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Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird
Der BGH hat entschieden, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht. Der folgende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen dieser Entscheidung für die mietvertragliche Praxis
Latente Steuern im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen im IFRS-Konzernabschluss
(2013)
Leitfaden zur Arbeitsorganisation : Wie die Stahlindustrie traditionelle Arbeitsformen überwindet
(1992)
This paper develops an investment/pricing model for the deployment of basic broadband networks which, along with other applications, is applicable to public–private partnership projects. In particular, a new investment model is suggested to be used for finance deployment over a longer term by enabling both private and public investors to participate in the roll-out of next generation access (NGA) infrastructure. This so-called “long-term risk sharing concept” has several notable benefits compared with the traditional regulatory approach. Above all, the model enables both private operators and public authorities to share the risk of investing in NGA infrastructure. Thus the model offers a way for public authorities to achieve a timely and countrywide roll-out of NGA networks, including in areas where NGA investment would otherwise not occur.