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Latente Steuern stellen eine Schnittstelle zwischen handelsrechtlicher Rechnungslegung und Steuerrecht dar. Das Verhältnis von Handels- und Steuerrecht ist dabei keinesfalls stetig; vielmehr fordert die Dynamik des deutschen Steuerrechts in vielen Bereichen regelmäßige Anpassungen in der Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz. Dies gilt insbesondere für die Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss, welche durch das BilMoG deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Neben latenten Steuern auf temporäre Differenzen ist es nunmehr erforderlich, Verlustvorträge und die Folgen der Zinsschranke bei der Berechnung latenter Steuern zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Berücksichtigung von Verlust- und Zinsvorträgen und die Berücksichtigungsfähigkeit von EBITDA-Vorträgen bei der Berechnung latenter Steuern ein und beleuchtet dabei insbesondere auch praktische Fragestellungen.
Glasfaserbasierte Breitbandnetze werden in Deutschland auch aufgrund der Wirtschaftskrise nur sehr zögerlich ausgebaut. Markus Fredebeul-Krein hält eine staatliche Subventionierung der Breitbandnetze nur bedingt für gerechtfertigt. Private Investoren benötigen jedoch dringend Planungssicherheit durch verlässliche Regulierungsvorschriften.