Bundesregierung beschließt Flexi-Rente
- Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen.
Verfasserangaben: | Klaus Olbertz |
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ISSN: | 1860-9449 |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht |
Dokumentart: | Wissenschaftlicher Artikel |
Sprache: | Deutsch |
Erscheinungsjahr: | 2016 |
Datum der Erstveröffentlichung: | 17.10.2018 |
Ausgabe / Heft: | 42 |
Erste Seite: | 3145 |
Letzte Seite: | 3147 |
Link: | https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/633625 |
Zugriffsart: | bezahl |
Fachbereiche und Einrichtungen: | FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften |
collections: | Verlag / NWB-Verlag |