TY - JOUR A1 - Moosdorf, Andreas T1 - It’s not just the Talent, it’s the Knowledge Transfer Method JF - GC Ticker Y1 - 2009 IS - 1 SP - 16 EP - 16 ER - TY - JOUR A1 - Bernecker, Andreas T1 - Divided we reform? Evidence from US welfare policies JF - Journal of Public Economics N2 - Divided government is often thought of as causing legislative deadlock. I investigate the link between divided government and economic reforms using a novel data set on welfare reforms in US states between 1978 and 2010. Panel data regressions show that, under divided government, a US state is around 25% more likely to adopt a welfare reform than under unified government. Several robustness checks confirm this counter-intuitive finding. Case study evidence suggests an explanation based on policy competition between governor, senate, and house. Y1 - 2016 U6 - https://doi.org/10.1016/j.jpubeco.2016.08.003 SN - 0047-2727 VL - 142 SP - 24 EP - 38 PB - Elsevier CY - Amsterdam ER - TY - JOUR A1 - Bernecker, Andreas T1 - Do politicians shirk when reelection is certain? Evidence from the German parliament JF - European Journal of Political Economy N2 - Does stiffer electoral competition reduce political shirking? For a micro-analysis of this question, I construct a new data set spanning the years 2005 to 2012 covering biographical and political information about German Members of Parliament (MPs), including their attendance rates in voting sessions. For the parliament elected in 2009, I show that indeed opposition party MPs who expect to face a close race in their district show significantly and relevantly lower absence rates in parliament beforehand. MPs of governing parties seem not to react significantly to electoral competition. These results are confirmed by an analysis of the parliament elected in 2005, by several robustness checks, and also by employing an instrumental variable strategy exploiting convenient peculiarities of the German electoral system. The study also shows how MPs elected via party lists react to different levels of electoral competition. Y1 - 2014 U6 - https://doi.org/10.1016/j.ejpoleco.2014.07.001 SN - 0176-2680 VL - 36 SP - 55 EP - 70 PB - Elsevier CY - Amsterdam ER - TY - JOUR A1 - Bernecker, Andreas T1 - Divided Government and the Adoption of Economic Reforms JF - CESifo DICE Report - Journal for Institutional Comparison Y1 - 2014 SN - 1612-0663 VL - 12 IS - 4 SP - 47 EP - 52 PB - Ifo Institute for Economic Research CY - München ER - TY - JOUR A1 - Buck, Raphael A1 - Läubli, Daniel A1 - Meyer, Laura A1 - Moosdorf, Andreas T1 - Re-FRESH! Mit dem Frischesortiment punkten JF - Akzente Y1 - 2013 IS - 3 SP - 36 EP - 43 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vernachlässigung des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips durch den BGH JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift Y1 - 2019 SN - 0341-1915 IS - 32 SP - 2277 EP - 2279 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Pietsch, Wolfram T1 - Augmenting voice of the customer analysis by analysis of belief JF - QFD-Forum Y1 - 2015 SN - 1431-6951 IS - 30 SP - 1 EP - 5 ER - TY - JOUR A1 - Büdenbender, Martin T1 - Auswirkungen der europäischen Energiepolitik auf den deutschen Atomausstieg JF - Zeitschrift für Energiewirtschaft N2 - Nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 steht der Atomausstieg in Deutschland wieder ganz oben auf der politischen Agenda. Eine aktuelle Bestandsaufnahme aller ma\geblichen Argumente erscheint somit zwingend notwendig. Dabei sollte der Blickwinkel nicht national beschränkt bleiben, sondern vor allem der Einfluss der europäischen Dimension dieser Thematik miteinbezogen werden. Auf europäischer Ebene zeigt sich eine Position zu Gunsten der Kernenergie. Unter den 27 EU-Staaten findet gerade eine Renaissance der Atomkraft statt. Die drei europäischen Organe befürworten den umfangreichen Einsatz der Kernenergie als langfristigen Bestandteil des Energieträgermix. Deutschland gehört mit seinem Beschluss zum Atomausstieg einer Minderheit an. Als Teil eines immer stärker zusammen wachsenden und letztendlich vollständig integrierten europäischen Strommarktes wird Deutschland langfristig stets mit Atomstrom versorgt werden. Dies gilt losgelöst von dem Einsatz von Kernkraftwerken im Inland. Eine Abschaltung der Anlagen