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Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung : BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09 : Anmerkung
(2012)
Die Aufrechnung des Insolvenzverwalters gegen eine Insolvenzforderung nach ihrer Feststellung
(2012)
Allgemeines Steuerrecht
(2015)
Auswirkungen des Forderungsverzichtes – Steuerliche Belastung und Beeinflussung der Steuerquote
(2009)
Latente Steuern stellen eine Schnittstelle zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und Steuerrecht dar. Das Verhältnis von Handels- und Steuerrecht ist dabei keinesfalls stetig; vielmehr fordert die Dynamik des deutschen Steuerrechts in vielen Bereichen regelmäßige Anpassungen in der Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz. Dies gilt insbesondere für die Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss, welche durch das BilMoG deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Neben latenten Steuern auf temporäre Differenzen ist es nunmehr erforderlich, Verlustvorträge und die Folgen der Zinsschranke bei der Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen und die Berücksichtigungsfähigkeit von EBITDA-Vorträgen bei der Berechnung latenter Steuern ein und beleuchtet dabei insbesondere auch praktische Fragestellungen.
In den letzten drei bis vier Jahren unterlag der Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen im IFRS- und US-GAAP-Abschluss einem stetigen Wandel. Sowohl nach US-GAAP als auch nach IFRS nehmen die Anforderungen an die Bilanzierung und Offenlegung beständig zu. Schon allein dies zeigt die Bedeutung, die dem Themenbereich der Steuerrisiken beigemessen wird. Aber nicht nur im Rahmen der Berichterstattung im Jahresabschluss stehen Steuerrisiken oben auf der Agenda, auch der amerikanische Internal Revenue Service (IRS) verfolgt das Thema sehr konsequent und plant, bestimmte Unternehmen zu Angaben von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererklärungen zu verpflichten.
Der Aufsatz befasst sich mit den neueren Entwicklungen im Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen in der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB und der Offenlegung von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererklärung.
Latente Steuern im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen im IFRS-Konzernabschluss
(2013)
Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne
(2014)
Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen.