Refine
Year of publication
- 2014 (135) (remove)
Institute
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (35)
- Fachbereich Chemie und Biotechnologie (22)
- Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (19)
- Fachbereich Energietechnik (18)
- Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik (18)
- Fachbereich Bauingenieurwesen (8)
- Fachbereich Medizintechnik und Technomathematik (7)
- Fachbereich Architektur (3)
- FH Aachen (2)
- Solar-Institut Jülich (2)
Language
- German (135) (remove)
Document Type
- Article (48)
- Book (19)
- Part of a Book (16)
- Conference Proceeding (16)
- Conference: Meeting Abstract (14)
- Report (7)
- Other (6)
- Bachelor Thesis (3)
- Patent (2)
- Part of a Periodical (2)
Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne
(2014)
Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen.
Heute wie damals werden die großzügigen und offenen Siedlungsstrukturen der ersten Nachkriegsjahrzehnte mit ihrem hohen Anteil an "Grün" vielfach geschätzt und als solche nicht grundlegend hinterfragt. "Grün" verheißt im Allgemeinen Licht, Luft und Sonne, Freizeit und Erholung und gilt als etwas Wünschenswertes im städtischen Kontext. Unbeachtet bleibt, dass dem Begriff "Grün" zunächst keine Eigenschaften oder Qualitäten zugewiesen sind - er sagt noch lange nichts über dessen räumliche Qualität, dessen Nutzbarkeit, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit aus. Abstandsgrün und Straßenbegleitgrün ist eben auch "Grün". Neben einer quantitativen Argumentation, welche ökologischen Aspekte wie Biotopvernetzung, Stadt- und Mikroklima berücksichtigt, sollten wir verstärkt qualitativ denken und damit die Grundlage für einen erweiterten und wesentlich differenzierteren Diskurs über urbane Freiräume ebnen.