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Formine 2023 : Concezione II
(2023)
Der diesjährige Workshop steht im Zeichen der räumlichen Konzeption. Das Erfahren und Definieren des engsten, ganz eigenen Betrachtungsraums, bis hin zur weitläufigen öffentlichen Umgebung des Ortes ist hierbei der erste Schritt. Hierzu stehen alle konzeptionellen Werkzeuge – von der Entwicklung vereinzelter Skizzenabfolgen, bis hin zur Collage - in den ersten Tagen des Workshops zur Verfügung.
All diese Überlegungen, Konzepte und Entwürfe werden in eine Plastik überführt.
Formine 2022 : Concezione I
(2022)
Der diesjährige Workshop steht im Zeichen der räumlichen Konzeption. Das Definieren und Erfahren des engsten, ganz eigenen Betrachtungsraums, bis hin zur weitläufigen öffentlichen Umgebung des Ortes ist hierbei der erste Schritt.
Hierzu stehen alle konzeptionellen Werkzeuge – von der Entwicklung vereinzelter Skizzenabfolgen, bis hin zur Collage - in den ersten Tagen des Workshops zur Verfügung. Abschließend gilt es, den Aufbau - das „Sichzusammenfügen“ aus Form, Relation und Material - in einer Plastik zu vereinen.
Formine 2019 : In Cima
(2019)
Impressum | Inhalt 03
Thomas Tünnemann | Unterwegs...am Wege 04
Projekte 06
Annelie Wirtz | Arrivato 08
Sebastian Rupp | Tracce Passate 18
Henri Boh | Terrazze sopra il lago 28
Hermann Stuzmann | L´Ammissione è Gratuita 32
Vivienne Scheidz | IL Potere dei Simboli 34
Felix Keller | Strada Infinita 38
Moran Dorner | Catturato nel Posto 42
Kevin Osterkamp | Vortice 46
Kristina Foidle | La Vespa e il Fico 52
Simon Rix | Sognare Sulla Strada 58
Jennifer Sikora | Strada Pietrosa 66
Sabrina Frömbgen | Bolla di Pensiero 72
Miriam Azzab | Il Momento 78
Georg Mörke | Sentiero stretto 84
Saskia Frömbgen | Nuova Prospetiva 90
Frank Drehsen | A grado a grado 96
Caronlin Grün | Le prospettive 100
Thomas Tünnemann | Flusso nella Foresta 104
Atmosphärisches
Auf die Küche | Kulinarisches 114
Carpe Diem | Fotografisches 116
Herausgeber: Prof. Dipl.-Ing. Thomas Tünnemann
Katalog Layout; Thilo Haas, Matthias Funken
Lektorat: Gerd Götschen
Titelbild: Kevin Osterkamp
Fotos, Yvonne Albers | Fotografin und die jeweiligen Verfasserinnen
Impressum | Inhalt 01
Team | Die Besetzung 03
Thomas Tünnemann | Neo Forma 05
Projekte
Carolin Grün | Fare Luce 07
Anke Mannshausen | Tetto Galleggiante 11
Kevin Osterkamp | Azione e Reazione 15
Collin Hackenbroich | Fuori Dentro 21
Lynn Thomas | La Tramoggia 25
Miriam Azzab | l‘Incontro 29
Jonas Wübbe | Le Scale 35
Matthias Funken | Il Laboratorio 39
Moran Dorner | La Via 43
Thilo Haas | Le Scale Vicino 47
Frank Drehsen | Dietro l‘Angelo 51
Felix Fischer | La Capella 55
Thomas Tünnemann | Basilica di Argento 59
Esra Ulutas | Arco Rotondo di Speranza 63
Jana Tillmanns | Punto di Rottura 67
Henri Boh | Il Portale 71
Paul Brüggentisch | Silenzio in Movimento 75
Hermann Stuzmann | Scale Antincendio 79
Atmosphärisches
Auf die Küche | Kulinarisches 81
Carpe Diem | Fotografisches 87
Leitung und Konzeption: Thomas Tünnemann, Professor für Gestalten, FB Architektur, FH Aachen:
Mit Beiträgen von
Miriam Azzab, Larissa Rohr, Janna Steinhart, Felix Reymann, Kevin Osterkamp, Mark Kieckhefer, Pia Bienert, Sarah Schuhmann, Hermann Stuzmann, Silvana Hecklinger, Thorsten, Köllen, Jesse Dilworth, Silke Wanders, Tomas Tünnemann und Jan Waschinzki
Workshop Formine 2015 mit Projekten von Antonia Zajgia, Arnoud Charoy, Laura Viktoria Koch, Kai Stein, Ferdinand Klopfer, Florian D. Heinz, Tobias Scholz, Moritz Gnädinger, Pablo Raphael, Franko Scheuplein, Thomas Tünnemann, René Großner, Anny Phung, Mylenne Jakob-Wendel, Kira Joerißen, Florian Erber, Julian Wesse und Isolde Nagel
Formine Metaraum 2 : Workshop 2013 des Moduls Gestalten, FB Architektur der Hochschule Aachen
(2013)
formine 2010 ... ein Haus ... : Workshop ; Fachbereich Architektur / Tünnemann, Thomas [Red.]
