Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht

  • Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.

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Metadaten
Author:Thorsten Patric Lind
ISSN:0005-9935
Parent Title (German):Der Betrieb
Publisher:Fachmedien Otto Schmidt
Place of publication:Düsseldorf
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2016
Date of the Publication (Server):2016/05/04
Volume:69
Issue:17
First Page:999
Last Page:1001
Note:
Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden: 43 Z 364
Link:https://www.wiso-net.de/document/MCDB__DBDBDB1200347
Zugriffsart:campus
Institutes:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / Fachmedien Otto Schmidt