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zuerst erschienen In: Handbuch Qualität in Studium und Lehre : Evaluation nutzen, Akkreditierung sichern, Profil schärfen / Hrsg.: Winfried Benz .... Berlin: Raabe ISBN 978-3-8183-0207-8 ; 3-8183-0207-3 , Kapitel E.3.3 S. 1-30 Sonderdruck unter dem Titel: Schermutzki, Lernergebnisse - Begriffe, Zusammenhänge, Umsetzung und Erfolgsermittlung. Fachhochschule Aachen, 2007. 39 S.: graph. Darst. Der Beitrag beschreibt die Bedeutung und Notwendigkeit der Verwendung von Lernergebnissen als gemeinsame Sprache zwischen den verschiedenen Hochschulen und zwischen Hochschule und beruflicher Bildung, um zu einem feststellenden Validitätsurteil und zu funktionstüchtigen Anerkennungsmechanismen zu kommen. Hierbei kommt der ergebnisorientierten Beschreibung der Studiengänge und Module durch die Hochschulen große Bedeutung zu. Der Beitrag beschreibt die diesbezüglichen Grundlagen und schlägt Methoden vor, die bei der praktischen Beschreibung, der Wahl der Lehr- und Lernformen und Prüfungsformen von Studiengängen und Modulen angewendet werden können.
Textauszug: Nach dem Leistungsbild der HOAI hat der Architekt bei Planung und Baubetrieb vier Stationen der Kostenermittlung entsprechend der DIN 276, Abschnitt 2.3 abzuarbeiten. Der Architekt, der seiner Verantwortung gerecht werden will, wird hier weitere Kontrollmechanismen einbauen wollen. Über die genannten Kostenermittlungen hinaus kennt die DIN 276 daher noch das Erfordernis der Kostenkontrolle in Abschnitt 2.4 und der Kostensteuerung in Abschnitt 2.5. Die Kostensteuerung greift immer dann, wenn die Kostenkontrolle eine Abweichung des Kostenrahmens von den Sollwerten aufzeigt. Dazu müssen die Kontrollinstanzen dort eingebaut werden, wo Korrekturen noch möglich sind. Eine erste Kontrolle der Kosten ist daher zwischen Massenermittlung und Vergabe sinnvoll einzuflechten. Zu diesem Zeitpunkt kann die Planung noch verändert werden, was einen ersten steuernden Eingriff in die Baukosten ermöglicht, und zwar bevor die Angebotsunterlagen verschickt werden. Die Grundlagen zu einer effektiven Kostensteuerung werden in der Mengenermittlung der Leistungsphase 6 gelegt. Wenn dort die Mengen nicht sorgfältig und nachvollziehbar ermittelt wurden, wird der Soll- Ist- Abgleich während der Bauphase nicht frühzeitig genug gelingen, wenn nicht gar ganz entfallen. Es gilt also, dafür zu sorgen, dass die Mengenermittlung zur Vergabe mit entsprechender Sorgfalt und vor Allem „projektnah“ erfolgt. Schätzungen haben hier keine Berechtigung.