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Übergang von Leiharbeitnehmern bei Übertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebsübergangs

  • Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

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Metadaten
Author:Klaus Olbertz
ISSN:1860-9449
Parent Title (German):NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht
Publisher:NWB-Verlag
Place of publication:Herne
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2012
Date of first Publication:2018/10/17
Date of the Publication (Server):2018/10/17
Issue:5
First Page:398
Last Page:403
Link:https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/426999
Zugriffsart:campus
Institutes:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / NWB-Verlag