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1) In Karosseriestrukturen steht der richtige Werkstoffeinsatz stärker den je im Spannungsfeld von Leichtbau, Kosten (Stückzahlen) und Leistungsanforderung 2) In „klassischen“ Strukturen von Modulträgern und Klappen hat sich die Materialmischbauweise verstärkt in den letzten Jahren durchgesetzt 3) Unter Aspekten des konzeptionellen Leichtbaus erscheint der verstärkte Einsatz von Leichtbauwerkstoffen im Vorderwagen sowie in der Dachstruktur zielführend 4) Offene Strukturprofile in Materialmischbauweise liefern für eine Vielzahl von Anwendungen ein interessantes und bis dato kaum genutztes Potential 5) Neue Entwicklungen bei den Fügetechnologien (i.b. kontinuierliche Fügeverbindungen und kombinierte Verfahren) unterstützen den wirtschaftlichen Karosserieleichtbau 6) Werkstoffinnovationen sowie neuartige Fertigungsverfahren machen den Konstruktionswerkstoff „Stahl“ auch in der Zukunft im Karosseriebau weiterhin sehr attraktiv
Das Projekt behandelt die Thematik von Aphantasie, welche die „Abwesenheit freiwilliger, visuell erzeugter Bilder“ (Fußnote) im Kopf beschreibt. Das Ziel der Arbeit ist die Aufklärung und Sensibilisierung Außenstehender. Durch eine reine faktenbasierte Betrachtungsweise ist dies kaum möglich, weshalb ein visueller Ansatz besser geeignet ist. Das Projekt lokalisiert sich in den Bereichen Fotografie & Ausstellung. Die Fotografien stehen für eine beispielhafte Visualisierung der subjektiven Wahrnehmung der Gestalterin – das Ausstellungsobjekt, eine begehbare Camera obscura, repräsentiert das Innere ihres Kopfes. Die Aufnahmen wurden bei Nacht mit verschiedenen Lichtern innerhalb der Camera obscura abgebildet und abgelichtet. Betrachter:innen der Ausarbeitung sollen einen weiteren Blickwinkel auf die Thematik, die Sichtweise und ihre Auswirkungen erhalten – auch im Kontext und der Arbeit als Designer:in. Fußnote: https://www.psychologie.uni-bonn.de/de/unser-institut/abteilungen/differentielle-biologische-psychologie/%20%20Aphantasia%20Research%20Project%20Bonn%20
Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht
(2016)
Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.