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Kündigung des Mietverhältnisses wegen nicht gezahlter Kosten eines Rechtsstreits

  • Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Der folgende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen dieser Entscheidung für die mietvertragliche Praxis

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Verfasserangaben:Michael Timme
DOI:https://doi.org/10.9785/ovs-mdtr-2010-1089
ISSN:0340-1812
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Monatsschrift für deutsches Recht
Verlag:Verlag Dr. Otto Schmidt
Verlagsort:Köln
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2010
Datum der Publikation (Server):18.12.2012
Jahrgang:64
Ausgabe / Heft:19
Erste Seite:1089
Letzte Seite:1091
Link:https://doi.org/10.9785/ovs-mdtr-2010-1089
Zugriffsart:bezahl
Fachbereiche und Einrichtungen:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / Verlag Dr. Otto Schmidt