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Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – EuGH tariert aus

  • Umsatzbasierte Bußgelder – wie sonst nur aus dem Kartellrecht bekannt – waren einer der Gründe, warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor ihrem Inkrafttreten für erhebliches Aufsehen sorgte. Die vielfach relevanteren Schadensersatzansprüche, die, wie bei „Dieselgate“, aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen und der aus Sicht von Rechtsdienstleistern bestehenden Skalierbarkeit mit weitaus höheren Einbußen für Unternehmen einhergehen können, blieben zunächst unbeachtet. Inzwischen ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO die Vorschrift, die die meisten Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) der letzten Jahre hervorgerufen hat. Am 4.5.2023 hat nun der EuGH (Urteil v. 4.5.2023 - Rs. C-300/21, NWB GAAAJ-41389) in einem Grundsatzurteil über zentrale Fragen rund um den Ersatz immaterieller Schäden als Folge von Datenschutzverstößen entschieden.

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Metadaten
Verfasserangaben:Alexander Golland
ISSN:0028-3460
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht
Verlag:NWB Verlag
Verlagsort:Herne
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2023
Datum der Publikation (Server):07.08.2023
Freies Schlagwort / Tag:Datenschutzgrundverordnung; Schadensersatz
Jahrgang:2023
Ausgabe / Heft:26
Erste Seite:1845
Letzte Seite:1845
Link:https://datenbank.nwb.de/Dokument/1020027/
Zugriffsart:bezahl
Fachbereiche und Einrichtungen:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / NWB-Verlag