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Mit Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2355) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.4.2008 NWB PAAAD-28762 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Gesetz ist auch der Immobiliardarlehensvertrag neu geregelt worden. Auf diese besondere Kreditform sind grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden, so dass der Darlehensgeber auch im Fall einer Immobilienfinanzierung zu vorvertraglicher Information des Verbrauchers verpflichtet ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb werden Veräußerer und kreditgebende Bank häufig in Abstimmung und Zusammenarbeit tätig, so dass für die Bank besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher entstehen. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten drohen ihr Schadensersatzansprüche oder ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am 2.3.2012 bzw. 30.3.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet, das am 1.8.2012 in Kraft treten wird. Hiermit hat der deutsche Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, um die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.10.2011 (2011/83/EU, ABl L 304/64) in nationales Recht umzusetzen. Mit dieser Umsetzung ist das drängendste Problem der Kosten- und Abo-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Gesamtpaket der Verbraucherrechterichtlinie herausgelöst und in dem neugefassten § 312g BGB behandelt worden. Eile bei der Umsetzung war hier geboten, weil unseriöse Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr zunehmend und in großem Umfang gegenüber ihren Kunden durch irreführende Gestaltungen ihrer Internetseiten verschleiern, dass die angebotenen Leistungen entgeltpflichtig sind.
Diese Studie beschäftigte sich mit der Dämpfungswirkung von Schienbeinschonern, wie sie beim Fußball zum Einsatz kommen. Sie wurde mit Hilfe eines Pendelhammers durchgeführt, der verschiedene Aufschlagkräfte auf die Schoner ermöglichte. Dabei wurde deutlich, dass Schienbeinschoner die beste Wirkung bei Maximalkräften unterhalb von 5kN erreichen können, dass bei größerer Belastung allerdings Verbesserungsbedarf besteht. Hierfür konnte, u.a. durch den Einsatz neuer Materialien, ein guter Ansatzpunkt im „adäquaten Zusammenspiel von Schale und Polsterung“ der Schoner gefunden werden. Die Untersuchung hat weiterhin gezeigt, dass zumindest teilweise eine deutliche Verbesserung der Dämpfungswirkung der Schienbeinschoner in den letzten Jahren erreicht werden konnte.
Additive Manufacturing durch Aufschmelzen von Metallpulvern hat sich auf breiter Front als Herstellverfahren, auch für Endprodukte, etabliert. Besonders für die Variante des Selective Laser Melting (SLM) sind Anwendungen in der Zahntechnik bereits weit verbreitet und der Einsatz in sensitiven Branchen wie der Luftfahrt ist in greifbare Nähe gerückt. Deshalb werden auch vermehrt Anstrengungen unternommen, um bisher nicht verarbeitete Materialien zu qualifizieren. Dies sind vorzugsweise Nicht-Eisen- und Edelmetalle, die sowohl eine sehr hohe Reflektivität als auch eine sehr gute Wärmeleitfähigkeit aufweisen – beides Eigenschaften, die die Beherrschung des Laser-Schmelzprozesses erschweren und nur kleine Prozessfenster zulassen. Die Arbeitsgruppe SLM des Lehr- und Forschungsgebietes Hochleistungsverfahren der Fertigungstechnik hat sich unter der Randbedingung einer kleinen und mit geringer Laserleistung ausgestatteten SLM Maschine der Aufgabe gewidmet und am Beispiel von Silber die Parameterfelder für Einzelspuren und wenig komplexe Geometrien systematisch untersucht. Die Arbeiten wurden von FEM Simulationen begleitet und durch metallographische Untersuchungen verifiziert. Die Ergebnisse bilden die Grundlage zur schnellen Parameterfindung bei komplexen Geometrien und bei Veränderungen der Zusammensetzung, wie sie bei zukünftigen Legierungen zu erwarten sind. Die Ergebnisse werden exemplarisch auf unterschiedliche Geometrien angewandt und entsprechende Bauteile gezeigt.
Im Beitrag wird zunächst das Verfahren eines dynamischen elektro-geometrischen Modells vorgestellt. Dieses arbeitet im Gegensatz zum klassischen Blitzkugel-Verfahren nicht mit konstanten Radien; vielmehr wird der Radius der Blitzkugel variiert. Dabei werden ausschließlich vorhandene und in internationalen Normen anerkannte Ergebnisse, blitzphysikalische Grundlagen und Untersuchungen verwendet, und auf deren Grundlage ein numerisches Verfahren erarbeitet. Mit dem dynamischen elektro-geometrischen Modell werden dann einige Beispiele des Schutzes mit Fangstangen, die gemäß dem klassischen Blitzkugel-Verfahren nach DIN EN 62305-3 für die Schutzklassen I – II – III – IV geplant sind, untersucht. Es wird gezeigt, dass die Einfangwirksamkeiten wesentlich höher sind als in der Normenreihe DIN EN 62305 selbst angegeben. Grund dafür ist die Tatsache, dass das Blitzkugel-Verfahren sehr konservativ aufgebaut ist und dem Planer von Blitzschutzsystemen nur die möglichen Stellen für einen Einschlag aufzeigt, ohne eine Bewertung der Einschlagshäufigkeit zu liefern. Andererseits bedeutet dies jedoch, dass man mit dem klassischen Blitzkugel-Verfahren stets auf der „sicheren Seite“ liegt.
Agil ist im Trend und immer mehr Unternehmen, die ihre Projekte bisher nach klassischen Prinzipien durchführten, denken über den Einsatz agiler Methoden nach. Doch selbst wenn die Organisation bereits beide Philosophien unterstützt, gilt für ein Projekt meist die klare Vorgabe: agil oder klassisch. Es gibt aber noch einen anderen Ansatz, mit diesen "unterschiedlichen Welten" umzugehen: Und zwar die beiden Philosophien innerhalb eines Projekts zu kombinieren. Wie dies in der Praxis aussehen und gelingen kann, zeigen Dr. Michael Kirchhof und Prof. Dr. Bodo Kraft in diesem Beitrag.
Auswahl der Herniennetze nach der “effektiven Porosität” - warum das Gewicht weniger wichtig ist
(2012)
Außerbilanzielle Korrekturen
(2012)
Für die Ermittlung der erforderlichen Einspanntiefe von eingespannten Stahlquerschnitten in Betonkonstruktionen existieren verschiedene Bemessungsmodelle. Diese basieren vorwiegend auf Grundlage nationaler Normen wie z. B. DIN 18800 [1] und DIN 1045 [2], die durch die europäische Normung ersetzt wurden. Aus diesem Grund wird in diesem Aufsatz ein Berechnungsmodell für die erforderliche Einspanntiefe von eingespannten Stahlquerschnitten in Betonkonstruktionen auf Grundlage des Eurocodes vorgestellt. Das Grundgerüst für dieses Berechnungsmodell bildet das Verfahren nach Kindmann und Laumann, welches in [3] behandelt wurde. Gleichzeitig werden neue Formeln zur direkten Ermittlung der Mindesteinspanntiefe vorgestellt. Behandelt werden gewalzte I-Profile für einachsige Biegung um die starke Achse (y-y) mit Drucknormalkraft.
Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung : BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09 : Anmerkung
(2012)
Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.