führt damit nicht zur Zielerreichung der Atomkraftgegner, sondern lediglich zu zusätzlichen energietechnischen Herausforderungen bei der Sicherstellung der deutschen Stromversorgung. Der deutsche Atomausstieg sollte aus diesem Grund von der neuen Bundesregierung zurück genommen werden. Y1 - 2009 SN - 1866-2765 U6 - https://doi.org/10.1007/s12398-009-0039-4 VL - 33 IS - 4 SP - 341 EP - 350 PB - Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Büdenbender, Martin T1 - Der Atomausstieg in Deutschland – ein zukunftsfähiger Sonderweg im europäischen Kontext? JF - atw International Journal for Nuclear Power T2 - Opting out of the Peaceful Use of Nuclear Power in Germany — A Promising Special Approach in the European Context KW - Kernenergie KW - Atomausstieg KW - Europäische Energiepolitik Y1 - 2009 SN - 14315254 VL - 54 IS - 10 SP - 616 EP - 627 PB - Inforum CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Büdenbender, Martin A1 - Janssen, Matthias A1 - Wobben, Magnus T1 - Versorgungssicherheit auf Elektrizitätsmärkten — Investitionsdilemma durch ineffizientes Marktdesign? JF - Zeitschrift für Energiewirtschaft N2 - Dieser Artikel befasst sich mit dem Investitionsdilemma in der Stromerzeugung, welches in unzureichend ausgestalteten liberalisierten Strommärkten zu einem gesamtwirtschaftlich unerwünscht geringen Niveau an Versorgungssicherheit führt. Die originären Ursachen im deutschen Strommarkt liegen in einer eingeschränkten Schadenersatzpflicht der Lieferanten im Falle eines kapazitätsbedingten Stromausfalls und in der zeitlichen Differenz zwischen letzter Handelsmöglichkeit und Lieferung. Letzteres verhindert ein jederzeitiges individuelles Glattstellen von unerwartet auftretenden Ein- bzw. Ausspeiseänderungen. Des Weiteren führen Faktoren wie die fehlende Partizipation der Endverbraucher am Großhandelsmarkt, die nur undifferenziert mögliche Abschaltung von Endverbrauchern oder time lags durch lange Bau- und Genehmigungszeiten von Erzeugungskapazitäten in Verbindung mit über lange Zeiträume nicht versicherbaren Risiken bezüglich Brennstoff-, CO2-Zertifikate- und Strompreisen zu einer Verschärfung der Problematik. Sinnvolle Lösungsansätze sind zum einen die Erhöhung der Intraday-Handelsliquidität zur Verbesserung der Markträumungsfunktion bis möglichst kurz vor Stromlieferung, was z. B. durch eine Förderung der Direktvermarktung Erneuerbarer Energien erreicht werden kann. Zum anderen trägt ein verstärkter Ausbau von smart metern bei Endverbrauchern zu einer höheren Versorgungssicherheit bei, da dies die Glättung von Lastspitzen und die Artikulation der tatsächlichen Zahlungsbereitschaft von Endverbrauchern am Großhandelsmarkt ermöglicht. Y1 - 2009 SN - 1866-2765 VL - 33 IS - 1 SP - 49 EP - 61 ER - TY - JOUR A1 - Balzer, Hermann A1 - Streit, Daniel A1 - Heinze, Marcel ED - Krause, Stefan T1 - Implikationen der Digitalisierung für den Finanzbereich der Unternehmung und das Rollenbild des CFO JF - Betriebswirtschaftliche Implikationen der digitalen Transformation. ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung, Sonderheft 72 Y1 - 2017 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-658-18751-4_14 N1 - ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung. Sonderheft 72. Arbeitskreis Finanzierung der Schmalenbach-Gesellschaft e.V. IS - 72 SP - 267 EP - 283 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Übergang von Leiharbeitnehmern bei Übertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebsübergangs JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 5 SP - 398 EP - 403 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen für die Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 15 SP - 1263 EP - 1270 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht? JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 45 SP - 3552 EP - 3559 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Stefan, Middendorf A1 - Olbertz, Klaus T1 - Betriebsratswahlen 2010 JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 4 SP - 290 EP - 297 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 314 EP - 317 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Mävers, Gunther T1 - Rechtzeitigkeit der Meldung nach §§ 37 b, 140 SGB III JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2004 SN - 1618-0143 SP - 307 ER -