Refine
Year of publication
Document Type
- Article (2345)
- Book (933)
- Conference Proceeding (472)
- Part of a Book (361)
- Bachelor Thesis (296)
- Patent (147)
- Report (91)
- Administrative publication (76)
- Other (64)
- Part of Periodical (63)
- Doctoral Thesis (45)
- Lecture (24)
- Contribution to a Periodical (18)
- Master's Thesis (18)
- Review (17)
- Diploma Thesis (15)
- Course Material (9)
- Working Paper (6)
- Study Thesis (5)
- Talk (3)
Language
- German (5012) (remove)
Keywords
- Amtliche Mitteilung (71)
- Bachelor (33)
- Aachen University of Applied Sciences (31)
- Master (31)
- Prüfungsordnung (31)
- Lesbare Fassung (28)
- Bauingenieurwesen (23)
- Fachhochschule Aachen (23)
- Studien- und Prüfungsordnung (21)
- Aachen / Fachhochschule Aachen (20)
- Änderungsordnung (20)
- Illustration (19)
- Corporate Design (17)
- Elektromobilität (17)
- Fotografie (16)
- Nachhaltigkeit (13)
- Blitzschutz (12)
- Animation (11)
- Elektrofahrzeug (11)
- Energieversorgungsnetz (11)
Institute
- Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (924)
- Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik (587)
- Fachbereich Bauingenieurwesen (552)
- Fachbereich Energietechnik (522)
- Fachbereich Gestaltung (459)
- Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (456)
- Fachbereich Medizintechnik und Technomathematik (370)
- Fachbereich Chemie und Biotechnologie (310)
- Fachbereich Luft- und Raumfahrttechnik (298)
- Solar-Institut Jülich (175)
- Fachbereich Architektur (153)
- FH Aachen (151)
- ZHQ - Bereich Hochschuldidaktik und Evaluation (66)
- INB - Institut für Nano- und Biotechnologien (57)
- IfB - Institut für Bioengineering (54)
- Nowum-Energy (41)
- ECSM European Center for Sustainable Mobility (33)
- IBB - Institut für Baustoffe und Baukonstruktionen (21)
- Verwaltung (11)
- Institut fuer Angewandte Polymerchemie (9)
Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die künftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europäischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung könne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bezüglich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden künftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten öffentlich-rechtlicher Datensätze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen möchte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei.
Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen.
Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat für Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsverträge anpassen müssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform“ banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erklärungen an „eine strengere Form als die Textform“ binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsverträgen gebräuchlichen Ausschlussfristen.