TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Pyschny, D. A1 - Döring, Bernd A1 - Feldmann, M. T1 - Ermittlung der thermischen Leistungsfähigkeit des neuartigen multifunktionalen Verbunddeckensystems InaDeck JF - Bauingenieur : die richtungsweisende Zeitschrift im Bauingenieurswesen Y1 - 2014 SN - 0005-6650 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Bayernallee vorhanden: 13 Z 049-2014 VL - 89 IS - 3 SP - 116 EP - 124 PB - VDI Fachmedien CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen - Handelsrechtlicher Kompetenzzuwachs mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Beschäftigung von Prokuristen ist gängige betriebliche Praxis. Unternehmen stehen dabei immer wieder vor der Frage, ob und welche Arbeitnehmer sie zu Prokuristen bestellen sollen. Nicht selten bleiben hierbei die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die mit der Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen einhergehen können, unberücksichtigt, wie diverse Gerichtsentscheidungen zeigen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Folgen bei der Beschäftigung von Prokuristen geben und der betrieblichen Praxis somit gleichzeitig als Entscheidungshilfe dienen, wenn es um das Ob und Wie der möglichen Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen geht. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1591 EP - 1596 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Verschitz, Daniel A1 - Butenweg, Christoph T1 - Standsicherheitsnachweis von Behältern für Kleinkläranlagen JF - ACWA aktuell N2 - Die PIA GmbH prüft seit fast 8 Jahren die Standsicherheit von Behältern für Kleinkläranlagen. Diese bestehen in der Regel aus Kunststoff oder Beton und müssen über ihre gesamte Lebensdauer den Beanspruchungen aus Handhabung, Einbau und Betrieb standhalten. Die Standsicherheit kann nach EN 12566 wahlweise durch einen rechnerischen Nachweis oder durch einen praktischen Nachweis wie die Bruchlastprüfung oder die Prüfung in der Grube erfolgen. Y1 - 2014 IS - 12 - 9/2014 SP - 10 PB - RWTH Aachen CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Butenweg, Christoph A1 - Schmitt, T. A1 - Rosen, B. T1 - Seismische Einwirkungen auf erdverlegte Rohrleitungen JF - Bauingenieur N2 - Die erdbebensichere Auslegung von erdverlegten Rohrleitungssystemen ist von wesentlicher Bedeutung zur Sicherstellung der Funktionalität der Versorgungsinfrastruktur nach einem Erdbebenereignis. Zur Vermeidung von Netzausfällen ist es erforderlich, die räumlich weit ausgedehnten Leitungssysteme mit geeigneten rechnerischen Modellen seismisch zu bemessen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Beanspruchung von Rohrleitungssystemen durch seismische Welleneinwirkung und stellt geeignete Näherungsansätze und ein detailliertes Rechenmodell für seismische Leitungsanalysen vor. Mit den Ansätzen wird in Berechnungsbeispielen der Einfluss wesentlicher Parameter auf die seismisch induzierten Dehnungen in Rohrleitungssystemen untersucht. Y1 - 2014 SN - 0005-6650 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Bayernallee unter der Signatur 13 Z 049 vorhanden VL - 89 SP - 316 EP - 324 PB - VDI Fachmedien CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Wolf, Martin R. A1 - Biesen, Ina van der A1 - Greeb, Birgit T1 - Mein Freund, die Uni JF - Die neue Hochschule : DNH : für anwendungsbezogene Wissenschaft und Kunst Y1 - 2014 SN - 0340-448X N1 - Gedr. Ausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden. VL - 2014 IS - 2 SP - 54 EP - 56 PB - HLB CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Laack, Walter van T1 - Nahtoderfahrungen aus medizinischer Sicht JF - Deutsche medizinische Wochenschrift : DMW N2 - Nah- versus Nachtoderfahrungen Nahtoderfahrungen (NTE) sind ein Phänomen aus der Kategorie „außergewöhnliche Bewusstseinserfahrungen“. Sie treten in unmittelbarer Nähe des eigenen Todes auf. Oft, aber nicht immer, handelt es sich dabei um Erfahrungen von Personen, die durch ärztliche Maßnahmen wiederbelebt wurden und später davon berichten (NTE-ler). Jedoch kommen solche Phänomene auch bei Menschen vor, die während einer schweren Erkrankung eine lebensbedrohliche Krise haben, hiervon aber spontan genesen. Den NTE ähnlich sind auch sogenannte Nachtod-erfahrungen sowie spontane Erlebnisse, die im Rahmen anderer außergewöhnlicher Stresssituationen auftreten. Von Nachtoderfahrungen spricht man, wenn die Betroffenen anlässlich des Todes von geliebten Angehörigen oder Freunden Erlebnisse haben, die inhaltlich ebenfalls, zumindest aber teilweise, denen von NTE entsprechen. Nachtoderfahrungen sowie spontane NTE-ähnliche Erlebnisse unterscheiden sich jedoch von den echten NTE zumeist sowohl quantitativ als auch qualitativ. Unter einem quantitativen Unterschied versteht man in diesem Zusammenhang eine in der Regel geringer ausgeprägte Komplexität, als sie sehr vielen NTE zu eigen ist. Da sich aber auch viele NTE selbst bezüglich ihrer Komplexität unterscheiden, ist der Hauptunterschied qualitativer Natur: Echte NTE besitzen gegenüber den anderen hier erwähnten Phänomenen eine größere inhaltliche und emotionale Tiefe. Sie begleiten die Betroffenen anschließend ein Leben lang – zumeist mit positiven, in Einzelfällen aber auch mit negativen Folgen, die bis zu einem späteren Suizid reichen können. Die genannten außergewöhnlichen Bewusstseinsphänomene lassen sich in ihrer Gesamtheit bei rund 5 % der Bevölkerung finden. NTE im Speziellen haben hiervon einen durchaus bedeutenden Anteil. Je nach Studie geben zwischen 18 % und 40 % aller Personen, die reanimiert wurden, an, währenddessen eine NTE erlebt zu haben. Dass nicht alle eine solche Erfahrung machen, wird von Kritikern gern dahingehend interpretiert, NTE seien rein physiologischer und keineswegs spiritueller Natur. Jedoch sollte man bedenken, dass im Fall einer rein neurophysiologischen Grundlage von NTE dann bei jedem ein solches Phänomen zu erwarten wäre, so wie beispielsweise auch die Symptome einer Hypoglykämie im Wesentlichen immer dieselben sind. Y1 - 2014 U6 - https://doi.org/10.1055/s-0034-1387363 SN - 1439-4413 (E-Journal); 0012-0472 (Print); 1437-5982 (Print) VL - Jg. 139 IS - H. 51/52 SP - 2651 EP - 2654 PB - Thieme CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Ritz, Thomas A1 - Pisarczyk, Rafael A1 - Sachtleben, Johanna A1 - Leßenich, Nina T1 - Usability Engineering maßgeschneidert : Modellbaukasten zur Entwicklung gebrauchstauglicher mobiler Software JF - Wissenschaft trifft Praxis Y1 - 2014 SN - 2198-8544 (Print) SN - 2198-9362 (Online) N1 - Der Link führt zum vollständigen Heft, der Artikel beginnt auf S.79. VL - 1 IS - 1 SP - 79 EP - 88 PB - Begleitforschung Mittelstand-Digital c/o WIK-Consult GmbH CY - Bad Honnef ER - TY - JOUR A1 - Wallenborn, Ramona A1 - Ritz, Thomas T1 - Mobilität miteinander teilen : städtisches eCarsharing in einer vernetzten Gesellschaft ; [vernetztes Fahren von morgen] JF - Neue Mobilität : das Magazin vom Bundesverband eMobilität Y1 - 2014 SN - 2191-5636 VL - 5 IS - 14 (Herbstausg.) SP - 92 EP - 95 PB - Bundesverband eMobilität BEM CY - Berlin ER -