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Wirkungslosigkeit der Entsprechenserklärung gem. §161 AktG

  • Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht

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Metadaten
Verfasserangaben:Duc Hung TranORCiD
ISSN:0340-7918
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern
Verlag:Beck
Verlagsort:München
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2011
Datum der Erstveröffentlichung:08.11.2018
Datum der Publikation (Server):08.11.2018
Jahrgang:66
Erste Seite:2025
Bemerkung:
gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228
Link:https://online.ruw.de/suche/bb/Wirkungslosigke-de-Entsprechenserklaeru-ge--16-Ak-797cb7d90a360488b53a43808c451f4f/?OK=1&i_year=2011
Zugriffsart:campus
Fachbereiche und Einrichtungen:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / Beck