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Das „Recht auf Vergessenwerden“ unter Geltung der DSGVO: Rechtmäßigkeit der Anzeige sensibler Daten
(2019)
Das „Recht auf Vergessenwerden“ unter Geltung der DSGVO: Anwendungsbereich und Rechtmäßigkeit
(2019)
In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Verfasser mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 (Az.: C-60/22, DSB 2023, 178) zu den Auswirkungen eines formellen Verstoßes des Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Artt. 26, 30 DSGVO (juris: EUV 2016/679) auf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auseinander. Nachdem zunächst der zugrunde liegende Sachverhalt und der Hintergrund des Vorlageverfahrens skizziert wurden, gibt der Verfasser einen Überblick über die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH. Insbesondere stelle der EuGH hier fest, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO geregelt sei und sich eine rechtswidrige Verarbeitung daher nur aus einem Verstoß gegen die Artt. 6 ff. DSGVO ergeben könne; die Pflichten aus Art. 26 und Art. 30 DSGVO würden nicht zu den Gründen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zählen. Mit Blick auf die Praxis lasse sich, so der Verfasser abschließend, festhalten, dass die Entscheidung insofern nicht überraschend sei; jedoch sei die Feststellung, dass sich aus Verstößen gegen Art. 26 und Art. 30 DSGVO kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten nachweisen lasse überraschend und bedenklich. Auch überrasche es, dass der EuGH eher in einem Nebensatz feststelle, dass der Verantwortliche im Prozess aufgrund seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Betroffenen beweisbelastet ist; ob sich die Kammer hier der möglichen Auswirkungen ihrer Ausführungen bewusst gewesen sei, bleibe fraglich.
Inhaltsverzeichnis Material / Anregungen zur einführenden Großveranstaltung (zu Abschnitt 3, Seite 4 des Leitfadens) • Linkliste Materialien und Anregungen zu ersten (Gruppen-)Treffen (zu Abschnitt 3. a., Seite 5 des Leitfadens) • Lebendige Statistik • Gruppenspiegel • Das Dreieck der Gemeinsamkeiten • Eine Rückmeldung sollte sein Material / Anregungen zu weiteren (Gruppen-)Treffen im ersten Semester (zu Abschntt 3. b., Seite 6 des Leitfadens) • Ad (c) Portfolio • Ad (d) WLI-Fragebogen • Wie lerne ich? • Notizen machen • Systematisches Aufgabenlösen • ALPEN-Methode • Checkliste für erfolgreiche Gruppen • Von der Stoffmappe zur Lesemappe Material / Anregungen zu (Gruppen-)Treffen im zweiten Semester (zu Abschnitt 3. c., Seite 6 des Leitfadens) • Links • Abschlussbrief Material / Anregungen zur Gestaltung von (ergänzenden) Einzelgesprächen (zu Abschnitt 3. d., Seite 7 des Leitfadens): • Auszug aus S. Bachmair u. a. (Hrsg.): Beraten will gelernt sein Material / Anregungen zu Auswertung und Qualitätsentwicklung (Abschnitt 4, Seite 7) • Personalbogen zum Mentorenprogramm • Zielvereinbarung • Evaluation des Mentorenprogramms / Kurzauswertung • Evaluation des Mentorenprogramms / ausführlichere Auswertung
Dieser Mentorenleitfaden stellt den Mentoren/-innen der Fachhochschule Aachen Anregungen und Materialien zur konkreten Gestaltung des seit 2006 in der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule verankerten Mentorenprogramms zur Verfügung. Er ist dem Charakter dieser Hochschule entsprechend vornehmlich auf natur- und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge ausgerichtet, verweist aber auch auf über diese Bereiche hinausgehende Materialien.