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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den bisherigen Vermieter?

  • Der VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass ein Mieter von seinem ehemaligen Vermieter keine „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung‘‘ verlangen kann, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht. Der folgende Beitrag untersucht die Konsequenzen der aktuellen Entscheidung.

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Metadaten
Verfasserangaben:Michael Timme
DOI:https://doi.org/10.9785/ovs-mdtr-2010-60
ISSN:0340-1812
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):MDR Monatsschrift für Deutsches Recht
Verlag:Verlag Dr. Otto Schmidt
Verlagsort:Köln
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2010
Datum der Publikation (Server):18.12.2012
Jahrgang:64
Ausgabe / Heft:2
Erste Seite:60
Letzte Seite:61
Link:https://doi.org/10.9785/ovs-mdtr-2010-60
Zugriffsart:bezahl
Fachbereiche und Einrichtungen:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / Verlag Dr. Otto Schmidt