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Entwicklung timingabhängiger Marketing Strategien in frühen Phasen des Produktentstehungsprozesses
(1995)
Netzsektoren und deren adäquate Regulierung sind ein sehr relevantes und aktuelles Thema. Dies gilt sowohl für die ökonomische Theorie, die sich sehr intensiv damit auseinandersetzt und in den letzten Jahrzehnten zahlreiche neue Erkenntnisse gewonnen hat. Es gilt ebenso für die Politik, in der Regulierungsfragen kontrovers diskutiert werden und dies nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten. Es gilt selbstverständlich für die regulierten Unternehmen selbst, deren Tätigkeit durch die staatlichen Regulierungsvorgaben markant beeinflusst wird. Nicht nur die konkreten Inhalte der Regulierungsregime sowie die verbleibenden Freiheitsgrade in der Ausgestaltung sind von Bedeutung, sondern ebenso die Umsetzung durch die Regulierungsbehörden. All dies gilt für den Strommarkt und seinen regulatorischen Hintergrund in besonderer Weise. Die Entflechtung der Stromübertragungsnetze von der Stromproduktion und damit die Vorgaben für die Organisation der Wertschöpfungsketten in den Elektrizitätsunternehmen sind seit dem Beginn des europäischen Liberalisierungsprozesses der Strommärkte ein wichtiges und kontrovers diskutiertes Regulierungselement. Den Fokus bildet das vertikale Unbundling, das letztlich die Diskriminierung von Wettbewerbern durch Anbieter mit aggregierten Wertschöpfungsketten verhindern soll, indem diese gezwungen werden, ihren "Netzteil" anders zu organisieren oder zu verkaufen. Den Mitgliedsstaaten blieben Freiräume in der Ausgestaltung, die in Deutschland erst vor kurzem konkretisiert wurden, und die für die regulierten Unternehmen die Nutzung eines Wahlrechts beinhalten. Der wirtschaftspolitischen folgt nun eine unternehmerische Abwägungsentscheidung.
Enterprise SOA Roadmap
(2008)
Enterprise SOA einführen
(2007)
Working paper distributed at 2nd Annual Next Generation Telecommunications Conference 2009, 13th – 14th October 2009, Brussels 14 pages Abstract Governments all over Europe are in the process of adopting new broadband strategies. The objective is to create modern telecommunications networks based on powerful broadband infrastructures". In doing so, they aim for innovative and investment-friendly concepts. For instance, in a recently published consultation paper on the subject the German regulator BNetzA declared that it will take “greater account of … reducing risks, securing the investment and innovation power, providing planning certainty and transparency – in order to support and advance broadband rollout in Germany”. It further states that when regulating wholesale rates it has to be ensured that “… adequate incentives for network rollout are provided on the one hand, while sustainable and fair competition is ensured on the other”. Also an EC draft recommendation on regulated network access is about to set new standards for the regulation of next generation access networks. According to the recommendation the prices of new assets shall be based on costs plus a projectspecific risk premium to be included in the costs of capital for the investment risk incurred by the operator. This approach has been criticised from various sides. In particular it has been questioned whether such an approach is adequate to meet the objectives of encouraging both competition and investment into next generation access networks. Against this background, the concept of “long term risk sharing contracts” has been proposed recently as an approach which does not only incorporate the various additional risks involved in the deployment of NGA infrastructure, but has several other advantages. This paper will demonstrate that the concept allows for competition to evolve at both the retail and wholesale level on fair, objective, non-discriminatory and transparent terms and conditions. Moreover, it ensures the highest possible investment incentive in line with socially desirable outcome. The paper is organised as follows: The next section will briefly outline the importance of encouraging competition and investment in an NGA-environment. The third section will specify the design of long term risk sharing contracts in view of achieving these objectives. The fourth section will examine potential problems associated with the concept. In doing so a way of how to deal with them will be elaborated. The last section will look at arguments against long term risk sharing contracts. It will be shown that these arguments are not strong enough to build a case against introducing such contracts.
Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung.
Dieser verständliche Einstieg in SAP S/4HANA führt Sie anhand des Beispielunternehmens Global Bike durch die zentralen Abläufe in Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen, Produktion und Lagerverwaltung. Sie werden mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen, den relevanten Organisationsstrukturen und Stammdaten sowie den Prozessen vertraut gemacht. Mithilfe von Praxisbeispielen und Fallstudien sind Sie schon bald SAP-S/4HANA-Profi – für mehr Erfolg in Studium und Beruf!
Einleitung vor § 1297 BGB
(2011)
Einleitung vor § 1297
(2017)
Einleitung vor § 1297
(2014)
Datenschutz und der 25.5.2018, wie ein Damoklesschwert scheinen beide Begriffe zurzeit im Raum zu stehe. Jeder weiß oder sollte zumindest um das Inkrafttreten der europäischen DSGVO am 25.5.2018 wissen. Viel wurde über wesentliche Neuerungen im Datenschutzrecht berichtet. Nicht zuletzt über gesteigerte organisatorische Anforderungen, Dokumentationspflichten und drohende Bußgelder. Doch was bedeuten diese Neuerungen ganz konkret für die Praxis des Steuerberaters? Anders als man vermuten könnte, werden die datenschutzrechtlichen Neuerungen nicht nur im Bereich der Kanzleiorganisation relevant. Auch im Steuerverwaltungsverfahren sieht sich der Steuerberater datenschutzrechtlichen Fragestellungen gegenüber, bspw. dann, wenn die Finanzbehörden bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten gegen die DSGVO verstoßen. Gleiches gilt in Bereichen des Beschäftigtendatenschutzes. Sowohl der Kanzleiinhaber selbst, als auch seine Arbeitgeber-Mandanten haben die Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes einzuhalten. Der Steuerberater benötigt datenschutzrechtliches Know How, welches unmittelbar seine tägliche Praxis betrifft. Andernfalls besteht das Risiko, dass dieser mit mehr Fragen, als Antworten zurück bleibt.