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06| Warum es gemeinsam besser geht
10| Interview
14| Wer ist hier der Boss?
18| Schnittstelle zwischen Mensch und Technik
22| Zweite Heimat Jülich
28| Zwischen Angst und Hoffnung
32| Eine Sternstunde für die FH Aachen
36| Gegen alle Widerstände
38| Ein Ort, der bleibt
42| Der Aufblühende
46| Der Computer sitzt am Steuer
52| Da geht das Herz auf
54| Hoch hinaus
58| Beratungsangebote
60| Das alte Schätzchen
„ALIGN“ ist ein smartes Möbelsystem, das den individuellen Lebensstil und die Werte der heutigen Gesellschaft widerspiegelt. Es bietet ausreichend Stauraum und ermöglicht es, Objekte gezielt in Szene zu setzen oder in den Hintergrund zu rücken. Das vielseitige System passt sich an unterschiedliche Raum- und Nutzungsszenarien an. Es ermöglicht die individuelle Gestaltung des Wohnraums nach persönlichen Vorlieben und hilft, den Herausforderungen des modernen Lebens gerecht zu werden. „ALIGN“ – eine passende Lösung für jedes Problem.
Stand 01.01.2022 sind in Deutschland 618.460 elektrisch angetriebene KFZ zugelassen. Insgesamt sind derzeit 48.540.878 KFZ zugelassen, was einer Elektromobilitätsquote von ca. 1,2 % entspricht. Derzeit werden Elektromobile über Ladestationen oder Steckdosen mit dem Stromnetz verbunden und üblicherweise mit der vollen Ladekapazität des Anschlusses aufgeladen, bis das Batteriemanagementsystem des Fahrzeugs abhängig vom Ladezustand der Batterie die Ladeleistung reduziert.
§ 1 | Geltungsbereich der Prüfungsordnung
§ 2 | Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung, Abschlussgrad
§ 3 | Beginn, Dauer, Umfang und Gliederung des Studiums
§ 4 | Zugang zum Studium, Praktikum
§ 5 | Prüfungsausschuss
§ 6 | Studien- und Prüfungselemente
§ 7 | Zulassung zu den Prüfungen
§ 8 | Durchführung von Prüfungen
§ 9 | Verbesserungsversuch
§ 10 | Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 11 | Praxissemester
§ 12 | Mobilitätssemester (Auslandssemester)
§ 13 | Bachelorprojekt§ 14 | Gesamtnote, Zeugnis, Bachelorurkunde
§ 15 | Inkrafttreten, Veröffentlichung
Anlage 1 | Studienplan Kernstudium
Anlage 2 | Allgemeine Kompetenzen
Damit Sie auch in den immer häufiger werdenden Onlineveranstaltungen als Moderator gut bestehen, sollten Sie wissen, was bei der Onlinemoderation im Besonderen zu beachten ist.
In diesem dritten Teil der Beitragsserie erfahren Sie, warum online anders als offline ist. Die technischen Möglichkeiten werden vorgestellt und auch wie diese zu nutzen sind. Schließlich erhalten Sie Tipps, die Sie beim Sprechen online beachten sollten.
Damit Sie auch in den immer häufiger werdenden Onlineveranstaltungen als Moderator gut bestehen, sollten Sie wissen, was bei der Onlinemoderation im Besonderen zu beachten ist.
In diesem dritten Teil der Beitragsserie erfahren Sie, warum online anders als offline ist. Die technischen Möglichkeiten werden vorgestellt und auch wie diese zu nutzen sind. Schließlich erhalten Sie Tipps, die Sie beim Sprechen online beachten sollten.
Fahrzeugstruktur
(2023)
Um sowohl Treibhausgas-Emissionen zu verringern als auch Kraftstoffressourcen zu schonen, wird zunehmend an einer Transformation konventionell angetriebener Kraftfahrzeuge hin zu elektrifizierten Antriebskonzepten gearbeitet. Basierend auf herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wurde eine Vielzahl neuer Antriebssysteme mit verschiedenem Elektrifizierungsgrad entwickelt. Mitte der 1990er-Jahre kamen erste Fahrzeuge mit einem Hybridantrieb auf den Markt. Die Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor erlaubt eine Verbrauchsreduktion und Bremsenergierückgewinnung sowie lokal emissionsfreies Fahren.
Durch das WEMoG (Gesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2187) hat der Gesetzgeber die Regelung des § 20 WEG eingeführt. Demnach ist auch für bauliche Veränderungen an Räumen und Flächen, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen, die Zustimmung der Gemeinschaft notwendig. Der BGH hat nun mit Urt. v. 17.3.2023 –V ZR 140/22, MDR 2023, 619 deutlich gemacht, dass bei Fehlen eines entsprechenden Beschlusses, die bauliche Veränderung durch einen einzelnen Wohnungseigentümer nicht vorgenommen werden darf, sondern eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung darstellt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, um die neue Rechtslage durch § 20 WEG eingehend zu erläutern. Gleichzeitig werden die Folgen der aktuellen Entscheidung näher dargestellt.