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Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am 2.3.2012 bzw. 30.3.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet, das am 1.8.2012 in Kraft treten wird. Hiermit hat der deutsche Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, um die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.10.2011 (2011/83/EU, ABl L 304/64) in nationales Recht umzusetzen. Mit dieser Umsetzung ist das drängendste Problem der Kosten- und Abo-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Gesamtpaket der Verbraucherrechterichtlinie herausgelöst und in dem neugefassten § 312g BGB behandelt worden. Eile bei der Umsetzung war hier geboten, weil unseriöse Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr zunehmend und in großem Umfang gegenüber ihren Kunden durch irreführende Gestaltungen ihrer Internetseiten verschleiern, dass die angebotenen Leistungen entgeltpflichtig sind.
Partikelmesstechnik
(2012)
Der Schutz von Produkten vor der Kontamination durch Partikel gilt als eine zentrale Aufgabe der Reinraumtechnik. Da es dabei um Kontaminationseffekte weit unterhalb der visuellen Wahrnehmbarkeit geht, braucht es leistungsfähige Verfahren, um die Messgröße „Partikelkontamination“ über den gesamten Bereich, den Anwender fordern, präzise zu bestimmen. Neben der Partikelhäufigkeit ist dabei die Größe der Partikel, die sowohl das Transportverhalten wie auch die mögliche Wirkung auf das Produkt beeinflusst, von entscheidender Bedeutung. Ferner kann es für die Ermittlung von Kontaminationsquellen von Interesse sein, die Form und die chemische Natur der Partikel zu bestimmen (z. B. textile Fasern, Metallabrieb, flüssige Tröpfchen). Die Partikelhäufigkeit wird üblicherweise als Konzentration, d. h. bezogen auf das analysierte Gasvolumen angegeben. Bei den in reinen Technologien üblichen niedrigen Konzentrationen dient als Häufigkeitsmaß die Partikelanzahlkonzentration, also die Partikelanzahl pro Volumeneinheit des Trägermediums.
Mit Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2355) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.4.2008 NWB PAAAD-28762 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Gesetz ist auch der Immobiliardarlehensvertrag neu geregelt worden. Auf diese besondere Kreditform sind grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden, so dass der Darlehensgeber auch im Fall einer Immobilienfinanzierung zu vorvertraglicher Information des Verbrauchers verpflichtet ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb werden Veräußerer und kreditgebende Bank häufig in Abstimmung und Zusammenarbeit tätig, so dass für die Bank besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher entstehen. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten drohen ihr Schadensersatzansprüche oder ein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Ein 34-jähriger männlicher Patient stellte sich zur Abklärung einer seit dem 9. Lebensjahr bestehenden und im letzten Jahr rasch progredienten Visusminderung beider Augen bei uns vor. Er beschrieb eine subjektiv zunehmende, im Spiegel für ihn selbst sichtbare, weißliche Trübung in der Pupille beidseits und eine starke Blendempfindlichkeit. Nebenbefundlich gab er rezidivierende Konjunktivitiden und morgens verklebte Lider an. Eine Allergie auf Gräserpollen und eine Unverträglichkeit auf Alkohol sowie mehrere Lebensmittel seien ebenfalls bekannt.
Zusätzlich leidet der Patient an stark ausgeprägtem atopischem Ekzem. Dieses wurde nie systemisch, sondern nur bei Bedarf mit kortisonhaltiger Salbe therapiert.
Bilaterale stromale Hornhauttrübungen sind für den Augenarzt eine differenzialdiagnostische Herausforderung. Im folgenden Beitrag werden 2 Patieninnen (30 und 36 Jahre) mit unterschiedlich stark ausgeprägter stromaler diffuser Hornhauttrübung vorgestellt. Patientin 1 war kleinwüchsig (114 cm) und Patientin 2 normal groß (172 cm). Beide Patientinnen wiesen veränderte Gelenkstrukturen an Hand und Fußgelenken sowie diffuse stromale Hornhauttrübungen auf. Des Weiteren lagen eine Mitral- und Aorteninsuffizienz (Patientin 1) bzw. eine Aorteninsuffizienz (Patientin 2) vor. Die stromalen diffusen Hornhauttrübungen ließen im Zusammenhang mit den Gelenkveränderungen ein Scheie-Syndrom vermuten. Therapeutisch ist bei Patienten mit Visusminderung eine (lamelläre) Keratoplastik sinnvoll.
Auswahl der Herniennetze nach der “effektiven Porosität” - warum das Gewicht weniger wichtig ist
(2012)
Im Folgenden sollen Anlass und Inhalt einer Due Diligence erläutert werden. Im Rahmen einer Checkliste werden Beratern und Unternehmen Hinweise zu möglichen Prüfungsgebieten sowie zu vorzuhaltenden oder zu prüfenden Unterlagen gegeben. Entstanden ist die Checkliste aus der langjährigen praktischen Tätigkeit der Autoren bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. einer deutschen Großbank.
Energieeffizienz und Energiemanagement : Ein Überblick heutiger Möglichkeiten und Notwendigkeiten
(2012)
formine 2010 ... ein Haus ... : Workshop ; Fachbereich Architektur / Tünnemann, Thomas [Red.]
(2010)
Arbeitswissenschaft
(2001)
Unter Arbeit wird das Tätigsein des Menschen verstanden, bei dem dieser mit anderen Menschen und (technischen) Hilfsmitteln in Interaktion tritt, um unter wirtschaftlichen Zielsetzungen Güter und Dienstleistungen zu erstellen (Luczak, 1998a). Arbeit dient direkt oder indirekt der Erhaltung der eigenen Existenz und der Existenz der Gesellschaft. Arbeit ist deshalb eine besondere Form des Tätigseins neben anderen wie Spiel, Sport, Lemen usw.
Im Beitrag wird zunächst das Verfahren eines dynamischen elektro-geometrischen Modells vorgestellt. Dieses arbeitet im Gegensatz zum klassischen Blitzkugel-Verfahren nicht mit konstanten Radien; vielmehr wird der Radius der Blitzkugel variiert. Dabei werden ausschließlich vorhandene und in internationalen Normen anerkannte Ergebnisse, blitzphysikalische Grundlagen und Untersuchungen verwendet, und auf deren Grundlage ein numerisches Verfahren erarbeitet. Mit dem dynamischen elektro-geometrischen Modell werden dann einige Beispiele des Schutzes mit Fangstangen, die gemäß dem klassischen Blitzkugel-Verfahren nach DIN EN 62305-3 für die Schutzklassen I – II – III – IV geplant sind, untersucht. Es wird gezeigt, dass die Einfangwirksamkeiten wesentlich höher sind als in der Normenreihe DIN EN 62305 selbst angegeben. Grund dafür ist die Tatsache, dass das Blitzkugel-Verfahren sehr konservativ aufgebaut ist und dem Planer von Blitzschutzsystemen nur die möglichen Stellen für einen Einschlag aufzeigt, ohne eine Bewertung der Einschlagshäufigkeit zu liefern. Andererseits bedeutet dies jedoch, dass man mit dem klassischen Blitzkugel-Verfahren stets auf der „sicheren Seite“ liegt.