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Sieht man sich die umfangreichen Betätigungsfelder für einen Projektsteuerer in den Publikationen der einschlägigen Verbände und der Anbieter etwas genauer an, so wird man feststellen, das nach der eigentlichen Projektvorbereitungsphase mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sicherstellung der Finanzierung erhebliche Überschneidungen zu den in der HOAI ausgewiesenen Tätigkeiten der weiteren Planungsbeteiligten, insbesondere des Gebäudeplaners, also des Architekten bestehen. Geht man nun davon aus, dass der Bauherr diese Leistungen nicht doppelt bezahlen will, wäre die logische Konsequenz aus der vollumfänglichen Beauftragung eines Projektsteuerers die Verminderung des Auftragsumfangs an den Architekten, verbunden mit einer Honorarminderung für den Architekten. Damit bricht dem Architekten bei eingehender Betrachtung am Ende mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit und damit seiner Grundlage zur Honorarerzielung weg. Der Bauherr muss in erster Linie seine Wünsche definieren und sein Budget bestimmen. Er beauftragt die Planungsbeteiligten und nimmt deren Leistungen entgegen. Sein Problem dabei ist, dass er diese Leistung nicht beurteilen kann, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit, noch in Bezug auf deren Inhalt. Hier steht der Projektsteuerer im eigentlichen Sinne. Er muss wissen, was die Planungsbeteiligten für ihr Geld zu leisten haben und wie er diese Leistungen durchsetzen kann. Letztendlich sorgt er dann aber auch dafür, das die Architektenleistungen, also Planung und Ausschreibungsunterlagen vom Bauherrn verstanden werden. Warum aber kann der Architekt selbst seine Leistungen und damit den Nachweis der Leistungserfüllung nicht selbst dem Bauherrn verständlich und damit glaubhaft machen? Es liegt also letztlich in der Hand der Architekten, ob ihr Betätigungsfeld weiter durch in die Planung und Gestaltung eingreifende, zusätzliche Projektsteuerer und Generalunternehmer eingeengt oder sogar weggenommen werden kann. Die Frage, wer das Baugeschehen steuert und lenkt bleibt solange ungeklärt, wie die Architekten dieses Tätigkeitsfeld des Architekten im Baubetrieb weiterhin nur unzulänglich ausfüllen können und wollen.
Mit einem Werbefilm kann man seine Zielgruppe schnell und einfach in wenigen Minuten erreichen, indem man sich als Unternehmen auf eine freundliche Art und Weise vorstellt und somit Vertrauen und Kontakt zu der Zielgruppe herstellt. Außerdem bietet ein Werbefilm eine gute Möglichkeit sein Unternehmen als modernes und leistungsstarkes Unternehmen zu präsentieren, um potenzielle Kunden oder sogar neue
Mitarbeiter zu werben. Mit einem überzeugendem Werbefilm, der richtigen Musik und Animation, bleibt ein Werbefilm im Gedächtnis der Zuschauer, viel besser als es Printwerbung in Form von einem Flyer oder einer Broschüre erfüllen kann. Zusätzlich kann man seine Reichweite im Social-Media Bereich um weitere Kanäle erweitern. Dies wiederum ermöglicht dem Unternehmen seinen Kundenstamm zu stärken und auszubauen.
Berlin, TU, Diss., 1998 x, 277 S., graph. Darst. auch erschienen unter dem gleichen Titel als Fortschriftt-Berichte VDI : Reihe 10, Informatik, Kommunikationstechnik ; 564 ISBN 3-18-356410-6 Kurzfassung Die Einführung von Multimedia-Diensten und die Etablierung einer Informationsgesellschaft bringt neben technischen Gesichtspunkten auch eine Reihe von wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Aspekten mit sich, die der vertieften Beobachtung und ggf. einer aktiven und gezielten Gestaltung bedürfen. Als Schritt zum Übergang ins digitale Multimedia-Zeitalter werden die hochwertigen und damit schnellen digitalen Zugangstechnologien und die Individualisierung von Diensten immer wichtiger. Die Multimedia-Dienste bieten diverse Dienstleistungen, die mit Hilfe eines einfachen Modells, bestehend aus Mittlerplattform und Architektur, beschrieben werden können. Die Dienste haben charakteristische Funktionen und Aufgaben, die über mehrere Server, unterschiedliche Endgeräte und diverse Zugangswege bereitgestellt werden. Eine wichtige Basis stellen die Standards, z. B. DAVIC und DVB, dar. Erste grundlegende Erfahrungen aus Piloten bilden die Basis für den Betrieb der Multimedia-Dienste und interaktiven Kommunikationsdienste. Über die oben beschriebene Technologie hinaus könnten für den Betrieb von Multimedia-Plattformen weitere Aspekte, wie die universelle Kommunikationsplattform XAPI, die bestehenden Dienstekonzepte des Intelligenten Netzes und die Ganzheitlichkeit der Chaostheorie, einen wichtigen Einfluß ausüben. Einen zweiten Schritt ins digitale Multimediazeitalter stellt die Integration ins gesellschaftliche Leben dar. Die Angebote von Multimedia-Diensten in Deutschland unterliegen Einflüssen, die aus den Bundesländern, der Bundesregierung, der Europäischen Union und Internationalen Abkommen hervortreten. Durch medienpolitische Zielstellungen werden gesetzliche Rahmen definiert, was sich zwangsläufig auf die Wirtschaftlichkeit von Multimedia-Diensten auswirkt. Unter die wirtschaftlichen Aspekte fallen die Kundengruppen, die Branchen und deren Produkte und Dienstleistungen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Telekommunikations-, Informations- und Kommunikationsgesetz, Landesmedien- und Urheberrecht, diverse andere Gesetze und das Lizenzrecht. Die medienpolitischen Aktivitäten einzelner Unternehmen in Deutschland werden von den Verflechtungen der Medienunternehmen, dem Machtkampf um Fernsehinhalte und deren Rechten sowie den wichtigsten Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen bestimmt. Ausgehend von der Problematisierung werden drei Lösungen entwickelt. Die universellen Kommunikationsplattformen XAPI und das Intelligente Netz IN schaffen neue Konzepte, die in eine technisch-betriebliche Lösung – das Dienstmanagement - einfließen. Der Kunde benötigt ein Dienstangebot für die Nutzung von Multimedia-Diensten. Die Grundlagen der kundenorientierten Lösung - Dienstangebot - bilden die vertrieblichen und interdisziplinären Probleme aus dem Kapitel „Problematisierung“. Mit der Chaostheorie ist eine Betrachtung der Ganzheitlichkeit möglich. Ein Teilaspekt der gesellschaftlichen Belange - die ökonomischen Entwicklung - kann mit Hilfe einer ökonomischen Lösung – der Gesamtheitlichkeit - dargestellt werden. Der Begriff ”Multimedia-Dienst” sagt schon aus, daß eigentlich alle und alles betrachtet werden kann. Alle Entwicklungen und Konzepte können in ein Gesamtkonzept einfließen und diese neu prägen. Es kann daher nur ein Ausschnitt der zu erwartenden Problemen aufzeigt werden. Die vorliegende Arbeit kann für die Beteiligten aus Technik, Wirtschaft, Recht und Politik eine Fülle von Fragestellungen beantworten und Anforderungen transparent darstellen, um frühzeitig geeignete Instrumente zum Betrieb, zur Wertschöpfung und zur gesellschaftlichen Kontrolle der digitalen Multimedia-Dienste festzulegen und andererseits den potentiellen Anbietern Planungssicherheit für den Einstieg in die neuen Märkte zu geben.