Bundesregierung beschließt Flexi-Rente

  • Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen.

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Metadaten
Author:Klaus Olbertz
ISSN:1860-9449
Parent Title (German):NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2016
Date of first Publication:2018/10/17
Date of the Publication (Server):2018/10/17
Issue:42
First Page:3145
Last Page:3147
Link:https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/633625
Zugriffsart:bezahl
Institutes:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / NWB-Verlag