiträge Institut für Finanzwissenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau ; 3 CY - Freiburg i. Br. ER -