(2010)
Eine Einführung in die Anwendung der VOB in der baubetrieblichen Praxis im Rahmen der ergänzenden Schriften zu den Vorlesungen. Die Anwendung der VOB als Vertragsbedingung für einen Bauvertrag ist gängige Praxis, über die der Architekt im Baubetrieb umfassend informiert sein muß. Die Anwendung der VOB im Bauvertrag bedarf der vorherigen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dabei muß die VOB im Ganzen vereinbart werden. Eine Veränderung dieser Bestimmungen führt zur teilweisen Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung. Der Architekt, der für seinen Bauherrn die Vergabeunterlagen zusammenstellen muß, haftet für Fehler bei der Formulierung oder der Zusammenstellung. Es ist daher für den Architekten unerläßlich, die vertraglichen Zusammenhänge zu kennen. Dieser Fachaufsatz soll zu einem sicheren Umgang mit der VOB als Vertragsgrundlage beitragen.
Textauszug: Nach dem Leistungsbild der HOAI hat der Architekt bei Planung und Baubetrieb vier Stationen der Kostenermittlung entsprechend der DIN 276, Abschnitt 2.3 abzuarbeiten. Der Architekt, der seiner Verantwortung gerecht werden will, wird hier weitere Kontrollmechanismen einbauen wollen. Über die genannten Kostenermittlungen hinaus kennt die DIN 276 daher noch das Erfordernis der Kostenkontrolle in Abschnitt 2.4 und der Kostensteuerung in Abschnitt 2.5. Die Kostensteuerung greift immer dann, wenn die Kostenkontrolle eine Abweichung des Kostenrahmens von den Sollwerten aufzeigt. Dazu müssen die Kontrollinstanzen dort eingebaut werden, wo Korrekturen noch möglich sind. Eine erste Kontrolle der Kosten ist daher zwischen Massenermittlung und Vergabe sinnvoll einzuflechten. Zu diesem Zeitpunkt kann die Planung noch verändert werden, was einen ersten steuernden Eingriff in die Baukosten ermöglicht, und zwar bevor die Angebotsunterlagen verschickt werden. Die Grundlagen zu einer effektiven Kostensteuerung werden in der Mengenermittlung der Leistungsphase 6 gelegt. Wenn dort die Mengen nicht sorgfältig und nachvollziehbar ermittelt wurden, wird der Soll- Ist- Abgleich während der Bauphase nicht frühzeitig genug gelingen, wenn nicht gar ganz entfallen. Es gilt also, dafür zu sorgen, dass die Mengenermittlung zur Vergabe mit entsprechender Sorgfalt und vor Allem „projektnah“ erfolgt. Schätzungen haben hier keine Berechtigung.
Sieht man sich die umfangreichen Betätigungsfelder für einen Projektsteuerer in den Publikationen der einschlägigen Verbände und der Anbieter etwas genauer an, so wird man feststellen, das nach der eigentlichen Projektvorbereitungsphase mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sicherstellung der Finanzierung erhebliche Überschneidungen zu den in der HOAI ausgewiesenen Tätigkeiten der weiteren Planungsbeteiligten, insbesondere des Gebäudeplaners, also des Architekten bestehen. Geht man nun davon aus, dass der Bauherr diese Leistungen nicht doppelt bezahlen will, wäre die logische Konsequenz aus der vollumfänglichen Beauftragung eines Projektsteuerers die Verminderung des Auftragsumfangs an den Architekten, verbunden mit einer Honorarminderung für den Architekten. Damit bricht dem Architekten bei eingehender Betrachtung am Ende mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit und damit seiner Grundlage zur Honorarerzielung weg. Der Bauherr muss in erster Linie seine Wünsche definieren und sein Budget bestimmen. Er beauftragt die Planungsbeteiligten und nimmt deren Leistungen entgegen. Sein Problem dabei ist, dass er diese Leistung nicht beurteilen kann, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit, noch in Bezug auf deren Inhalt. Hier steht der Projektsteuerer im eigentlichen Sinne. Er muss wissen, was die Planungsbeteiligten für ihr Geld zu leisten haben und wie er diese Leistungen durchsetzen kann. Letztendlich sorgt er dann aber auch dafür, das die Architektenleistungen, also Planung und Ausschreibungsunterlagen vom Bauherrn verstanden werden. Warum aber kann der Architekt selbst seine Leistungen und damit den Nachweis der Leistungserfüllung nicht selbst dem Bauherrn verständlich und damit glaubhaft machen? Es liegt also letztlich in der Hand der Architekten, ob ihr Betätigungsfeld weiter durch in die Planung und Gestaltung eingreifende, zusätzliche Projektsteuerer und Generalunternehmer eingeengt oder sogar weggenommen werden kann. Die Frage, wer das Baugeschehen steuert und lenkt bleibt solange ungeklärt, wie die Architekten dieses Tätigkeitsfeld des Architekten im Baubetrieb weiterhin nur unzulänglich ausfüllen können und wollen.