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Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE

  • Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes.

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Metadaten
Author:Klaus Olbertz, Kirsten Thiergart
ISSN:0340-7918
Opac Id:43 Z 228
Parent Title (German):Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern
Publisher:Beck
Place of publication:München
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2010
Date of first Publication:2018/10/22
Date of the Publication (Server):2018/10/22
First Page:1547
Link:https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LSK-B-2010-N-250757
Link:campus
Institutes:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften